Ziel 2030
Anteil von Frauen in Führungspositionen mit disziplinarischer Führungsverantwortung
30 %
BASF strebt ein einbeziehendes Arbeitsumfeld an, in dem Raum für Vielfalt ist und sich Menschen mit wechselseitigem Respekt, Vertrauen und Wertschätzung begegnen. Bei uns kommen Menschen mit verschiedenen Hintergründen, Sichtweisen und Perspektiven gleichberechtigt zusammen. Die Förderung von Vielfalt und deren Wertschätzung über alle Hierarchieebenen hinweg sind fester Bestandteil unserer Strategie und finden sich auch in unseren Unternehmenswerten wieder.
In einem einbeziehenden Arbeitsumfeld sollen Mitarbeitende ihre individuellen Perspektiven und Fähigkeiten einbringen können. Als global tätiges Unternehmen bedienen wir viele unterschiedliche Kundenbedürfnisse. Diese Vielfalt wollen wir in unserer Belegschaft widerspiegeln, wertschätzen und fördern, um dadurch die Kreativität, Motivation und das Zugehörigkeitsgefühl unserer Mitarbeitenden zu BASF zu steigern.
Mit der Förderung von Vielfalt ergeben sich positive Auswirkungen für BASF, beispielsweise durch ein einbeziehendes Arbeitsumfeld und eine vielfältigere Belegschaft. Mögliche negative Auswirkungen auf BASF können sich ergeben, wenn das Zugehörigkeitsgefühl unserer Mitarbeitenden sinkt, wir nicht mehr als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen werden oder sich nicht alle Kunden von uns angesprochen fühlen. Kurz- und langfristige Chancen und Risiken erfassen wir systematisch im Rahmen unseres allgemeinen Chancen- und Risikomanagements.
Wir erwarten von unseren Führungskräften, dass sie ein integratives Arbeitsumfeld schaffen und Vielfalt fördern. Daher legen wir darauf einen Schwerpunkt in der Führungskräfteentwicklung. So beschäftigten sich unsere Führungskräfte etwa im Rahmen von Online-Trainings zu den CORE Leadership Values mit der Förderung von Offenheit. Diese Lernangebote unterstützen sie bei der Frage, was sie konkret tun können, um das Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden einbeziehender zu gestalten, und wie sie in dieser Hinsicht ihrer Vorbildfunktion entsprechen und sich weiterentwickeln können.
Darüber hinaus erwarten wir von allen Mitarbeitenden, dass sie ein Umfeld schaffen, in dem verschiedene Aspekte von Vielfalt und individuelle Stärken zur Geltung kommen. Mit dem Format „Diversity Moments“ bieten wir Teams kompakte Informationen, Alltagsbeispiele und Reflexionsübungen zum Thema Vielfalt und Einbeziehung. 2023 haben wir im Rahmen der globalen Mitarbeiterbefragung erneut den Inclusion-Index als relevante Zielgröße für die Einbeziehung unserer Mitarbeitenden erhoben und unseren Führungskräften Anregungen für Follow-up-Maßnahmen an die Hand gegeben.
In einer Initiative in Brasilien arbeitet ein Projektteam daran, Menschen mit Behinderung für BASF zu gewinnen, zu halten und einzubeziehen. Dabei liegt der Fokus unter anderem darauf, die Barrierefreiheit unserer brasilianischen Standorte sowie unserer internen und externen Kommunikationskanäle zu verbessern. Mit weiteren Maßnahmen im Rahmen der Initiative wollen wir dafür sorgen, dass wir im Einstellungsprozess mehr Personen mit Behinderung berücksichtigen und ihnen konkrete Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Das Team arbeitet dazu eng mit den Führungskräften, der Personalabteilung sowie dem lokalen Netzwerk von Mitarbeitenden mit Behinderung zusammen.
Vielfalt bezieht sich auch auf die demografische Situation in unserem Unternehmen. Unser gemeinsames Ziel ist das Schaffen eines geeigneten Rahmens, um die Beschäftigungsfähigkeit unserer Mitarbeitenden in allen Lebensphasen zu erhalten und die Verfügbarkeit von Fachkräften langfristig sicherzustellen.
Da wir überzeugt sind, dass wir bessere Eintscheidungen treffen, wenn dabei vielfältige Perspektiven berücksichtigt werden, haben wir 2023 ein „Shadow Board“ für die BASF-Standorte in Afrika und dem Nahen Osten aufgesetzt. Dieses Gremium besteht aus jüngeren Mitarbeitenden und berät das Führungsteam bei strategischen und operativen Themen. Mit diesem „Reverse Mentoring“ möchten wir die Perspektive des Führungsteams erweitern und bereichern und die Distanz zwischen Hierarchieebenen sowie zwischen Generationen überbrücken.
