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Aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm

Bei den aktienkursbasierten Vergütungs­pro­gram­men (sogenannte Long-Term-Incentive- oder LTI-Programme) der BASF-Gruppe handelt es sich um Programme mit Bar­ausgleich. Die Verpflich­tung zum Bar­ausgleich wird, soweit sie erdient ist, zu jedem Bilanz­stichtag mit dem beizulegen­den Zeitwert bewertet und als Rückstellung erfasst.

Im Jahr 2023 wurde das im Jahr 2020 einge­führte aktienkursbasierte Vergütungs­prog­ramm (LTI-Programm) der BASF-Gruppe mit dem Namen Strive! fortgeführt. Das seit 1999 bestehende aktienkursbasierte Vergütungs­pro­gramm mit dem Namen BOP („BASF Aktien­options­programm“) wurde im Jahr 2020 letztmalig angeboten. Alle bisher gewährten Options­rechte aus den BOP-Programm­jahren bleiben bis zum Ende ihres jeweiligen Ausübungs­zeitraums gültig.

Grundsätzlich sind die Mitglieder des Vorstands und alle Senior Executives zur Teilnahme an den LTI-Programmen berechtigt.

Strive! basiert auf einem „Performance-Share-Plan“ und berücksichtigt die Erreichung strategischer Ziele sowie die Entwicklung der BASF-Aktie und der Dividende (Total Shareholder Return) über einen Zeitraum von vier Jahren.

Die Teilnahme an Strive! ist für die Senior Executives freiwillig und mit einer Aktienhalteverpflichtung verbunden. Es gilt eine rollierende Teilnahme­berechtigung ohne Stichtags­regelung. Im Jahr 2023 waren 684 Personen zur Teilnahme an Strive! berechtigt. Es haben rund 93 % der berechtigten Senior Executives und die Mitglieder des Vorstands teilgenommen. Im Gegensatz zu den Senior Executives ist die Teilnahme für die Mitglieder des Vorstands nicht freiwillig, sondern im Vorstands­dienst­vertrag geregelt. Grundsätzlich gelten für die Mitglieder des Vorstands die gleichen Planbedingungen.

Ein Strive!-Plan umfasst eine vierjährige Leistungs­periode mit einem festen Auszahlungsdatum. Zu Beginn eines neuen Strive!-Plans wird für jede und jeden Teilnehmenden ein Zielbetrag festgelegt. Dieser Zielbetrag wird in eine vorläufige Anzahl virtueller Performance Share Units (PSUs; „virtuelle Aktien­einheiten“) umgerechnet, indem er durch den durch­schnit­tlichen BASF-Aktien­kurs im vierten Quartal des voran­gegangenen Jahres dividiert wird. Die Anzahl der am Ende der Leistungs­periode zur Auszahlung kommenden PSUs ist abhängig von der Erreichung der drei strategischen Ziele Wachstum (Mengen­wachstum im Vergleich zur globalen Chemie­produktion), Profitabilität (Steigerung des EBITDA vor Sonder­einflüssen) und Nach­haltigkeit (CO2-Emissionen).

Für jedes Jahr der vierjährigen Leistungs­periode wird die Zielerreichung für jedes strategische Ziel ermittelt. Nach Ende der Leistungs­periode entspricht der durchschnittliche Zielerreichungs­grad für jedes strategische Ziel dem arithmetischen Mittel der Zielerreichungs­grade der vier Jahreswerte. Die Gesamt­ziel­erreichung für den jeweiligen Strive!-Plan ergibt sich aus der Addition der mit dem jeweiligen Gewichtungs­faktor multiplizierten Zielerreichungs­grade für die drei strategischen Ziele. Zur Ermittlung der endgültigen Anzahl an PSUs wird diese gewichtete Zielerreichung mit der vorläufigen Anzahl an PSUs multipliziert. Der Auszahlungsbetrag nach Ablauf der vierjährigen Leistungsperiode wird berechnet, indem die endgültige Anzahl der PSUs mit dem durchschnitt­lichen BASF-Aktienkurs im vierten Quartal des letzten Jahres der Leistungs­periode zuzüglich der kumulierten Dividenden­zahlungen in den vier Geschäfts­jahren multipliziert wird. Die Auszahlung erfolgt im Mai des Folgejahres und ist auf 200 % des Zielbetrags begrenzt. Damit spiegelt der Auszahlungs­betrag nicht nur die Erreichung der strategischen Ziele wider, sondern auch die Entwicklung der Dividende und des Aktienkurses der BASF.

