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Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Die nächste Hauptversammlung findet am Donnerstag, 27. April 2023 statt.

Für alle Aktionärinnen und Aktionäre der BASF SE wird die gesamte Hauptversammlung am 27. April 2023 ab 10:00 Uhr live im Online-Service unter www.basf.com/hv-service in Bild und Ton übertragen. Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungs­leiter sowie die Rede des Vorstands­vorsitzenden der Gesellschaft werden am 27. April 2023 für jedermann zugänglich unter www.basf.com/hauptversammlung live im Internet übertragen und stehen auch nach der Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.

Die Live-Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz.

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird live übertragen und als Aufzeichnung für zwei Jahre auf der Webseite unter www.basf.com/hauptversammlung angeboten.

Wenn Sie Fragen zur Hauptversammlung haben, wenden Sie sich bitte an unser Aktionärstelefon unter +49 (621) 60-99888 (Montag bis Freitag, 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr MESZ) oder senden Sie uns eine E-Mail an hv-service@basf.com.

Sie können Informationsmaterial online anfordern.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 20. April 2023, entweder unter der Anschrift

Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com


oder im Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 20. April 2023 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Aktionärinnen und Aktionäre, die die Anmeldung über den Online-Service vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die für den E-Mail- Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung die notwendigen Informationen. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt.

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich über den Online-Service anmelden und eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bestellen, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken oder sich diese per E-Mail oder per Post zusenden zu lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.

Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 20. April 2023 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung am 27. April 2023 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 27. April 2023 vollzogen.

Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Bank of New York Mellon (Depositary).

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens Donnerstag, den 20. April 2023, angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 20. April 2023 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“). Für die Stimmrechtsausübung ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis 20. April 2023, 24:00 Uhr (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich einer Änderung der Stimmabgabe über den Online-Service ist bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Der Beginn der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Fragenbeantwortung durch den Vorstand festgelegt und angekündigt.

Erfolgt die Stimmabgabe durch schriftliche Briefwahl, muss diese bis 26. April 2023 (Tag des Zugangs) bei der folgenden Anschrift zugegangen sein:

Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com

Für eine Änderung oder einen Widerruf von Briefwahlstimmen außerhalb des Online-Service gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß § 134a Aktiengesetz sowie diesen gemäß § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
 

Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir unseren Aktionärinnen und Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese können in Textform oder über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden. Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, die außerhalb des Online-Service erfolgen, müssen der Gesellschaft unter einer der vorstehend genannten Adressen zugehen. Vollmachtserteilungen und Weisungen oder Änderungen von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind über den Online-Service bis zum Beginn der Abstimmung möglich.

Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich.

Bitte beachten Sie, dass auch in diesen Fällen für eine rechtzeitige Anmeldung bis 20. April 2023, 24:00 Uhr (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) Sorge zu tragen ist. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter wurden Beatriz Rosa Malavé und Annette Buchen benannt. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter.
 

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Neben der Briefwahl und der Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter können Aktionärinnen und Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis 20. April 2023, 24:00 Uhr (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Im Fall der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten Person richtet sich die Form der Vollmacht nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des Stimmrechts durch den Bevollmächtigten.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift

Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com

übermittelt werden. Vollmachten können darüber hinaus über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bis zum Beginn der Abstimmung erteilt oder widerrufen werden.

Diejenigen Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch über den Online-Service gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden.

Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich.

Nach der Hauptversammlung der BASF SE am 27. April 2023 können Sie sich Ihre Abstimmbestätigung im Online-Service unter www.basf.com/hv-service herunterladen, diese wird ab 2. Mai 2023 verfügbar sein.

