Investoren

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der BASF SE hat vier Aufsichtsratsausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss.

Mitglieder

Dr. Kurt Bock * (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer *
Sinischa Horvat *
Michael Vassiliadis

Aufgaben

  • Bereitet die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat sowie die mit den Vorstands­mitgliedern abzuschließenden Anstellungsverträge vor
  • Achtet bei den Vorschlägen für die Berufung von Mitgliedern des Vorstands auf deren fachliche Eignung, internationale Erfahrung und Führungsqualität, die langfristige Nachfolgeplanung sowie auf Vielfalt (Diversität) – insbesondere die angemessene Berücksichtigung von Frauen
  • Bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das System und die Höhe der Vorstandsvergütung vor

Mitglieder

Dame Alison Carnwath DBE * (Vorsitz)
Tatjana Diether *
Alessandra Genco *
Michael Vassiliadis

Aufgaben

  • Bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzern­abschlusses sowie der Lageberichte einschließlich der nichtfinanziellen Erklärungen und der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung vor und erörtert die Quartalsmitteilungen und den Halbjahres­finanz­bericht vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand
  • Befasst sich mit der Überwachung des Rechnungs­legungs­prozesses, der Abschlussprüfung einschließlich der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung und deren Prüfung, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risiko­management­systems, des internen Revisions­systems und des Compliance- Management­systems sowie mit Fragen der Compliance
  • Ist zuständig für die Beziehungen zum Abschlussprüfer der Gesellschaft: bereitet den Vorschlag des Aufsichts­rats an die Haupt­versammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor, überwacht dessen Unabhängigkeit, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Abschluss­prüfung fest, erörtert mit dem Abschlussprüfer das Prüfungsrisiko, die Prüfungs­strategie und die Prüfungs­planung und vereinbart das Prüfungs­honorar, beurteilt die Qualität der Abschluss­prüfung und beschließt über die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschluss­prüfung durch den Abschluss­prüfer; regelmäßiger Dialog hierzu besteht zwischen der Vorsitzenden des Prüfungs­ausschusses und dem Abschluss­prüfer auch außerhalb der Sitzungen, hierzu berichtet die Vorsitzende dem Ausschuss; mit dem Abschluss­prüfer berät der Prüfungs­ausschuss regelmäßig auch ohne den Finanz­vorstand oder ein anderes Mitglied des Vorstands
  • Befasst sich mit der Nachkontrolle wesentlicher Akquisitions- und Investitions­projekte
  • Ist zuständig für die Überwachung des internen Verfahrens zur Erfassung von Geschäften mit nahe­stehenden Personen (Related Party Transactions) sowie zur Sicherstellung der gesetzlichen Zustimmungs- und Veröffentlichungs­pflichten und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen
  • Ist berechtigt, alle von ihm als erforderlich angesehenen Auskünfte vom Abschlussprüfer und vom Vorstand einzuholen, und hat einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber den Leitern der Einheiten des Corporate Centers wie „Corporate Audit“ oder „Corporate Compliance“; kann zudem in alle Geschäftsunterlagen von BASF Einsicht nehmen und diese und alle Vermögens­gegenstände von BASF prüfen. Mit diesen Prüfungen kann der Prüfungs­ausschuss auch Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte beauftragen

Besonderer Sachverstand auf den Gebieten Abschlussprüfung und Rechnungslegung

Dem Prüfungsausschuss gehören zwei Mitglieder mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex (besonderer Sachverstand) auf den Gebieten der Rechnungs­legung und der Abschluss­prüfung an. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Dame Alison Carnwath DBE, verfügt aufgrund ihres Wirtschafts­studiums, ihrer beruflichen Tätigkeit als Wirtschafts­prüferin und langjährigen Tätigkeit in Prüfungs­ausschüssen börsennotierter und nicht-börsennotierter Unternehmen über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Abschluss­prüfung einschließlich der Prüfung der Nachhaltig­keits­bericht­erstattung und über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungs­legung. Alessandra Genco verfügt aufgrund ihres Studiums der Wirtschafts­wissenschaften, ihrer beruflichen Tätigkeit in Finanz­instituten und ihrer aktuellen Funktion als Finanz­vorständin eines börsennotierten international tätigen Unternehmens über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungs­legung einschließlich der Nachhaltig­keits­bericht­erstattung. Beide verfolgen intensiv die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeits­bericht­erstattung und Prüfung und bringen diese Expertise aktiv in den Aufsichtsrat und Prüfungs­ausschuss ein.

Mitglieder

Dr. Kurt Bock * (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer *
Prof. Dr. Thomas Carell *
Dame Alison Carnwath DBE *
Liming Chen *
Alessandra Genco *

Aufgaben

  • Identifiziert geeignete Personen für die Aufsichtsratsbesetzung auf Basis der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zusammensetzungsziele
  • Bereitet die Vorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch die Hauptversammlung vor

Mitglieder

Dr. Kurt Bock * (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer *
Dame Alison Carnwath DBE *
Tatjana Diether *
Sinischa Horvat *
Michael Vassiliadis

Aufgaben

  • Befasst sich mit der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens
  • Bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats zu wesentlichen Akquisitionen und Devestitionen des Unternehmens vor

Einen gesonderten Nachhaltigkeitsausschuss hat der Aufsichtsrat nicht eingerichtet. Das Thema Nachhaltig­keit ist mit seinen auf wirtschaftlichen Erfolg, Umwelt und Soziales bezogenen Aspekten von so zentraler Bedeutung für BASF, dass es als Querschnitts­thema regelmäßig und eingehend im Gesamt­aufsichtsrat diskutiert wird. Das gilt auch für die bedeutende Frage der Reduzierung von CO2-Emissionen und die angestrebte Umstellung der Unternehmens­tätigkeiten auf CO2-freie Energie­versorgung und emissions­reduzierte Produktions­prozesse.

* Vom Aufsichtsrat als unabhängig eingestuftes Aufsichtsratsmitglied (zu den angewandten Unabhängigkeitskriterien siehe "Leitung, Geschäftsführung und Überwachung")

Letzte Aktualisierung 23. Februar 2024