Investoren

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Die nächste Hauptversammlung findet am Donnerstag, 25. April 2024, statt.

Am Tag der Hauptversammlung stellen wir Ihnen einen Live-Webcast der Rede des BASF-Vorstandsvorsitzenden sowie die Rede zum Download zur Verfügung. 

Aktionärinnen und Aktionäre können mit ihrer Aktionärsnummer und ihrem Zugangspasswort die gesamte Hauptversammlung über den Online-Service verfolgen.

Die Rede des Vorstandsvorsitzenden wird live übertragen und wird als Aufzeichnung für zwei Jahre auf der Webseite unter www.basf.com/hauptversammlung angeboten.

Wenn Sie Fragen zur Hauptversammlung haben, wenden Sie sich bitte an unser Aktionärstelefon unter +49 (621) 60-99888 (Montag bis Freitag, 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr MEZ) oder senden Sie uns eine E-Mail an hv-service@basf.com.

Sie können Informationsmaterial online anfordern.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 18. April 2024, entweder unter der Anschrift

Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com


oder im Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 18. April 2024 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Aktionärinnen und Aktionäre, die die Anmeldung über den Online-Service vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung die notwendigen Informationen. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt.

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich über den Online-Service anmelden und eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bestellen, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken oder sich diese per E-Mail oder per Post zusenden zu lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.

Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 18. April 2024 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung am 25. April 2024 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 25. April 2024 vollzogen.

Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Bank of New York Mellon (Depositary).

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens Donnerstag, den 18. April 2024, angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 18. April 2024 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“). Für die Stimmrechtsausübung ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis 18. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich einer Änderung der Stimmabgabe über den Online-Service ist bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Der Beginn der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Fragenbeantwortung durch den Vorstand festgelegt und angekündigt.

Erfolgt die Stimmabgabe durch schriftliche Briefwahl, muss diese bis 24. April 2024 (Tag des Zugangs) bei der folgenden Anschrift zugegangen sein:

Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951

Für eine Änderung oder einen Widerruf von Briefwahlstimmen außerhalb des Online-Service gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater gemäß § 134a Aktiengesetz sowie diesen gemäß § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
 

Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir unseren Aktionärinnen und Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechts­vertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese können in Textform oder über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden. Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, die außerhalb des Online-Service erfolgen, müssen der Gesellschaft unter einer der vorstehend genannten Adressen zugehen. Vollmachts­erteilungen und Weisungen oder Änderungen von Weisungen an die Stimmrechts­vertreter sind über den Online-Service bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Der Beginn der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Fragenbeantwortung durch den Vorstand festgelegt und angekündigt.

Am Tag der Hauptversammlung sind Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimm­rechts­vertreter auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter für eine rechtzeitige Anmeldung bis 18. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“) Sorge zu tragen ist. Als jeweils einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter wurden Beatriz Rosa Malavé und Annette Buchen benannt. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimm­rechts­­vertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungs­beschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.

Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimm­rechts­vertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachts­erteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter.
 

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Neben der Briefwahl und der Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter können Aktionärinnen und Aktionäre, die im Aktien­register eingetragen sind, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis 18. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).

Im Fall der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz genannten Person richtet sich die Form der Vollmacht nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des Stimmrechts durch den Bevollmächtigten.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift

Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com

übermittelt werden. Vollmachten können darüber hinaus über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bis zum Beginn der Abstimmung erteilt oder widerrufen werden.

Diejenigen Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch über den Online-Service gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter  www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden.

Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch am Sonderschalter im Eingangsbereich möglich.

Nach der Hauptversammlung der BASF SE am 25. April 2024 können Sie sich Ihre Abstimmbestätigung im Online-Service unter www.basf.com/hv-service herunterladen, diese wird ab 29. April 2024 verfügbar sein.

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie, im Falle von Wahlen zum Aufsichtsrat, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

BASF SE
CL/G – C007
67056 Ludwigshafen
Deutschland
Telefax: +49 621 60-6620044
E-Mail: hv2024@basf.com

Bis spätestens zum Ablauf des 10. April 2024 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter ww.basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Im Online-Service unter www.basf.com/hv-service können Sie mit Ihrer Aktionärs-Nr. und einem Zugangspasswort Ihre im Aktienregister hinterlegten Aktionärsdaten einsehen und Ihre dort hinterlegten Eingaben aktualisieren. Namensänderungen erfolgen ausschließlich über Ihre Depotbank.

Organisatorische Hinweise

BASF spart Kosten in Europa und wird auch die Hauptversammlung schlank aufstellen. Aus diesem Grund findet am Tag der Hauptversammlung kein eigenes Werkrundfahrtprogramm statt.

Interessierte haben auch zukünftig die Gelegenheit, das Besucherzentrum zu besuchen und an Werkrundfahrten teilzunehmen (entsprechend des angepassten Angebots). Anmeldemöglichkeiten gibt es unter: Visitor Center.

BASF stellt rund 1.650 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung: Davon befinden sich rund 650 Plätze im Parkhaus Rosengarten. Rund 1.000 Plätze finden Sie auf dem BASF-Parkplatz Z 215 (Einfahrt über Anilinstraße, Bushaltestelle Carl-Bosch-Straße) in Ludwigshafen. 

