AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Abonnements und Einzelkarten des BASF-Konzertprogramms.
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Veranstaltungen der BASF SE (nachfolgend „BASF“) im Rahmen des BASF-Konzertprogramms und dem damit verbundenen Erwerb von Abonnements, von Einzelkarten und der Nutzung der Warteliste-Option.
2. Neben diesen AGB gilt ergänzend die am Veranstaltungsort bestehende Hausordnung.
3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, auch wenn BASF diesen nicht im Einzelfall widerspricht.
II. Abonnements
1. Vertragsschluss
1.1 Durch den Erwerb eines Abonnements kommt ein Vertrag zwischen der BASF und dem Kunden zustande. Der Erwerb eines Abonnements berechtigt den Kunden zum Besuch aller Konzerte, die sein Abonnement laut Programmheft oder der Internetseite des BASF-Konzertprogramms (https://www.basf.de/kultur) umfasst.
1.2 Der Kunde kann ein Abonnement vor Ort im Abonnementbüro des BASF-Konzertprogramms, postalisch/per E-Mail/per Telefax über die im Programmheft beigefügte bzw. auf der Internetseite des BASF-Konzertprogramms abrufbare Abonnementbestellkarte oder über den Webshop für Abonnements unter https://basfkultur.eventim-inhouse.de/abo.webshop/ („Webshop“) bestellen.
1.3 Im Fall des Erwerbs im Abonnementbüro des BASF-Konzertprogramms wird der Vertrag unmittelbar vor Ort abgeschlossen.
1.4 Im Fall des Erwerbs über die Abonnementbestellkarte gibt der Kunde durch das Absenden der Bestellkarte per Post/per E-Mail/per Telefax ein bindendes Angebot ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Auftragsbestätigung, die die BASF dem Kunden gemeinsam mit der Rechnung zukommen lässt.
1.5 Im Fall einer Bestellung über den Webshop erfolgt die Bestellung, indem der Kunde das gewünschte Abonnement in den Warenkorb legt und den Bestelldialog durchläuft. Das Angebot des Kunden erfolgt durch die Absendung der Bestellung über die Schaltfläche „Jetzt kaufen“. Bis zum Abschluss der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, die Bestellung abzuändern und fehlerhafte Eingaben zu korrigieren. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch elektronische Bestellbestätigung der BASF („Auftragsbestätigung“), die an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Verträge über den Webshop werden in deutscher Sprache geschlossen, soweit nicht im Webshop eine andere Sprache ausgewählt wird. Der Vertragstext, bestehend aus Bestelldaten und diesen AGB, wird nach dem Vertragsschluss von der BASF gespeichert und dem Kunden im Rahmen der Bestellbestätigung übermittelt.
1.6 Der Vertrag zwischen der BASF und dem Kunden über ein Abonnement kommt erst zustande, wenn die BASF die Bestellung des Kunden annimmt. Die BASF ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Kunden anzunehmen. Für den Fall, dass der Kunde bereits eine Zahlung geleistet hat, wird bei Nichtannahme der Bestellung der gezahlte Betrag zurückerstattet.
1.7 Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu, da es sich bei den erworbenen Leistungen um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
2. Geltung und Verlängerung
2.1 Ein Abonnement gilt für eine Saison, die, soweit nicht im Rahmen des Bestellprozesses anderweitig angegeben, vom 01. Juni bis zum 31. Mai eines jeden Jahres geht. Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um die jeweils nächste Saison, sofern es nicht bis zum 31. Mai der laufenden Saison von dem Kunden in Textform gegenüber der BASF über die auf Seite 28 genannten Kontaktmöglichkeiten gekündigt worden ist.
2.2 Das Abonnement ist übertragbar. Hierfür hat der Kunde die BASF über die auf S. 28 genannten Kontaktmöglichkeiten zu unterrichten.
3. Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
Der Kunde kann im Rahmen seiner Bestellung zwischen folgenden Zahlungsarten wählen: Überweisung, EC-Karte, Lastschrifteinzug, Personalnummernbelastung (nur bei Arbeitnehmern/Pensionären der BASF möglich).
3.2 Der Abonnementkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, dem Kunden wird bei Bestellung ein abweichendes Zahlungsziel genannt.
3.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug und wird der fällige Rechnungsbetrag nicht innerhalb der in der Zahlungserinnerung genannten Frist entrichtet, wird das Abonnement storniert.
3.4 Bei der Zahlungsart Lastschrifteinzug ermächtigt der Kunde die BASF durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung/ SEPA-Mandat). Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können.
