Beschäftigungsbedingungen bei BASF
Grundlage unseres Handelns: Die Beachtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards
Unsere Standards erfüllen geltende Gesetze und Vorschriften und gehen in vielen Bereichen darüber hinaus. Unser Anspruch, als Grundlage unseres Handelns international anerkannte Arbeits- und Sozialstandards zu respektieren, ist in unserem globalen Verhaltenskodex verankert. Wesentliche Bezugspunkte sind hierbei die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und die „Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Um die Beachtung dieser Standards weltweit zu adressieren, haben wir einen dreigliedrigen Managementansatz gewählt, der im Wesentlichen aus folgenden Elementen besteht:
- unserem BASF-Compliance Programm (einschließlich Compliance-Hotlines)
- dem intensiven Dialog mit unseren Stakeholdern (beispielsweise mit Arbeitnehmervertretungen oder internationalen Organisationen)
- unserer gruppenweit geltenden BASF-Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeitsstandards sowie unserem risikobasierten Managementprozess (angelehnt an die UN-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte)
Compliance Programm („BASF’s Compliance Management System“)
Das Compliance Programm der BASF ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Wertes „verantwortlich“. Wesentliche Elemente dieses Programmes sind interne Richtlinien und Standards, weltweite Compliance Schulungen für alle Mitarbeiter und Führungskräfte, angemessene Korrektiv- und Disziplinarmaßnahmen im Fall von Compliance-Verstößen oder potentiellen Lücken im Compliance System sowie die Compliance Hotline, die global für alle Mitarbeiter und Dritten zur Verfügung steht. Verstöße gegen geltendes Recht oder interne Richtlinien können erheblichen Schaden für die BASF mit sich bringen. Durch rechtzeitige Beratung oder Hinweise können Verstöße vermieden oder abgestellt werden. Daher erwarten wir von unseren Mitarbeitern, sich bei Zweifeln hinsichtlich verlangten oder eigenen Verhaltens oder zweifelhaften Vorgängen im Arbeitsumfeld Rat und Hilfe zu suchen („speak up“ – „seek advice“). Neben Vorgesetzten und den Fachabteilungen steht unseren Mitarbeitern hierfür die Compliance Hotline offen, um Rat zu einzuholen, Anregungen zu geben oder Bedenken mitzuteilen. Die globale Compliance Hotline wird von einem externen Anbieter von Telefon- und webbasierten Hotline-Diensten bereitgestellt und bietet die Möglichkeit, Bedenken vertraulich und sogar anonym zu äußern. Keinem Mitarbeiter darf aus der Nutzung der Hotline Schaden oder Nachteil erwachsen.
Stakeholder-Dialog
Unser Wert „offen“ beinhaltet das Bekenntnis zur Förderung eines Dialogs, der auf Ehrlichkeit, Respekt und gegenseitigem Vertrauen mit unseren Stakeholdern beruht. Ein offener Dialog unterstützt dabei, neue Entwicklungen frühzeitig zu erkennen sowie Missstände offen anzusprechen und Lösungen zu finden. Für den Bereich Beschäftigungsbedingungen sind unsere primären Ansprechpartner unsere Mitarbeiter und deren Vertretungen. Darüber hinaus sind wir bei regionalen Netzwerktreffen und lokalen Gremien sowie mit angrenzenden Gemeinden im engen Austausch. Außerdem engagieren wir uns in Netzwerken wie dem UN Global Compact und suchen den Dialog mit Organisationen wie der ILO, der UNO und NGOs wie Transparency oder Amnesty International. Finden
Sie hier mehr Informationen über unseren Stakeholder-Dialog.
BASF-Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeitsstandards sowie Management Prozess
Im Rahmen eines globalen, risikobasierten Managementprozesses werden regelmäßig Veränderungen im nationalen Recht aller Länder, in denen BASF tätig ist, beobachtet und auf der Grundlage der gruppenweit geltenden BASF-Richtlinie zur Achtung internationaler Arbeits- und Sozialstandards evaluiert. Enthält das nationale Recht keine oder niedrigere Anforderungen, werden Aktionspläne erarbeitet, um diese Lücken sukzessive in einem angemessenen Zeitrahmen zu schließen. Ergeben sich Konflikte mit nationalem Recht oder nationalen Gebräuchen, streben wir an, im Einklang mit unseren Werten und international anerkannten Grundsätzen zu handeln, ohne das Recht des jeweiligen Landes zu verletzen. Ist z.B. das international anerkannte Recht auf Versammlungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich beschränkt, kann ein interner systematischer Dialog mit den Mitarbeitern im Rahmen des nationalen Rechts zum Wert des sozialen Dialogs positiv beitragen.