Investoren

Einbeziehung von Vielfalt

BASF strebt ein einbeziehendes Arbeitsumfeld an, in dem Raum für Vielfalt ist und sich Menschen mit wechselseitigem Respekt, Vertrauen und Wert­schätzung begegnen. Bei uns kommen Menschen mit verschiedenen Hinter­gründen, Sichtweisen und Perspektiven gleichberechtigt zusammen. Die Förderung von Vielfalt und deren Wert­schätzung über alle Hierarchie­ebenen hinweg sind fester Bestandteil unserer Strategie und finden sich auch in unseren Unternehmens­werten wieder.

Weltweit zeigen Menschen im Pride-Monat Juni ihre Unterstützung für die LGBTQI+-Gemeinschaft. Auch BASF hat 2023 an vielen Standorten, wie hier in Ludwigshafen, die Regenbogenflagge gehisst und Zeichen für Vielfalt und Offenheit gesetzt.

In einem einbeziehenden Arbeitsum­feld sollen Mitarbeitende ihre individuellen Perspekti­ven und Fähig­keiten einbringen können. Als global tätiges Unternehmen bedienen wir viele unter­schiedliche Kunden­bedürfnisse. Diese Vielfalt wollen wir in unserer Beleg­schaft widerspiegeln, wertschätzen und fördern, um dadurch die Kreativität, Motivation und das Zugehörigkeits­gefühl unserer Mitarbeitenden zu BASF zu steigern.

Mit der Förderung von Vielfalt ergeben sich positive Auswirkungen für BASF, beispielsweise durch ein einbeziehendes Arbeits­umfeld und eine vielfältigere Belegschaft. Mögliche negative Auswirkungen auf BASF können sich ergeben, wenn das Zugehörig­keits­gefühl unserer Mitarbeitenden sinkt, wir nicht mehr als attraktiver Arbeit­geber wahr­genommen werden oder sich nicht alle Kunden von uns angesprochen fühlen. Kurz- und langfristige Chancen und Risiken erfassen wir systematisch im Rahmen unseres allgemeinen Chancen- und Risiko­managements.

Als globales Unternehmen fördern wir Vielfalt und setzen uns für ein respektvolles Miteinander bei BASF ein.

Dr. Martin Brudermüller

Vorstandsvorsitzender

Wir erwarten von unseren Führungskräften, dass sie ein integratives Arbeitsumfeld schaffen und Vielfalt fördern. Daher legen wir darauf einen Schwerpunkt in der Führungskräfte­entwicklung. So beschäftigten sich unsere Führungs­kräfte etwa im Rahmen von Online-Trainings zu den CORE Leadership Values mit der Förderung von Offenheit. Diese Lernangebote unterstützen sie bei der Frage, was sie konkret tun können, um das Arbeits­umfeld für alle Mitarbeitenden einbeziehender zu gestalten, und wie sie in dieser Hinsicht ihrer Vorbild­funktion entsprechen und sich weiterentwickeln können.

Darüber hinaus erwarten wir von allen Mitarbeitenden, dass sie ein Umfeld schaffen, in dem verschiedene Aspekte von Vielfalt und individuelle Stärken zur Geltung kommen. Mit dem Format „Diversity Moments“ bieten wir Teams kompakte Informationen, Alltags­beispiele und Reflexions­übungen zum Thema Vielfalt und Einbeziehung. 2023 haben wir im Rahmen der globalen Mitarbeiter­befragung erneut den Inclusion-Index als relevante Zielgröße für die Einbeziehung unserer Mitarbeitenden erhoben und unseren Führungskräften Anregungen für Follow-up-Maßnahmen an die Hand gegeben.

In einer Initiative in Brasilien arbeitet ein Projekt­team daran, Menschen mit Behinderung für BASF zu gewinnen, zu halten und einzubeziehen. Dabei liegt der Fokus unter anderem darauf, die Barrierefreiheit unserer brasilianischen Standorte sowie unserer internen und externen Kommunikations­kanäle zu verbessern. Mit weiteren Maßnahmen im Rahmen der Initiative wollen wir dafür sorgen, dass wir im Einstellungs­prozess mehr Personen mit Behinderung berücksichtigen und ihnen konkrete Ausbildungs­möglichkeiten bieten. Das Team arbeitet dazu eng mit den Führungskräften, der Personal­abteilung sowie dem lokalen Netzwerk von Mitarbeitenden mit Behinderung zusammen.

