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Vergütungssystem für den Vorstand und Hauptversammlungsbeschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungssystem für den Vorstand (§ 120a Abs. 1 und 2 AktG)

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde der Hauptversammlung am 18. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 7 vorgelegt und von dieser mit einer Mehrheit von 92,69% gebilligt. 

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist im Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung 2020 zu TOP 7 wiedergegeben.

Hauptversammlungsbeschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats (§ 113 Abs. 3 AktG)

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung festgesetzt und ist eine reine Festvergütung mit der zusätzlichen Verpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder, mit einem Teil der Festvergütung Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese Aktien bis zum Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat zu halten. Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 10 vorgeschlagen, diese Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat zu bestätigen, einschließlich der unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 vorgeschlagenen Änderungen.

Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 hat die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 10 mit einer Mehrheit von 97,78% bestätigt und ebenfalls die unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagenen Änderungen mit einer Mehrheit von 98,25% beschlossen.

Danach lautet die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat (§ 14 der Satzung) wie folgt: 
Download § 14 der Satzung

Letzte Aktualisierung 24. Februar 2023