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie, im Falle von Wahlen zum Aufsichtsrat, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

BASF SE
CL/G – C007
67056 Ludwigshafen
Deutschland
Telefax: +49 621 60-6643693
E-Mail: hv2023@basf.com

Bis spätestens zum Ablauf des 12. April 2023 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Zur Hauptversammlung angemeldeten Aktionärinnen und Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, im Wege der elektronischen Kommunikation über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars Beiträge in Textform an die Gesellschaft zu übermitteln. Die Anzahl der Einreichungen ist auf einen Beitrag je Aktionär beschränkt. Ein Beitrag in Textform darf eine Gesamtlänge von höchstens 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Einreichungen sind unter der Schaltfläche „Beitrag einreichen“ möglich. Die Beiträge werden allen Aktionärinnen und Aktionären im Online-Service unter Namensnennung des einreichenden Aktionärs zugänglich gemacht. Widerspricht der Aktionär der Namensnennung, wird der Beitrag nicht zugänglich gemacht bzw. wieder gelöscht. Die Gesellschaft behält sich zudem vor, insbesondere Beleidigungen oder strafrechtlich relevante Aussagen nicht zu veröffentlichen. Weiterhin behält sich die Gesellschaft vor, auch schon vor der Hauptversammlung eine Gegendarstellung zu einzelnen Beiträgen zu veröffentlichen.

Die so eingereichten Aktionärsbeiträge können von allen Aktionärinnen und Aktionären über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service unter der Schaltfläche „Eingereichte Aktionärsbeiträge“ nach der Einreichung bis zum Ende der Hauptversammlung eingesehen werden.

Wir bitten alle Aktionärinnen und Aktionäre zu beachten, dass Fragen ausschließlich in der Hauptversammlung gestellt werden können. Als Beiträge eingereichte oder in Beiträgen enthaltene Fragen werden von der Gesellschaft nicht beantwortet.

Das Online-Formular zur Einreichung von Beiträgen ist vom 11. April 2023, 09:00 Uhr bis 25. April 2023, 24:00 Uhr freigeschaltet.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Im Online-Service unter www.basf.com/hv-service können Sie mit Ihrer Aktionärs-Nr. und einem Zugangspasswort Ihre im Aktienregister hinterlegten Aktionärsdaten einsehen und Ihre dort hinterlegten Eingaben aktualisieren. Namensänderungen erfolgen ausschließlich über Ihre Depotbank.

Organisatorische Hinweise

BASF spart Kosten in Europa und wird auch die Hauptversammlung schlank aufstellen. Aus diesem Grund findet am Tag der Hauptversammlung kein eigenes Werkrundfahrtprogramm statt.

Interessierte haben auch zukünftig die Gelegenheit, das Besucherzentrum zu besuchen und an Werksrundfahrten teilzunehmen (entsprechend des angepassten Angebots). Anmeldemöglichkeiten gibt es unter: www.basf.de/visitorcenter.

Zeitgleich zur BASF-Hauptversammlung im Rosengarten in Mannheim findet die Bundesgartenschau im Mannheimer Luisenpark statt. Diese Großveranstaltung, zu welcher 2,1 Millionen Besucher und Besucherinnen erwartet werden, wirkt sich auch auf das Leben und den Alltag in der Stadt Mannheim aus. Daher müssen leider 1.000 Parkplätze am Technoseum sowie die Pendelbusse zum Rosengarten entfallen. BASF stellt jedoch rund 2.000 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung: Davon befinden sich rund 900 Plätze im Parkhaus Rosengarten sowie in der Tiefgarage am Mannheimer Wasserturm. 1.100 kostenfreie Parkplätze finden Sie im Parkhaus Z 230 in der Karl-Müller-Straße in Ludwigshafen. Kostenfreie Pendelbusse verkehren sowohl vom Parkhaus Z 230 in der Karl-Müller-Straße in Ludwigshafen zum Rosengarten als auch vom Hauptbahnhof Mannheim zum Rosengarten.

Erfrischungen werden in den Foyers gereicht. Es wird gebeten, keine Speisen und Getränke in die Versammlungsräume mitzunehmen. Rauchen ist im gesamten Versammlungsgebäude nicht gestattet. Wir bitten Sie, auf das Mitbringen von Getränken und Speisen zu verzichten. Diese können nicht in den Rosengarten mitgenommen werden und müssen bei der Sicherheitskontrolle entsorgt werden.

Mobiltelefone können mitgebracht werden. Wir bitten Sie aber, Ihr Mobiltelefon während der gesamten Hauptversammlung ausgeschaltet zu lassen, um eine Störung der anderen Versammlungsteilnehmer zu vermeiden.

Unsere Mitarbeiter an den Infotheken beantworten gerne Ihre Fragen.

