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Corporate Governance

BASF bekennt sich zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, die auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet ist. BASF SE entspricht allen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der zum Zeitpunkt der Abgabe der aktuellen Entsprechenserklärung am 20. Dezember 2023 geltenden Fassung vom 28. April 2022 (Kodex 2022). Ebenso erfüllt BASF die nichtobligatorischen Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex fast vollständig. Lediglich der Anregung A.7, wonach die Hauptversammlung nicht länger als sechs Stunden dauern soll, konnte BASF im Jahr 2023 aufgrund der Vielzahl der in der Hauptversammlung gestellten Fragen nicht nachkommen.

Gemäß § 162 Aktiengesetz (AktG) erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der börsen­notierten Gesellschaft jährlich einen klaren und verständlichen Bericht. Der Vergütungs­bericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungs­systems für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichts­rats und gibt für gegenwärtige und frühere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichts­rats individualisiert über die im Geschäfts­jahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung Auskunft.

Die Darstellung der Vergütung des Vorstands umfasst die nach deut­schem Handelsrecht erforder­lichen Angaben und richtet sich zudem nach den Vorgaben des § 162 (AktG) sowie den anzuwendenden Rechnungs­legungs­vorschriften (HGB, IFRS). Ferner wird den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen.

Das bestehende Vorstandsvergütungssystem wurde der Haupt­versammlung am 18. Juni 2020 gemäß § 120a (1) AktG vorgelegt und mit einer Mehrheit von 92,69 % gebilligt. Es findet seit dem 1. Januar 2020 Anwendung für alle gegenwärtigen Vorstands­mitglieder.

Vergütungsbericht

Unsere Entsprechenserklärungen können Sie hier abrufen.

Letzte Aktualisierung 23. Februar 2024