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Tagesordnung

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 25. Februar 2015 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind auf unserer Website unter www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und dort zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 der BASF SE in Höhe von 5.853.133.022,45 € eine Dividende von 2,80 € je gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf die am Tag der Feststellung des Jahresabschlusses (25. Februar 2015) für das Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigten 918.478.694 Aktien eine Dividendensumme von 2.571.740.343,20 €.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Teil des Bilanzgewinns von 3.281.392.679,25 € in die Gewinnrücklage einzustellen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Letzte Aktualisierung 19. März 2015