Ein Eigeninvestment in BASF-Aktien bildet die Voraussetzung für die Teilnahme an Strive!. Die Teilnehmenden verpflichten sich, über die gesamte Leistungs­periode BASF-Aktien in Höhe eines festgelegten Prozent­satzes ihres Grundgehalts zu halten. Bei erstmaliger Teilnahme an Strive! gilt eine Aufbauphase, in welcher für das festgelegte Eigen­investment eine anteilige Aktien­halte­pflicht besteht. Die Aufbauphase für das Strive!-Programm 2023 endet am 31. Dezember 2026. Das Strive!-Programm 2023 entspricht in seiner Grundstruktur den Strive!-Programmen der Vorjahre.

Beizulegender Zeitwert der PSUs und Bewertungs­parameter zum 31. Dezember 2023

  Strive!-Programm des Jahres
  2023 2022 2021 2020

Anzahl gewährte PSUs

1.106.496 763.140 746.244 625.033

Anzahl erdiente PSUs

276.624 381.570 559.683 625.033

Fair Value inklusive Fluktuation / PSU (€)

43,25 40,50 69,57 68,69

Fair Value exklusive Fluktuation / PSU (€)

48,88 43,94 72,47 68,69

Gewichtete Zielerreichung (%)

100,00 79,91 126,42 119,80

Basispreis (€)

46,45 61,82 57,15 67,85

Die bis zum Stichtag erdienten PSUs wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Der Fair Value wird auf Basis des BASF-Aktienkurses am Stichtag in Höhe von 48,78 € zuzüglich erwarteter Dividendenzahlungen während der gesamten Programmlaufzeit und unter Berücksichtigung des gewichteten Zielerreichungsgrads des jeweiligen Strive!-Plans ermittelt. Bei dem Fair Value für die PSUs der Senior Executives wird eine Fluktuationsrate von 4 % angenommen.

Die LTI-Rückstellung für Strive! erhöhte sich aufgrund der gestiegenen Anzahl der erdienten PSUs von 71 Millionen € zum 31. Dezember 2022 auf 118 Millionen € zum 31. Dezember 2023. Der Aufwand aus der Zuführung zur Rückstellung belief sich im Jahr 2023 auf 47 Millionen € und im Jahr 2022 auf 23 Millionen €. Für das vollständig erdiente Programmjahr 2020 wurde auf der Grundlage vorläufiger Zielerreichungsgrade ein Auszahlungsbetrag von 43 Millionen € in den kurzfristigen Rückstellungen berücksichtigt.

Das letztmals 2020 angebotene LTI-Programm BOP sieht die Gewährung von virtuellen Optionen vor. Bei Ausübung werden die Optionsrechte durch Barvergütung erfüllt (Cash Settlement).

Die Teilnahme am BOP-Programm war freiwillig. Voraussetzung für die Teilnahme war ein Eigeninvestment: Die Teilnehmenden verpflichteten sich dazu, für die Dauer von zwei Jahren ab Optionsgewährung BASF-Aktien in Höhe von 10 % bis 30 % ihrer variablen Gehaltsbezüge zu halten (Haltefrist). Für die Anzahl der zu haltenden Aktien war neben der variablen Vergütung der mit dem Volumen gewichtete Durchschnittskurs am ersten Handelstag nach der Hauptversammlung maßgeblich.

Für jede eingebrachte BASF-Aktie erhielten die Teilnehmenden vier Options­rechte. Jedes Optionsrecht besteht aus den Teilrechten A und B, deren Werthaltigkeit sich an unterschiedlichen Erfolgszielen (Hürden) orientiert: Teilrecht A ist werthaltig, wenn der Kurs der BASF-Aktie gegenüber dem Basiskurs bei Gewährung der Optionsrechte um mehr als 30 % gestiegen ist (absolute Hürde).