Dividende

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am Mittwoch, den 3. Mai 2023, am 3. Werktag nach der Hauptversammlung.

Der Ex-Tag ist Freitag, 28. April 2023, der erste Werktag nach der Hauptversammlung. An diesem Tag wird die Aktie erstmals ohne Dividendenberechtigung an der Börse gehandelt

Geschäftsjahr Dividende Hauptversammlung Zahltag
2021 3,40 29.04.22 04.05.22
2020 3,30 29.04.21 04.05.21
2019 3,30 18.06.20 23.06.20

2018

3,20

03.05.19

08.05.19

2017

3,10

04.05.18

09.05.18

2016 3,00 12.05.17 17.05.17
2015 2,90 29.04.16 02.05.16
2014

2,80

30.04.15

04.05.15

2013

2,70

02.05.14

05.05.14

2012

2,60

26.04.13

29.04.13

2011

2,50

27.04.12

30.04.12

2010

2,20

06.05.11

09.05.11

2009

1,70

29.04.10

30.04.10

2008

1,95

30.04.09

04.05.09

2007

1,95

24.04.08

25.04.08

2006

1,50

26.04.07

27.04.07

2005

1,00

04.05.06

05.05.06

2004

0,85

28.04.05

29.04.05

2003

0,70

29.04.04

30.04.04

2002

0,70

06.05.03

07.05.03

2001

0,65

30.04.02

02.05.02

2000

0,65 + 0,35

26.04.01

27.04.01

1999

0,57

27.04.00

28.04.00

Handy-Eintrittskarte

Sie können Ihre Eintrittskarte erneut über den Online-Service bestellen. Loggen Sie sich hierzu in den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bzw. https://hv.adeus.de/starxm/basf/login?lang=de ein. 

Alternativ können Sie am Tag der Hauptversammlung zum Sonderschalter kommen. Vor Ort können wir eine Ersatzkarte ausstellen.

Wenn Sie sich fristgerecht bis zum Anmeldeschluss angemeldet hatten (z.B. durch Bestellung einer Eintrittskarte über den Online-Service), können wir Ihnen am Tag der Hauptversammlung vor Ort am Sonderschalter eine Ersatzkarte ausstellen.

Loggen Sie sich erneut in den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bzw. https://hv.adeus.de/starxm/basf/login?lang=de ein ein. Hier können Sie den Zustellweg Ihrer Eintrittskarte ändern und sich die Eintrittskarte erneut per Post zusenden lassen oder selbst ausdrucken.

Alternativ können Sie am Tag der Hauptversammlung zum Sonderschalter kommen. Hier können wir eine Ersatzkarte ausstellen.

Über den Online-Service ist die Ausübung der Stimmrechte auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Wenn Sie Ihre Stimmrechte nicht ausüben können, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten:

a) Füllen Sie das ausgedruckte Vollmachtformular aus und übermitteln Sie dieses an einen Vertreter Ihrer Wahl oder

b) Leiten Sie das Vollmachtformular im Anhang der Eintrittskarten-E-Mail mit entsprechender Vollmacht an einen Vertreter Ihrer Wahl weiter.
Diese Vollmacht muss den Zweck (Vertretung der Stimmrechte), den Aktionär bzw. den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten klar erkennen lassen (z.B. durch Angabe des Namens und des Wohnortes des Aktionärs).

Sie können die E-Mail mit den Eintrittskarten jederzeit an eine andere E-Mail-Adresse weiterleiten. Damit Sie die Eintrittskarten unterscheiden können, sind diese mit „Eintrittskarte 1 von 2“ bzw. „Eintrittskarte 2 von 2“ gekennzeichnet. 

Sobald eine Eintrittskarte von einer Person, auf die die Eintrittskarte nicht ausgestellt ist, verwendet wird, benötigt diese Person zusätzlich zur Eintrittskarte eine Vollmacht.

Ihre selbst gedruckte / per Post zugesendete Eintrittskarte behält ihre Gültigkeit. Sie können mit ihr zur Hauptversammlung kommen.

Eine Handy-Gastkarte bieten wir derzeit nicht an.

Letzte Aktualisierung 16. März 2023