Auch bei der Auswahl und Entwicklung unserer Führungskräfte fördern wir Vielfalt. So haben wir uns ein globales Ziel zur Förderung weiblicher Führungskräfte gesetzt und wollen den Anteil von Frauen in Führungpositionen bis 2030 auf 30 % erhöhen. Auf dem Weg dahin haben wir wichtige Fortschritte gemacht und überprüfen kontinuierlich unser Zielbild. In der BASF-Gruppe lag der weltweite Anteil von Frauen in Führungspositionen mit disziplinarischer Führungsverantwortung Ende 2023 bei 28,4 % (2022: 27,2 %).
Zur Überwachung der Zielerreichung durch unser Management haben wir ein globales Dashboard entwickelt, anhand dessen der Umsetzungsstand regelmäßig überprüft wird. Die systematische Förderung von Frauen ist integraler Bestandteil unseres Prozesses zur Auswahl von Senior Executives und wird regelmäßig im Rahmen von strategischen Dialogen mit den Bereichen, auf Ressortebene und in der Personalklausur des Vorstands thematisiert. Wir bieten zudem verschiedene Formate an, die weibliche Führungskräfte dabei unterstützen, ihr Netzwerk zu stärken und ihre Sichtbarkeit in der oberen Führungsebene zu erhöhen.
Ziel 2030
Anteil von Frauen in Führungspositionen mit disziplinarischer Führungsverantwortung
30 %
Führungskräfte und Expertinnen und Experten in der BASF-Gruppe | ||
31. Dezember 2023 | davon Frauen (%) | |
Führungskräfte a | 9.400 |
28,4 |
Expertinnen und Experten b | 42.101 | 32,8 |
a Mit disziplinarischer Führungsverantwortung
b Ohne disziplinarische Führungsverantwortung (bisherige Bezeichnung Professionals)
Zudem nehmen wir kontinuierlich an spezifischen Karriereevents teil, um insbesondere auch talentierte weibliche Nachwuchskräfte aus unterschiedlichen Fachrichtungen direkt anzusprechen und für uns zu gewinnen. Mit verschiedenen Initiativen wie Karrieremessen und Netzwerkveranstaltungen, die sich speziell an Frauen richten, oder auf unseren Social-Media-Kanälen rücken wir unsere Mitarbeiterinnen als weibliche Vorbilder in den Fokus.
Als Unterzeichner der Women’s Empowerment Principles (WEPs) der Vereinten Nationen verschreiben wir uns der Förderung der Geschlechtergleichstellung. Daneben engagieren wir uns in weiteren externen Initiativen für mehr Einbeziehung von Vielfalt sowie Chancengleichheit in der Arbeitswelt, beispielsweise in der Initiative Business for Inclusive Growth (B4IG). Darüber hinaus sind wir als Mitglied der Charta der Vielfalt aktiv, um die Förderung von Diversität und Inklusion ganzheitlich zu unterstützen
Neben unserer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Förderung von Frauen in Führungspositionen gilt in Deutschland für börsennotierte oder der Mitbestimmung unterliegende Gesellschaften das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ („FüPoG I & II“).
Unter dieses Gesetz fallen neben der BASF SE auch diverse deutsche BASF-Gruppengesellschaften (siehe nachstehenden Übersichten). Diese haben eigene Zielgrößen für den Frauenanteil in den jeweiligen Aufsichtsräten, Geschäftsleitungsorganen und auf den jeweiligen beiden Ebenen unterhalb des Geschäftsleitungsorgans sowie eine Frist für deren Erreichung festgelegt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat einer börsennotierten Europäischen Gesellschaft (SE), der aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besteht, ist nach § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammenzusetzen. Dem Aufsichtsrat der BASF SE gehören seit der Hauptversammlung 2018 kontinuierlich vier Frauen an, von denen je zwei die Anteilseigner bzw. die Arbeitnehmer vertreten, und acht Männer. Mit dieser Besetzung erfüllt der Aufsichtsrat die gesetzliche Anforderung.
Seit dem Inkrafttreten des FüPoG II am 12. August 2021 muss im Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft, der aus mehr als drei Personen besteht, mindestens eine Frau und ein Mann Mitglied des Vorstands sein (§ 76 Abs. 3a AktG). Im Berichtsjahr 2023 hat BASF dieser Vorgabe entsprochen. Mit Dr. Melanie Maas-Brunner gehörte dem Vorstand eine Frau an, dies entspricht bei sechs Vorstandsmitgliedern einem Frauenanteil von 16,7 %. Auch seit dem Ausscheiden von Dr. Melanie Maas-Brunner am 31. Januar 2024 und dem Eintritt von Dr. Katja Scharpwinkel in den Vorstand am 1. Februar 2024 entspricht BASF dieser Vorgabe weiterhin.
