Ludwigshafen

Einfahrtsberechtigungen

Für das Befahren des Werksgeländes Ludwigshafen, sowie die Außenstellen Friesenheimer Insel, Kläranlage und Limburgerhof ist es notwendig eine entsprechende Einfahrtsgenehmigung bei der Standortsicherheit zu beantragen. Es wird unterschieden zwischen Temporär- und Dauereinfahrten:

 

Temporäreinfahrt: Diese Einfahrt kann für die Dauer eines Auftrages, z.B. eine Abstellung zusammen mit der Erstellung eines Temporärausweises angelegt werden. Eine Temporäreinfahrt hat eine Gültigkeit von maximal 5 Tagen. Die Beantragung einer solchen Einfahrt erfolgt mit der Beantragung des Temporärausweises über das Kommentarfeld. Sofern vorhanden geben Sie bitte das Kennzeichen an.

Dauereinfahrt: Dauereinfahrten können ausschließlich für Dauerausweisinhaber ausgestellt werden. Dauereinfahrten sind maximal 1 Jahr gültig.

 

Hinweis: Die zu beantragenden Einfahrtsgenehmigungen werden ausschließlich auf den Hauptkontraktor ausgestellt. Die maximale Anzahl an Einfahrtsgenehmigungen orientiert sich an der Anzahl der aktiven Dauerausweise. Eine Nutzung der Einfahrt ist sowohl vom Hauptkontraktor selbst, als auch vom Subkontraktor möglich. Die Verwaltung obliegt dem Hauptkontraktor.

Laden Sie sich bitte das Formular herunter und füllen Sie es aus. Beachten Sie unbedingt die Ausfüllhilfe zum Antrag. 

Nachdem Sie das Antragsformular digital (nicht handschriftlich) ausgefüllt haben, lassen Sie es durch Ihren BASF-Beauftragten/ Kontraktorenpaten unterschreiben. Die elektronische Signatur wird akzeptiert.

Hinweis: Für die Verlängerung von mehreren Einfahrten verwenden Sie bitte ein Tabelle als Anhang.

Sobald das Formular vom Genehmiger digital oder handschriftlich signiert wurde, muss der Antrag vom Anforderer oder BASF-Genehmiger per Mail an standortsicherheit@basf.com gesendet werden.

Zwei Werktage nach Versenden des Formulars kann die Einfahrtsgenehmigung in der Ausweisstelle Nord in J 660 abgeholt werden.

Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine Information, dass die Einfahrt/en abholbereit ist/sind. Es erfolgt lediglich eine Rückmeldung, falls Anträge nicht ordnungsgemäß gestellt wurden und deshalb die Einfahrt/en nicht ausgestellt werden kann/können.

Sofern Ihre Firma den Verlust einer Einfahrtsberechtigung melden muss, ist dies bitte unverzüglich per Mail an die standortsicherheit@basf.com - unter Angabe der verlorengegangen Einfahrtsnummer - zu melden.

Sollten Sie einen Ersatz benötigen, senden Sie bitte das ausgefüllte Formular (Siehe Punkt 1: Download "Antragsformular für Einfahrtsgenehmigungen") - unterschrieben durch Ihren BASF-Ansprechpartner / Kontraktorenpaten - per Mail an die standortsicherheit@basf.com.

Zwei Werktage nach Versenden des Formulars kann die neue Einfahrtsgenehmigung in der Ausweisstelle Nord in J 660 abgeholt werden.

Bitte beachten Sie: Es erfolgt keine Information, dass die Einfahrt/en abholbereit ist/sind. Es erfolgt lediglich eine Rückmeldung, falls Anträge nicht ordnungsgemäß gestellt wurden und deshalb die Einfahrt/en nicht ausgestellt werden kann/können.