3.5 Abonnementkarten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der BASF.
3.6 Sollte im Falle der Zahlung per EC-Karte oder Lastschrifteinzug eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten, insbesondere der Gebühren Dritter wie z. B. der beteiligten Banken, verpflichtet. Darüber hinausgehende Ansprüche der BASF wegen Verzuges oder Nichtleistung des Kunden bleiben hiervon unberührt.
4. Abonnementausweis
4.1 Der Kunde erhält von der BASF einen Abonnementausweis. Der Abonnementausweis gilt als Eintrittskarte für alle Konzerte des Abonnements und ist beim Einlass vorzuzeigen.
4.2 Die Zusendung des Abonnementausweises erfolgt, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus Ziffer II.1 vollständig nachgekommen ist. Hat der Kunde die Zahlungsart Lastschrifteinzug oder Personalnummernbelastung gewählt, erfolgt die Zusendung bereits vor vollständiger Zahlung.
4.3 Der Kunde wird der BASF Änderungen seiner Anschrift unverzüglich über die auf S. 28 genannten Kontaktmöglichkeiten mitteilen.
4.4 Für die Ausstellung eines neuen Abonnementausweises bei Verlust oder bei Übertragung des Abonnements erhebt die BASF eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00. Für vergessene Abonnementausweise erhebt die BASF eine Gebühr von EUR 2,00. Für den Tausch gemäß Ziffer III.5.1 wird eine Gebühr von EUR 3,00 pro Karte erhoben.
5. Verhinderung
5.1 Um möglichst vielen Interessenten den Besuch der Veranstaltungen der BASF-Abonnementreihen zu ermöglichen, ist die BASF unter den nachgenannten Voraussetzungen bereit, von Abonnenten, die eine Veranstaltung einer Abonnementreihe nicht wahrnehmen können, die betreffende Eintrittskarte für den freien Verkauf symbolisch zurückzunehmen - der Kunde verliert damit seinen Anspruch, die konkrete Veranstaltung zu besuchen, und die BASF darf dessen Platz für die konkrete Veranstaltung über einen Einzelkartenverkauf einer anderen Person zur Verfügung stellen („Rückgabe“). Die Rückgabe erfolgt über das Abonnementbüro der BASF per E-Mail, Telefax, Brief oder persönlich bis spätestens vier Werktage vor der Veranstaltung (Abonnenten des Ballettrings müssen die Karten im Original vorlegen). Der Kunde erhält für die Rückgabe der jeweiligen Eintrittskarte einen Gutschein im Wert des betreffenden anteiligen Abonnementpreises. Der anteilige Abonnementpreis errechnet sich aus dem Gesamtabonnementpreis geteilt durch die Anzahl der Veranstaltungen, sofern nicht für einzelne Abonnementveranstaltungen Einzelpreise ausgewiesen sind. Je Saison können Abonnenten maximal zwei Rückgaben einreichen und hierfür den vorgenannten Gutschein erhalten. Abonnenten können den Gutschein nur für den Kauf einer Eintrittskarte für eine andere Veranstaltung des BASF-Konzertprogramms in der laufenden Saison und in der auf die laufende Saison folgenden Saison im BASF-Abonnementbüro oder an der Abendkasse – jedoch nicht in sonstigen Vorverkaufsstellen – einlösen. Wenn der Gutscheinwert für den Kauf der betreffenden Eintrittskarte nicht ausreicht, ist der Restbetrag nachzuzahlen. Wird der Gutscheinwert beim Kauf der betreffenden Eintrittskarte nicht ausgeschöpft, bleibt der Restwert bestehen und kann für den Erwerb weiterer Eintrittskarten genutzt werden. Die Auszahlung des Gutscheins oder seines Restwerts kann der Kunde nicht verlangen. Der Gutschein kann auch zur Verrechnung von Abonnements für die folgende Saison genutzt werden.
5.2 In den Abonnementreihen „Sinfoniekonzerte“ und „Bunte Reihe“ ist ein Umtausch einer Eintrittskarte gegen eine Eintrittskarte für eine Veranstaltung derselben Abonnementreihe, die an einem anderen Tag stattfindet, grundsätzlich möglich. Der Tausch erfolgt über das Abonnementbüro der BASF per E-Mail, Telefax, Brief oder persönlich bis spätestens vier Werktage vor der Veranstaltung. Eine Eintrittskarte kann nur getauscht werden, wenn bei der Veranstaltung, die an einem anderen Tag stattfindet, noch eine Eintrittskarte verfügbar ist. Ein Anspruch auf den Umtausch besteht daher nicht.