Zudem hat der Vorstand Zielgrößen für den Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands der BASF SE beschlossen. Für die am 1. Januar 2022 begonnene und am 31. Dezember 2026 endende Zielerreichungsperiode hat der Vorstand als Zielgrößen die zum 31. Dezember 2021 erreichten Anteile von 20,0 % für den Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands und von 23,2 % auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 25,0 % und auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 23,7 %.
Für diejenigen deutschen Gruppengesellschaften, die der Mitbestimmung unterliegen, wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben in §§ 36, 52 Abs. 2 GmbHG ebenfalls Zielgrößen festgelegt. Die nachfolgenden Tabellen stellen die gesetzten Zielgrößen der am 31. Dezember 2021 geendeten Zielerreichungsperiode, den Frauenanteil zum Ende dieser Zielerreichungsperiode, den Frauenanteil zum 31. Dezember 2023 sowie die Zielgrößen für die am 1. Januar 2022 begonnene und am 31. Dezember 2026 endende Zielerreichungsperiode bei den der Mitbestimmung unterliegenden deutschen BASF-Gruppengesellschaften dar (ohne BASF SE). Die Frist für die Erreichung der Ziele wurde auf den 31. Dezember 2026 gesetzt.
BASF betrachtet die Weiterentwicklung und Förderung von Frauen als weltweite Aufgabe – unabhängig von einzelnen Konzerngesellschaften – und hat sich dafür anspruchsvolle globale Ziele gesetzt. So soll bis 2030 der Anteil weiblicher Führungskräfte weltweit auf 30 % gesteigert werden. BASF wird weiterhin systematisch daran arbeiten, den Frauenanteil in ihrem Führungsteam zu erhöhen. Dazu werden weltweit Maßnahmen umgesetzt und ständig weiterentwickelt.
Gruppengesellschaft | Aufsichtsrat | Geschäftsführung | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Zielgröße 31.12.2021 | Stand |
Stand 31.12.2023 |
Zielgröße 31.12.2026 |
Zielgröße 31.12.2021 |
Stand 31.12.2021 |
Stand 31.12.2023 | Zielgröße 31.12.2026 |
|
BASF Catalysts Germany GmbH | 0 % |
0 % |
0% |
33,3% |
0 % |
0 % |
0% |
33,3% |
BASF Coatings GmbH | 0 % |
8,3 % |
28,6% |
8,3% |
0 % |
0 % |
0% |
0% |
BASF Digital Solutions GmbH | 0 % |
0 % |
33,3% |
33,3% |
0 % |
33,3 % |
50% |
33,3% |
BASF Personal Care and Nutrition GmbH | 0 % |
0 % |
0% |
33,3% |
0 % |
0 % |
33,3% |
33,3% |
BASF Polyurethanes GmbH | 33,3 % |
33,3 % |
33,3% |
33,3% |
0 % |
0 % |
0% |
0% |
BASF Schwarzheide GmbH | 22,2 % |
0% |
16,7% |
11% |
0 % |
50 % |
50% |
0% |
BASF Services Europe GmbH | 33,3 % |
33,3 % |
45,5% |
33,3% |
0 % |
0 % |
50% |
0% |
Chemetall GmbH | 16,7 % |
33,3 % |
33,3% |
33,3% |
0 % |
0 % |
100% |
0% |
1 Da bei den Gesellschaften lediglich eine oder zwei Geschäftsführerpositionen bestehen und eine Vergrößerung der Geschäftsleitung aufgrund der Größe und Struktur der jeweiligen Gesellschaft sachlich nicht erforderlich ist, kann als Zielgröße von vornherein nur 0, 1 oder 2 bzw. 0%, 50% oder 100% festgelegt werden. Die Festlegung auf 100% ist nicht sinnvoll, da die Geschäftsleitung dann zwingend nur mit Frauen besetzt und bei einigen Gesellschaften der bisherige Geschäftsführer in der Folge vorzeitig abberufen werden müsste. Die Festschreibung einer Quote von 50% bei Gesellschaften mit zwei Geschäftsführerpositionen, von denen aktuell eine mit einer Frau besetzt wird, ist ebenfalls nicht sachgerecht, weil bei einem eventuellen Wechsel der aktuellen Geschäftsführerin während der Zielerreichungsperiode, die in der BASF-Gruppe aufgrund der regelmäßigen Jobrotation von Führungskräften nicht ausgeschlossen werden kann, zwingend eine Frau als Nachfolgerin bestellt werden müsste. Bei entsprechenden Zielgrößen dürfte eine erfolgreiche Kandidatin massiven Spekulationen ausgesetzt sein, lediglich aufgrund der Zielsetzung ernannt worden zu sein. Um einer solchen Konstellation vorzubeugen, die für das Betriebsklima und die Akzeptanz der Geschäftsführung erhebliche negative Folgen hätte, wird jeweils eine Zielgröße von 0 (0%) festgelegt. Ungeachtet dieser Zielgröße wird im Falle einer eventuellen Neubesetzung während der Zielerreichungsperiode eine Entscheidung nach umfassender Würdigung der Eignung aller Kandidatinnen und Kandidaten herbeigeführt.