Der Wert des Teilrechts A ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Börsen­kurs am jeweiligen Ausübungstag und dem Basiskurs; er ist auf 100 % des Basiskurses begrenzt. Teilrecht B wird werthaltig, wenn die kumulierte Wert­steigerung der BASF-Aktie den Anstieg des MSCI World Chemicals IndexSM (MSCI Chemicals) übersteigt (relative Hürde). Der Wert des Teilrechts B ergibt sich aus der doppelten prozentualen Outperformance der BASF-Aktie bei Ausübung, bezogen auf den Basiskurs; er ist begrenzt auf den um den rechnerischen Nennbetrag der BASF-Aktie verminderten Börsenschlusskurs bei Ausübung. Das Teilrecht B ist jedoch nur dann werthaltig, wenn der Kurs der BASF-Aktie mindestens dem Basiskurs entspricht. Die gewährten Optionen können nach Ablauf einer zweijährigen Wartefrist bis Ende ihres jeweiligen Ausübungs­zeit­raums ausgeübt werden. Während der Ausübungs­phase dürfen die Optionen innerhalb bestimmter Sperrfristen (Closed Periods) nicht ausgeübt werden. Jedes Optionsrecht kann nur insgesamt ausgeübt werden. Hierzu muss eine der Ausübungs­hürden überschritten worden sein. Ist die andere Ausübungs­hürde nicht übertroffen, verfällt das damit verbundene Teilrecht. Der maximal mögliche Ausübungs­gewinn für einen Teilnehmenden ist auf das Fünffache des Eigen­investments begrenzt. Die gewährten Optionen sind nicht übertragbar und verfallen, wenn der Teilnehmende vor Ablauf der zweijährigen Haltefrist Aktien aus seinem Eigen­investment verkauft oder aus der BASF-Gruppe ausscheidet. Sie bleiben bei Eintritt in den Ruhestand erhalten. Für die Mitglieder des Vorstands ist die langfristige Ausrichtung des Programms gegenüber den für die übrigen Teilnehmenden geltenden Bedingungen deutlich verstärkt. Sie waren verpflichtet, mit mindestens 10 % der jährlichen variablen Ist-Vergütung an dem BOP-Programm teilzunehmen. Dabei gilt im Hinblick auf dieses verpflichtende Eigen­investment (in Form von BASF-Aktien) eine verlängerte Haltefrist von vier Jahren. Eine Ausübung der Optionsrechte ist für die Mitglieder des Vorstands frühestens vier Jahre nach Gewährung (Wartefrist) möglich.

Da durch Beschluss des Vorstands im Jahr 2002 die Optionsrechte bei Ausübung durch Barvergütung zu erfüllen sind, wurden alle noch bestehenden Options­rechte aus den Programmen 2016 bis 2020 zum 31. Dezember 2023 mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanz­stichtag bewertet. Für Programme in der Wartefrist wurde eine anteilige Rück­stellung gebildet.

Die Anzahl der ausstehenden Optionen reduzierte sich von 9.328.238 im Jahr 2022 auf 7.731.844 im Jahr 2023, im Wesentlichen aufgrund des Verfalls der Optionen aus dem BOP-Programm 2015.

Die ausübbaren Optionen besaßen zum 31. Dezember 2023 wie auch zum 31. Dezember 2022 keinen inneren Wert.

Die Modelle zur Bewertung der Options­pläne basieren auf der arbitrage­freien Bewertung nach Black/Scholes. Die Marktwerte der Optionen werden mithilfe des Binomial­modells ermittelt. Die Volatilitäten werden auf Basis der monatlichen Schlusskurse über einen historischen Zeitraum entsprechend der Rest­laufzeit der Optionen ermittelt.

Die LTI-Rückstellung für BOP sank aufgrund niedrigerer Marktwerte und einer geringeren Anzahl ausstehender Optionen von 64 Millionen € zum 31. Dezember 2022 auf 50 Millionen € zum 31. Dezember 2023. Während es im Jahr 2022 Verbräuche durch das Ausscheiden von Senior Executives von 1 Million € gab, führte im Jahr 2023 das Ausscheiden von Senior Executives zu Verbräuchen von unter 1 Million €. Der Ertrag aus der Verringerung der Rückstellung belief sich im Jahr 2023 auf 13 Millionen € und im Jahr 2022 auf 46 Millionen €.

Letzte Aktualisierung 23. Februar 2024