19. April 2018
Presse

BASF und Sozialpartner verständigen sich auf neuen Einheitsvertrag

BASF und die Sozialpartner Angestellte Schweiz, Syna und Unia haben sich auf einen neuen Einheitsvertrag verständigt. Erstmals werden im Vertrag die gesetzlichen Neuregelungen zur Arbeitszeiterfassungspflicht angewendet und vereinbart. So besteht für Mitarbeitende des Managements neu die Möglichkeit, auf eine Arbeitszeiterfassung zu verzichten. BASF sieht in diesem Fall besondere Massnahmen zum Gesundheitsschutz im Unternehmen vor.

Zudem wurden die schon bisher sehr guten Anstellungsbedingungen punktuell verbessert. So wird BASF die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Unfall von 720 auf 730 Kalendertage erweitern. Die allgemeinen arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Einheitsvertrags bleiben unverändert. Sie regeln unter anderem den generellen Kündigungsschutz, Arbeitszeit und Ferien.

Die Vereinbarung ersetzt den Einheitsvertrag von 2015. Er tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft und gilt mit einer festen Laufzeit bis Ende 2021 für alle BASF-Mitarbeitenden an den Schweizer Standorten Basel, Holderbank, Kaisten, Monthey, Pfäffikon und Schweizerhalle.

Klaus Ruf, Geschäftsführer der BASF Schweiz AG, erklärt: "Der neue Einheitsvertrag ist ein klares Bekenntnis der BASF zur Sozialpartnerschaft. Wir pflegen einen aktiven Austausch mit den Sozialpartnern. Dadurch werden massgeschneiderte Lösungen möglich, die dazu beitragen, dass sich BASF behaupten und weiterentwickeln kann."

Auch die Vertreter der Sozialpartner begrüssen den Abschluss. "Mit dem Abschluss des neuen Einheitsvertrages konnte auf eine pragmatische Art und Weise eine Lösung im Bereich der Arbeitszeiterfassung gefunden werden. Dies zeigt, was möglich ist, wenn eine konstruktive Sozialpartnerschaft auf gleicher Augenhöhe gelebt wird", so Christian Gusset, Unia-Branchenleiter chemische und pharmazeutische Industrie.

Mathias Regotz, Leiter Sektor Industrie von Syna, ergänzt: "Syna und deren Mitglieder freuen sich über die Erneuerung des Einheitsvertrages, denn nur mit einer ausgewogenen Sozialpartnerschaft kann ein nachhaltiger Beitrag zur Entwicklung der Branche, Unternehmen und Mitarbeitenden geleistet werden."

Christof Burkard, stellvertretender Geschäftsführer Angestellte Schweiz, sagt: "Das ratifizierte Werk ist ein starkes Zeichen dafür, dass die Sozialpartnerschaft in keiner Weise ein Hinderungsgrund für Erfolg, sondern bei Weltfirmen eine Grundlage dafür sein kann."

Letzte Aktualisierung 19. April 2018