Vielfalt bezieht sich auch auf die demografische Situation in unserem Unternehmen. Unser gemeinsames Ziel ist das Schaffen eines geeigneten Rahmens, um die Beschäfti­gungs­fähigkeit unserer Mitarbeitenden in allen Lebens­phasen zu erhalten und die Verfügbarkeit von Fach­kräften langfristig sicherzustellen.

Da wir überzeugt sind, dass wir bessere Eintscheidungen treffen, wenn dabei vielfältige Perspektiven berücksichtigt werden, haben wir 2023 ein „Shadow Board“ für die BASF-Standorte in Afrika und dem Nahen Osten aufgesetzt. Dieses Gremium besteht aus jüngeren Mitarbeitenden und berät das Führungs­team bei strategischen und operativen Themen. Mit diesem „Reverse Mentoring“ möchten wir die Perspektive des Führungs­teams erweitern und bereichern und die Distanz zwischen Hierarchie­ebenen sowie zwischen Generationen überbrücken.

Auch bei der Auswahl und Entwicklung unserer Führungs­kräfte fördern wir Vielfalt. So haben wir uns ein globales Ziel zur Förderung weiblicher Führungskräfte gesetzt und wollen den Anteil von Frauen in Führung­positionen bis 2030 auf 30 % erhöhen. Auf dem Weg dahin haben wir wichtige Fortschritte gemacht und überprüfen kontinuierlich unser Zielbild. In der BASF-Gruppe lag der weltweite Anteil von Frauen in Führungs­positionen mit disziplinarischer Führungs­verantwortung Ende 2023 bei 28,4 % (2022: 27,2 %).

Zur Überwachung der Zielerreichung durch unser Manage­ment haben wir ein globales Dashboard entwickelt, anhand dessen der Umsetzungs­stand regelmäßig überprüft wird. Die systematische Förderung von Frauen ist integraler Bestandteil unseres Prozesses zur Auswahl von Senior Executives und wird regelmäßig im Rahmen von strategischen Dialogen mit den Bereichen, auf Ressort­ebene und in der Personal­klausur des Vorstands thematisiert. Wir bieten zudem verschiedene Formate an, die weibliche Führungs­kräfte dabei unterstützen, ihr Netzwerk zu stärken und ihre Sicht­barkeit in der oberen Führungs­ebene zu erhöhen.

Ziel 2030

 

Anteil von Frauen in Führungspositionen mit  disziplinarischer Führungsverantwortung
30 %

Führungskräfte und Expertinnen und Experten in der BASF-Gruppe
  31. Dezember 2023 davon Frauen (%)
Führungskräfte a 9.400
28,4
Expertinnen und Experten b 42.101 32,8

a Mit disziplinarischer Führungsverantwortung
b Ohne disziplinarische Führungsverantwortung (bisherige Bezeichnung Professionals)

Zudem nehmen wir kontinuierlich an spezifischen Karriere­events teil, um insbesondere auch talentierte weibliche Nachwuchs­kräfte aus unterschiedlichen Fach­richtungen direkt anzusprechen und für uns zu gewinnen. Mit verschiedenen Initiativen wie Karriere­messen und Netzwerk­veranstaltungen, die sich speziell an Frauen richten, oder auf unseren Social-Media-Kanälen rücken wir unsere Mitarbeiterinnen als weibliche Vorbilder in den Fokus.

Als Unterzeichner der Women’s Empowerment Principles (WEPs) der Vereinten Nationen verschreiben wir uns der Förderung der Geschlechter­gleich­stellung. Daneben engagieren wir uns in weiteren externen Initiativen für mehr Einbeziehung von Vielfalt sowie Chancen­gleichheit in der Arbeits­welt, beispielsweise in der Initiative Business for Inclusive Growth (B4IG). Darüber hinaus sind wir als Mitglied der Charta der Vielfalt aktiv, um die Förderung von Diversität und Inklusion ganzheitlich zu unterstützen

Neben unserer freiwilligen Selbst­verpflichtung zur Förderung von Frauen in Führungs­positionen gilt in Deutschland für börsennotierte oder der Mitbe­stimmung unterliegende Gesellschaften das „Gesetz für die gleich­berechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungs­positionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ („FüPoG I & II“).

