Schwarzheide

3G am Arbeitsplatz

Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes gilt seit dem 24. November 2021 die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Alle Mitarbeitenden der BASF in Schwarzheide, die vor Ort tätig sind und einen ständigen Werksausweis besitzen, müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein und den entsprechenden Nachweis vorlegen, um das Werksgelände betreten zu können. Der Arbeitgeber wiederum ist gesetzlich verpflichtet, täglich den 3G-Status zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Die BASF Schwarzheide GmbH nutzt für das Erbringen des 3G-Nachweises eine zentrale IT-Lösung.

Mitarbeitende hinterlegen ihre qualifizierten Geimpft- oder Genesenen-Nachweise in der Web-App, anschließend wird die individuelle Zutrittsberechtigung über den Werksausweis freigeschaltet. Mitarbeitende, die keinen Geimpft- oder Genesenen-Nachweis vorweisen können, müssen ein tagesaktuelles Test-Zertifikat vorlegen. Ist das Testergebnis negativ, erfolgt die Freischaltung des Werksausweises und somit die Zutrittsberechtigung. Die Web-Anwendung steht allen Mitarbeitern zur Verfügung.

Nutzen Sie das Video-Tutorial, um sich mit der Funktionsweise der Web-Anwendung vertraut zu machen.  

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