III. Einzelkarten
1. Erwerb von Einzelkarten
1.1 Die BASF führt selbst keinen unmittelbaren Vorverkauf für Einzelkarten durch. Es bestehen für den Kunden folgende Möglichkeiten, Einzelkarten im Vorverkauf zu erwerben:
a) Direktkauf in allen bekannten externen Vorverkaufsstellen.
b) Telefonische Bestellung unter 0621-60 99911. Bei Anwahl dieser Telefonnummer wird der Kunde automatisch mit der externen Vorverkaufsstelle FISH’N’JAM in Landau verbunden.
c) Bestellung über den von FISH’N’JAM betriebenen Webshop Einzelkarten.
d) Schriftliche Bestellungen per Brief oder Telefax bei der externen Vorverkaufsstelle FISH’N’JAM in Landau unter Verwendung der im Programmheft enthaltenen Einzelkartenbestellkarte.
e) Bestellungen per Mail an die Adresse basf@fishnjam.de bei der externen Vorverkaufsstelle FISH’N’JAM in Landau.
1.2 SchülerInnen, Auszubildende und StudentInnen (bis 30 Jahre) erhalten bei den klassischen Konzertveranstaltungen gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung in den unteren beiden Preisgruppen Ermäßigungen auf Einzelkarten. An der Abendkasse können Ermäßigungskarten auch für die oberen Preisgruppen erworben werden.
1.3 Die Begleitperson von Menschen mit Schwerbehinderung erhält gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises (Merkzeichen „B“) kostenlosen Eintritt. Bitte sprechen Sie uns vorab an, um geeignete Sitzplätze zu reservieren.
1.4 Einzelkarten, die nicht über ein Abonnement erworben wurden, sind von der Rückgabe und vom Umtausch wie in Ziffer III.5 beschrieben ausgeschlossen.
2. Vertragsbeziehungen
BASF beauftragt die externen Vorverkaufsstellen mit der Abwicklung des Einzelkartenverkaufes außerhalb von Abonnements einschließlich des Versands der Karten und des Inkassos im Namen der BASF. Vertragliche Beziehungen kommen daher ausschließlich zwischen dem Kunden und der BASF zustande.
3. Erwerb von Einzelkarten über den von FISH’N’JAM betriebenen Webshop
3.1 Im Fall einer Bestellung über den von FISH’N’JAM betriebenen Webshop erfolgt die Bestellung, indem der Kunde die gewünschten Einzelkarten in den Warenkorb legt und den Bestelldialog durchläuft. Das Angebot des Kunden erfolgt durch die Absendung der Bestellung über die Schaltfläche „Jetzt kaufen“. Bis zum Abschluss der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, die Bestellung abzuändern und fehlerhafte Eingaben zu korrigieren. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch elektronische Bestellbestätigung im Namen der BASF („Auftragsbestätigung“), die an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Verträge über den Webshop werden in deutscher Sprache geschlossen, soweit nicht im Webshop eine andere Sprache ausgewählt wird. Der Vertragstext, bestehend aus Bestelldaten und diesen AGB, wird nach dem Vertragsschluss von der BASF gespeichert und dem Kunden im Rahmen der Bestellbestätigung übermittelt.
3.2 Der Vertrag zwischen der BASF und dem Kunden über eine Einzelkarte kommt erst zustande, wenn die BASF die Bestellung des Kunden annimmt. Die BASF ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Kunden anzunehmen. Für den Fall, dass der Kunde bereits eine Zahlung geleistet hat, wird bei Nichtannahme der Bestellung der gezahlte Betrag zurückerstattet.
4. Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
Für die Abwicklung des Einzelkartenverkaufs gelten die Regelungen unter den Ziffer III.3 entsprechend. Die Zusendung der Einzelkarten erfolgt gemäß S. 29.
5. Widerrufsrecht
Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu, da es sich bei den erworbenen Leistungen um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
IV. Warteliste-Option bei Einzelkarten
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie kann es zu Verschiebungen und/oder Einschränkungen für die in dieser Saison geplanten Veranstaltungen kommen. Um dem Kunden dennoch die Möglichkeit zu geben, Einzelkarten für die geplanten, aber noch nicht endgültig terminierten Veranstaltungen unverbindlich zu reservieren, kann dieser sich über eine Warteliste-Option für Einzelkarten auf eine Warteliste setzen lassen.
1. Nutzung der Warteliste
1.1 Die Warteliste-Option existiert nur für Einzelkarten. Die Warteliste-Option kann ausschließlich über das Wartelistensystem der BASF angesteuert werden. Dieses ist über den Link zum Webshop für Einzelkarten erreichbar.