Unter dieses Gesetz fallen neben der BASF SE auch diverse deutsche BASF-Gruppen­gesellschaften (siehe nachstehenden Übersichten). Diese haben eigene Ziel­größen für den Frauenanteil in den jeweiligen Aufsichts­räten, Geschäfts­leitungs­organen und auf den jeweiligen beiden Ebenen unterhalb des Geschäfts­leitungs­organs sowie eine Frist für deren Erreichung festgelegt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat einer börsennotierten Europäischen Gesellschaft (SE), der aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmer­vertretern besteht, ist nach § 17 Abs. 2 SE-Ausführungs­gesetz zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammenzusetzen. Dem Aufsichts­rat der BASF SE gehören seit der Hauptversammlung 2018 kontinuierlich vier Frauen an, von denen je zwei die Anteils­eigner bzw. die Arbeitnehmer vertreten, und acht Männer. Mit dieser Besetzung erfüllt der Aufsichtsrat die gesetzliche Anforderung.

Seit dem Inkrafttreten des FüPoG II am 12. August 2021 muss im Vorstand einer börsen­notierten Gesell­schaft, der aus mehr als drei Personen besteht, mindestens eine Frau und ein Mann Mitglied des Vorstands sein (§ 76 Abs. 3a AktG). Im Berichtsjahr 2023 hat BASF dieser Vorgabe entsprochen. Mit Dr. Melanie Maas-Brunner gehörte dem Vorstand eine Frau an, dies entspricht bei sechs Vorstands­mitgliedern einem Frauen­anteil von 16,7 %. Auch seit dem Ausscheiden von Dr. Melanie Maas-Brunner am 31. Januar 2024 und dem Eintritt von Dr. Katja Scharpwinkel in den Vorstand am 1. Februar 2024 entspricht BASF dieser Vorgabe weiterhin.

Zudem hat der Vorstand Zielgrößen für den Frauen­anteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der BASF SE beschlossen. Für die am 1. Januar 2022 begonnene und am 31. Dezember 2026 endende Ziel­errei­chungs­periode hat der Vorstand als Zielgrößen die zum 31. Dezember 2021 erreichten Anteile von 20,0 % für den Frauenanteil auf der ersten Führungs­ebene unterhalb des Vorstands und von 23,2 % auf der zweiten Führungs­ebene unterhalb des Vorstands festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauen­anteil auf der ersten Führungs­ebene unterhalb des Vorstands 25,0 % und auf der zweiten Führungs­ebene unterhalb des Vorstands 23,7 %.

Für diejenigen deutschen Gruppen­gesellschaften, die der Mitbestimmung unterliegen, wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben in §§ 36, 52 Abs. 2 GmbHG ebenfalls Zielgrößen festgelegt. Die nachfolgenden Tabellen stellen die gesetzten Zielgrößen der am 31. Dezember 2021 geendeten Ziel­erreichungs­periode, den Frauen­anteil zum Ende dieser Ziel­erreichungs­periode, den Frauenanteil zum 31. Dezember 2023 sowie die Zielgrößen für die am 1. Januar 2022 begonnene und am 31. Dezember 2026 endende Ziel­erreichungs­periode bei den der Mitbestimmung unterliegenden deutschen BASF-Gruppen­gesellschaften dar (ohne BASF SE). Die Frist für die Erreichung der Ziele wurde auf den 31. Dezember 2026 gesetzt.

BASF betrachtet die Weiter­entwicklung und Förderung von Frauen als weltweite Aufgabe – unabhängig von einzelnen Konzern­gesellschaften – und hat sich dafür anspruchsvolle globale Ziele gesetzt. So soll bis 2030 der Anteil weiblicher Führungskräfte weltweit auf 30 % gesteigert werden. BASF wird weiterhin systematisch daran arbeiten, den Frauen­anteil in ihrem Führungsteam zu erhöhen. Dazu werden weltweit Maßnahmen umgesetzt und ständig weiterentwickelt.

Gruppengesellschaft Aufsichtsrat Geschäftsführung  
  Zielgröße 31.12.2021

Stand
31.12.2021

Stand 31.12.2023

Zielgröße
31.12.2026
Zielgröße
31.12.2021
Stand
31.12.2021
Stand 31.12.2023 Zielgröße
31.12.2026
BASF Catalysts Germany GmbH

0 %
(0 von 3)

0 %
(0 von 3)

0%
(0 von 2)

33,3%
 (1 von 3)

0 %
(0 von 3)

0 %
(0 von 3)

0%
(0 von 2)

33,3% 
(1 von 3)

BASF Coatings GmbH

0 %
(0 von 12)