2 Der Aufsichtsrat der BASF Schwarzheide GmbH besteht aus 6 Vertretern, die von den Anteilseignern bestellt werden und 3 Vertretern, die von den Arbeitnehmern gewählt werden. Die letzte Wahl der Arbeitnehmervertreter erfolgte im Jahr 2017, bei der sich eine Frau zur Wahl gestellt hatte und auch gewählt wurde. Später legte sie das Mandat aus persönlichen Gründen nieder. An ihre Stelle trat automatisch das gleichzeitig gewählte (männliche) Ersatzmitglied. Da der Anteil von Frauen in der Belegschaft der BASF Schwarzheide nur 22% beträgt (Stand: 31.12.2021), hatte dies limitierenden Einfluss auf die Ernennung von Frauen als Kandidatinnen zu den Arbeitnehmerwahlen zum Aufsichtsrat. Auf Seiten der Anteilseigner erfolgt die Vergabe der Aufsichtsratsmandate rein funktions- bzw. stellenbezogen und die Aufsichtsratsmandate werden ausschließlich von Führungskräften aus den technischen und operativen Funktionen der BASF-Gruppe übernommen, in denen nach wie vor weniger Frauen als Männer tätig sind. Während der Zielerreichungsperiode hat eine weibliche Führungskraft aufgrund der Übernahme einer anderen Tätigkeit innerhalb der BASF-Gruppe den Aufsichtsrat verlassen und ihr Sitz wurde von ihrem männlichen Nachfolger übernommen. Die Zielgröße wurden aus den vorstehenden Gründen verfehlt.
Gruppengesellschaft | 1. Führungsebene unterhalb Geschäftsführung |
2. Führungsebene unterhalb Geschäftsführung |
||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Zielgröße 31.12.2021 | Stand 31.12.2021 | Stand 31.12.2023 | Zielgröße 31.12.2026 | Zielgröße 31.12.2021 | Stand 31.12.2021 |
Stand 31.12.2023 | Zielgröße 31.12.2026 | |
BASF Catalysts Germany GmbH | 5 % |
8,3 % (2 von 24) |
3,9% |
8,3% |
14 % |
23,3 % |
28,4% |
23,3% |
BASF Coatings GmbH | 19 % |
33,3 % |
23,1% |
33,3% |
8 % |
17,3 % |
17,3% |
17,3% |
BASF Digital Solutions GmbH | 0 % |
32 % |
21,4% |
32% |
16,2 % |
24,6 % |
25,6% |
24,6% |
BASF Personal Care and Nutrition GmbH | 20 % |
29,2 % |
28% |
29,2% |
17 % |
30,8 % |
31,1% |
30,8% |
BASF Polyurethanes GmbH | 11 % |
16,7 % |
28,6% |
16,7% |
13 % |
20,5 % |
23,8% |
20,5% |
BASF Schwarzheide GmbH | 0 % |
14,3 % |
14,3% |
14,3% |
0 % |
18,2 % |
16,3% |
18,2% |
BASF Services Europe GmbH | 30 % |
33,3 % |
50% |
33,3% |
30 % |
61,9 % |
58,8% |
30,2% |
Chemetall GmbH | 3 % |
0 %1 |
18,2% |
33,3% |
25 % |
8,3 % |
22,6% |
8,3% |
1 Die Gesellschaft wurde Ende 2016 von BASF akquiriert und die Zielgrößen wurden noch auf Basis der Chemetall Definition von Führungsebenen festgelegt. Unter Anwendung der bei BASF einheitlich genutzten Kriterien zur Definition der Führungsebenen hätten sich Zielwerte von 0% für die 1. Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung und von 9,52% für die 2. Führungsebene ergeben und lediglich das Ziel für die 2. Führungsebene wäre knapp verfehlt worden (9,52% vs. 8,33%). Grund für die Nichterreichung der beiden Zielgrößen ist, dass die Gesellschaft in den Branchen Automobil, Luftfahrt, Aluminiumveredelung und Metallumformung tätig ist und überwiegend Personal im Bereich der Produktion und Produktentwicklung beschäftigt. Der Anteil von Frauen in diesen Branchen und Berufsfeldern ist nach wie vor deutlich geringer als der Anteil von Männern, was die Identifikation und Förderung weiblicher Führungskräfte erschwert.