1.2 Der Kunde durchläuft den im Wartelistensystem vorgesehenen Prozess, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen und wählt die gewünschte Veranstaltung sowie Preiskategorie und Ermäßigungen. Um auf die Warteliste für die ausgewählte Veranstaltung gesetzt werden zu können, muss der Kunde zum Abschluss des im Wartelistensystem vorgesehenen Prozesses seine persönlichen Daten sowie eine gültige E-Mail-Adresse angeben.
1.3 Durch das Setzenlassen auf die Warteliste gibt der Kunde noch kein Angebot auf Kauf der ausgewählten Einzelkarte ab. Ein Anspruch des Kunden auf eine Einzelkarte für die Veranstaltung, für die er sich auf die Warteliste gesetzt hat, entsteht erst, wenn zwischen ihm und der BASF ein Vertrag nach Maßgabe der Ziffer III.1.1 geschlossen wurde.
2. Vertragsschluss
2.1 Sobald der Termin für eine Veranstaltung feststeht, für die der Kunde auf der Warteliste steht, erhält der Kunde seitens der BASF eine Information an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
2.2 Der Kunde kann daraufhin binnen einer Frist von 7 Tagen die für ihn reservierten Karten gemäß dem in Ziffer III beschriebenen Buchungsvorgang über den von FISH’N’JAM betriebenen Webshop Einzelkarten bestellen. Nach dem Ablauf der Frist verfällt die Reservierung.
V. Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten sowohl für Abonnementinhaber als auch für Inhaber von Einzelkarten.
1. Ausfall, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen
1.1 Die BASF behält sich vor, eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, Streik, Epidemien oder Pandemien, von außen verursachte Betriebsstörungen), weil die staatlichen Behörden von der Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten oder wegen Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Aufführenden abzusagen oder Terminänderungen vorzunehmen. In diesem Fall erhält der Inhaber einer Einzelkarte den Kartenpreis ganz oder – bei Abbruch der Veranstaltung – anteilig zurück, wenn er den Ersatztermin (falls angeboten) nicht wahrnehmen kann. Abonnenten erhalten den anteiligen Abonnementpreis ihres gezahlten Abonnements zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die BASF den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat.
1.2.Die gesetzlichen Rechte der BASF zur Absage bzw. der Terminänderung einer Veranstaltung bleiben unberührt.
2. Rollstuhlplätze
Für Rollstuhlfahrer stehen gesondert ausgewiesene Plätze zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen barrierefreien Platz besteht nur, wenn bei Bestellung einer Eintrittskarte ein entsprechender Bedarf mitgeteilt wurde.
3.Verbot von Aufzeichnungen
Die Anfertigung von Aufzeichnungen jeglicher Art auf Bild- und/oder Tonträger oder sonstige Träger (z.B. Fotografien, Ton- oder Videoaufzeichnungen) während der Veranstaltung ist nicht gestattet.
4.Verbot von Tieren
Wir bitten um Verständnis dafür, dass Tiere in den Veranstaltungsorten nicht erlaubt sind.
5.Verbot von Rucksäcken und Taschen
Rucksäcke und größere Taschen (max. DIN-A4-Format) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in den Innenbereich der Veranstaltungshäuser mitgeführt werden, sondern müssen an den Garderoben abgegeben werden. Dies gilt auch für Instrumentenkoffer.
6. Altersempfehlung
Aus Sicht des Veranstalters sind Abendveranstaltungen (Beginn 20.00 Uhr) für Kinder unter sechs Jahren nicht geeignet. Laute Konzerte können das Gehör (insbesondere von Kleinkindern) nachhaltig schädigen. In jedem Fall sind auch für Kinder, egal welchen Alters, Eintrittskarten zu erwerben.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen vorgesehen sind.
8. Haftung
8.1 Die BASF haftet auf Schadenersatz grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8.2 Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beschränkt sich die Haftung der BASF jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Fall einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung der BASF ausgeschlossen.
8.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht (i) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (iii) für Verstöße gegen eine von der BASF abgegebene Garantie sowie (iv) für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die BASF verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten des Kunden werden von der BASF in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren damit verbundenen Rechten finden Sie unter https://www.basf.com/global/de/legal/data-protection.html#text-161903871.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
10.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht nichtig sein oder werden, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.
10.3 Sie können mit der BASF bezüglich des Konzertprogramms über folgende Kanäle in Kontakt treten:
Anschrift: BASF SE, ESM/KS - Z 24, Anilinstraße 2, 67063 Ludwigshafen. Telefon: 0621-60 99911, E-Mail: basf.konzerte@basf.com.
11. Alternative Streitbeilegung
Alternative Streitbeilegung gemäß Artikel 14 Absatz 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen. Die BASF ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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