8,3 %
(1 von 12)

28,6% 
(4 von 14)

8,3%
(1 von 12)

0 %
(0 von 2)

0 %
(0 von 2)

0%
(0 von 1)

0%
(0 von 2)1

BASF Digital Solutions GmbH

0 %
(0 von 3)

0 %
(0 von 3)

33,3%
(1 von 3)

33,3%
(1 von 3)

0 % 
(0 von 3)

33,3 % 
(1 von 3)

50%
 (1 von 2)

33,3%
(1 von 3)

BASF Personal Care and Nutrition GmbH

0 %
(0 von 3)

0 %
(0 von 3)

0%
(0 von 3)

33,3%
(1 von 3)

0 %
(0 von 3)

0 %
(0 von 3)

33,3% 
(1 von 3)

33,3%
(1 von 3)

BASF Polyurethanes GmbH

33,3 % 
(1 von 3)

33,3 %
(1 von 3)

33,3%
(1 von 3)

33,3%
(1 von 3)

0 %
(0 von 1)

0 %
(0 von 1)

0%
(0 von 1)

0%
(0 von 1)1

BASF Schwarzheide GmbH

22,2 %
(2 von 9)

0%
(0 von 9)2

16,7%
(2 von 12)

11%
(1 von 9)

0 %
(0 von 2)

50 % 
(1 von 2)

50%
(1 von 2)

0%
(0 von 2)1

BASF Services Europe GmbH

33,3 %
(1 von 3)

33,3 %
 (1 von 3)

45,5%
(5 von 11)

33,3%
(1 von 3)

0 % 
(0 von 2)

0 %
(0 von 1)

50%
(1 von 2)

0%
(0 von 1)1

Chemetall GmbH

16,7 %
(1 von 6)

33,3 %
 (2 von 6)

33,3%
(2 von 6)

33,3%
(2 von 6)

0 %
(0 von 2)

0 %
(0 von 1)

100%
(1 von 1)

0%
(0 von 1)1

1 Da bei den Gesellschaften lediglich eine oder zwei Geschäftsführerpositionen bestehen und eine Vergrößerung der Geschäftsleitung aufgrund der Größe und Struktur der jeweiligen Gesellschaft sachlich nicht erforderlich ist, kann als Zielgröße von vornherein nur 0, 1 oder 2 bzw. 0%, 50% oder 100% festgelegt werden. Die Festlegung auf 100% ist nicht sinnvoll, da die Geschäftsleitung dann zwingend nur mit Frauen besetzt und bei einigen Gesellschaften der bisherige Geschäftsführer in der Folge vorzeitig abberufen werden müsste. Die Festschreibung einer Quote von 50% bei Gesellschaften mit zwei Geschäftsführerpositionen, von denen aktuell eine mit einer Frau besetzt wird, ist ebenfalls nicht sachgerecht, weil bei einem eventuellen Wechsel der aktuellen Geschäftsführerin während der Zielerreichungsperiode, die in der BASF-Gruppe aufgrund der regelmäßigen Jobrotation von Führungskräften nicht ausgeschlossen werden kann, zwingend eine Frau als Nachfolgerin bestellt werden müsste. Bei entsprechenden Zielgrößen dürfte eine erfolgreiche Kandidatin massiven Spekulationen ausgesetzt sein, lediglich aufgrund der Zielsetzung ernannt worden zu sein. Um einer solchen Konstellation vorzubeugen, die für das Betriebsklima und die Akzeptanz der Geschäftsführung erhebliche negative Folgen hätte, wird jeweils eine Zielgröße von 0 (0%) festgelegt. Ungeachtet dieser Zielgröße wird im Falle einer eventuellen Neubesetzung während der Zielerreichungsperiode eine Entscheidung nach umfassender Würdigung der Eignung aller Kandidatinnen und Kandidaten herbeigeführt.