Am Tag der Hauptversammlung verkehren ab 7:30 Uhr kostenfreie Pendelbusse sowohl vom Parkplatz Z 215 (Einfahrt über Anilinstraße, Bushaltestelle Carl-Bosch-Straße) in Ludwigshafen zum Rosengarten als auch vom Hauptbahnhof Mannheim zum Rosengarten. Bitte beachten Sie, dass in der Eintrittskarte zur Hauptversammlung der BASF SE kein ÖPNV-Ticket enthalten ist.

Erfrischungen werden in den Foyers gereicht. Es wird gebeten, keine Speisen und Getränke in die Versammlungsräume mitzunehmen. Rauchen ist im gesamten Versammlungsgebäude nicht gestattet. Wir bitten Sie, auf das Mitbringen von Getränken und Speisen zu verzichten. Diese können nicht in den Rosengarten mitgenommen werden und müssen bei der Sicherheitskontrolle entsorgt werden.

Mobiltelefone können mitgebracht werden. Wir bitten Sie aber, Ihr Mobiltelefon während der gesamten Hauptversammlung ausgeschaltet zu lassen, um eine Störung der anderen Versammlungsteilnehmenden zu vermeiden.

Unsere Mitarbeitenden an den Infotheken beantworten gerne Ihre Fragen.

Dividende

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am Dienstag, 30. April 2024, am 3. Werktag nach der Hauptversammlung.

Der Ex-Dividenden-Tag ist Freitag, 26. April 2024, der erste Arbeitstag nach der Hauptversammlung. An diesem Tag wird die Aktie erstmals ohne Dividendenberechtigung an der Börse gehandelt.

Geschäftsjahr Dividende Hauptversammlung Zahltag
2023 3,40 * 25.04.2024 30.04.2024
2022 3,40 27.04.2023 03.05.2023
2021 3,40 29.04.2022 04.05.2022
2020 3,30 29.04.2021 04.05.2021
2019 3,30 18.06.2020 23.06.2020

2018

3,20

03.05.2019

08.05.2019

2017

3,10

04.05.2018

09.05.2018

2016 3,00 12.05.2017 17.05.2017
2015 2,90 29.04.2016 02.05.2016
2014

2,80

30.04.2015

04.05.2015

2013

2,70

02.05.2014

05.05.2014

2012

2,60

26.04.2013

29.04.2013

2011

2,50

27.04.2012

30.04.2012

2010

2,20

06.05.2011

09.05.2011

2009

1,70

29.04.2010

30.04.2010

2008

1,95

30.04.2009

04.05.2009

2007

1,95

24.04.2008

25.04.2008

2006

1,50

26.04.2007

27.04.2007

2005

1,00

04.05.2006

05.05.2006

2004

0,85

28.04.2005

29.04.2005

2003

0,70

29.04.2004

30.04.2004

2002

0,70

06.05.2003

07.05.2003

2001

0,65

30.04.2002

02.05.2002

2000

0,65 + 0,35

26.04.2001

27.04.2001

1999

0,57

27.04.2000

28.04.2000

* Dividendenvorschlag

Handy-Eintrittskarte

Sie können Ihre Eintrittskarte erneut über den Online-Service bestellen. Loggen Sie sich hierzu in den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bzw. https://basf.hv.adeus.de/starxm/basf/login?lang=de ein.

Alternativ können Sie am Tag der Hauptversammlung zum Sonderschalter kommen. Vor Ort können wir eine Ersatzkarte ausstellen.

Wenn Sie sich fristgerecht bis zum Anmeldeschluss angemeldet hatten (z.B. durch Bestellung einer Eintrittskarte über den Online-Service), können wir Ihnen am Tag der Hauptversammlung vor Ort am Sonderschalter eine Ersatzkarte ausstellen.

Loggen Sie sich erneut in den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bzw. https://basf.hv.adeus.de/starxm/basf/login?lang=de ein. Hier können Sie den Zustellweg Ihrer Eintrittskarte ändern und sich die Eintrittskarte erneut per Post zusenden lassen oder selbst ausdrucken.

Alternativ können Sie am Tag der Hauptversammlung zum Sonderschalter kommen. Hier können wir eine Ersatzkarte ausstellen.

Über den Online-Service ist die Ausübung der Stimmrechte auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.

Wenn Sie Ihre Stimmrechte nicht ausüben können, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten:

a) Füllen Sie das ausgedruckte Vollmachtformular aus und übermitteln Sie dieses an einen Vertreter Ihrer Wahl oder

b) Leiten Sie das Vollmachtformular im Anhang der Eintrittskarten-E-Mail mit entsprechender Vollmacht an einen Vertreter Ihrer Wahl weiter.

Diese Vollmacht muss den Zweck (Vertretung der Stimmrechte), den Aktionär bzw. den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten klar erkennen lassen (z.B. durch Angabe des Namens und des Wohnortes des Aktionärs).

Sie können die E-Mail mit den Eintrittskarten jederzeit an eine andere E-Mail-Adresse weiterleiten. Damit Sie die Eintrittskarten unterscheiden können, sind diese mit „Eintrittskarte 1 von 2“ bzw. „Eintrittskarte 2 von 2“ gekennzeichnet. 

Sobald eine Eintrittskarte von einer Person, auf die die Eintrittskarte nicht ausgestellt ist, verwendet wird, benötigt diese Person zusätzlich zur Eintrittskarte eine Vollmacht.

Ihre selbst gedruckte / per Post zugesendete Eintrittskarte behält ihre Gültigkeit. Sie können mit ihr zur Hauptversammlung kommen.

Eine Handy-Gastkarte bieten wir derzeit nicht an.

Letzte Aktualisierung 13. März 2024