2 Der Aufsichtsrat der BASF Schwarzheide GmbH besteht aus 6 Vertretern, die von den Anteilseignern bestellt werden und 3 Vertretern, die von den Arbeitnehmern gewählt werden. Die letzte Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgte im Jahr 2017, bei der sich eine Frau zur Wahl gestellt hatte und auch gewählt wurde. Später legte sie das Mandat aus persönlichen Gründen nieder. An ihre Stelle trat automatisch das gleichzeitig gewählte (männliche) Ersatzmitglied. Da der Anteil von Frauen in der Belegschaft der BASF Schwarzheide nur 22% beträgt (Stand: 31.12.2021), hatte dies limitierenden Einfluss auf die Ernennung von Frauen als Kandidatinnen zu den Arbeitnehmerwahlen zum Aufsichtsrat. Auf Seiten der Anteilseigner erfolgt die Vergabe der Aufsichtsratsmandate rein funktions- bzw. stellenbezogen und die Aufsichtsratsmandate werden ausschließlich von Führungskräften aus den technischen und operativen Funktionen der BASF-Gruppe übernommen, in denen nach wie vor weniger Frauen als Männer tätig sind. Während der Zielerreichungsperiode hat eine weibliche Führungskraft aufgrund der Übernahme einer anderen Tätigkeit innerhalb der BASF-Gruppe den Aufsichtsrat verlassen und ihr Sitz wurde von ihrem männlichen Nachfolger übernommen. Die Zielgröße wurden aus den vorstehenden Gründen verfehlt. 

Gruppengesellschaft 1. Führungsebene
unterhalb Geschäftsführung 
 
2. Führungsebene
unterhalb Geschäftsführung
 
  Zielgröße 31.12.2021 Stand 31.12.2021 Stand 31.12.2023 Zielgröße 31.12.2026 Zielgröße 31.12.2021 Stand
31.12.2021
Stand 31.12.2023 Zielgröße 31.12.2026
BASF Catalysts Germany GmbH

5 %

8,3 % (2 von 24)

3,9%
(2 von 51)

8,3%
(2 von 24)

14 %

23,3 %
(7 von 30)

28,4%
(25 von 88)

23,3%
(7 von 30)

BASF Coatings GmbH

19 %

33,3 %
(5 von 15)

23,1%
(3 von 13)

33,3%
(5 von 15)

8 %

17,3 %
(9 von 52)

17,3%
(9 von 52)

17,3%
(9 von 52)

BASF Digital Solutions GmbH

0 %

32 %
(8 von 25)

21,4%
(6 von 28)

32%
(8 von 25)

16,2 %

24,6 %
(30 von 122)

25,6%
(31 von 121)

24,6%
(30 von 122)

BASF Personal Care and Nutrition GmbH

20 %

29,2 %
(7 von 24)

28%
(7 von 25)

29,2%
(7 von 24)

17 %

30,8 %
(16 von 52)

31,1%
(28 von 90)

30,8%
(16 von 52)

BASF Polyurethanes GmbH

11 %

16,7 %
(2 von 12)

28,6%
(4 von 14)

16,7%
(2 von 12)

13 %

20,5 %
(8 von 39)

23,8%
(10 von 42)

20,5%
(8 von 39)

BASF Schwarzheide GmbH

0 %

14,3 %
(2 von 14)

14,3%
(2 von 14)

14,3%
(2 von 14)

0 %

18,2 %
(8 von 44)

16,3%
(7 von 43)

18,2%
(8 von 44)

BASF Services Europe GmbH

30 %

33,3 %
(4 von 12)

50%
(10 von 20)

33,3%
(4 von 12)

30 %

61,9 %
(39 von 63)

58,8%
(100 von 170)

30,2%
(19 von 63)

Chemetall GmbH

3 %

0 %1

18,2%
(2 von 11)

33,3%
(1 von 3)

25 %

8,3 %
(1 von 12)1

22,6%
(7 von 31)

8,3%
(1 von 12)

Die Gesellschaft wurde Ende 2016 von BASF akquiriert und die Zielgrößen wurden noch auf Basis der Chemetall Definition von Führungsebenen festgelegt. Unter Anwendung der bei BASF einheitlich genutzten Kriterien zur Definition der Führungsebenen hätten sich Zielwerte von 0% für die 1. Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung und von 9,52% für die 2. Führungsebene ergeben und lediglich das Ziel für die 2. Führungsebene wäre knapp verfehlt worden (9,52% vs. 8,33%). Grund für die Nichterreichung der beiden Zielgrößen ist, dass die Gesellschaft in den Branchen Automobil, Luftfahrt, Aluminiumveredelung und Metallumformung tätig ist und überwiegend Personal im Bereich der Produktion und Produktentwicklung beschäftigt. Der Anteil von Frauen in diesen Branchen und Berufsfeldern ist nach wie vor deutlich geringer als der Anteil von Männern, was die Identifikation und Förderung weiblicher Führungskräfte erschwert.

Letzte Aktualisierung 23. Februar 2024