Investoren

Anerkannt führend bei ESG

Die BASF-Aktie ist besonders attraktiv für Investoren, die nach Unternehmen mit überzeugenden Leistungen in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung (ESG) suchen. In den Analysen führender ESG-Ratingagenturen wird BASF häufig als Benchmark innerhalb der chemischen Industrie anerkannt. Sie würdigen insbesondere die Innovationskraft bei der Entwicklung nachhaltiger Produkte, die Geschäftsethik und die umfangreichen Maßnahmen, die das Unternehmen für die Adressierung relevanter Nachhaltigkeitsthemen verfolgt.

Aktuelle Bewertungen

Wir beteiligen uns aktiv an den führenden ESG-Ratings. Im Folgenden finden Sie einen Überblick unseres aktuellen Ratings, die unsere Position als führendes Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit unterstreichen.

Ranking BASF-Rating Letzte Aktualisierung

CDP

  • Klimaschutz
  • Wasser
  • Wälder

  

A (Leader)

A- (Leader)

A (Leader)

     

8. Januar 2026

8. Januar 2026

8. Januar 2026

ISS ESG Prime-Status 5. Dezember 2025
Morningstar Sustainalytics 25,4 Punkte
(insgesamt starkes ESG-Risiko­manage­ment; unter den Top 3 der Peers in der Rubrik “Diversified Chemicals”)
20. August 2025
MSCI ESG BBB 23. März 2026

CDP - Bewertung und Fragebögen

Die gemeinnützige Organisation CDP hat BASF als eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich Wald- und Klima­schutz sowie nach­haltiges Wasser­management bewertet. In den Kategorien Klima­schutz und Wald­schutz erhielt BASF die Bewertung „A“ bei Wasser wurde BASF mit „A-“ ausgezeichnet. Somit erreicht BASF in allen drei Kategorien den Leadership-Status.

BASF hat in der Kategorie Klima von CDP die Note „A“ erhalten und damit nicht nur den Leadership-Status erreicht, sondern ist auch Teil der A-Liste. Das Unternehmen nimmt seit 2004 am Programm zur Bericht­erstattung klima­schutz­relevanter Daten von CDP teil. Bewertet werden unter anderem die Transparenz der Emissionsberichterstattung, der Umgang mit Risiken und Chancen des Klima­wandels, die Klima­schutz­strategie sowie Maß­nahmen zur CO2-Reduktion.

In diesem Jahr erhielt BASF, wie bereits im Vorjahr, beim Thema Wasser­sicher­heit die Note „A-“. Eine Richtlinie von CDP schreibt vor, dass Unternehmen, die Produkte herstellen, welche gefährliche Substanzen enthalten, grundsätzlich kein „A“ in der Kategorie Wasser erhalten können. Die Bewertung durch CDP berücksichtigt, wie transparent Unternehmen über ihre Aktivitäten im Wasser­manage­ment berichten und wie sie Risiken, etwa Wasser­knapp­heit, reduzieren. Zudem bewertet CDP, in welchem Umfang Produkt­entwicklungen der bewerteten Unternehmen bei Kunden zu einem nachhaltigen Wasser­manage­ment beitragen können.

BASF erzielte erstmals die Bewertung „A“ für ihre Bemühungen zum Schutz der Wälder. Diese Bewertung beruht auf einer detaillierten Analyse der Palm­wert­schöpfungs­kette sowie auf Aktivitäten, die Auswirkungen auf Öko­systeme und Lebens­räume haben. Palmkernöl und seine Primärderivate zählen zu den bedeutendsten nach­wachsen­den Roh­stoffen des Unternehmens. Zur Bestbewertung führten unter anderem hohe Transparenz bei der Offenlegung von entwaldungs­relevanten Rohstoffen und Lieferketten, ein großes öffentliches Engagement sowie Aktivitäten und Initiativen wie Klein­bauern­projekte in der Palmöl-Lieferkette.

ISS ESG

ISS ESG hat BASF erneut in der Kategorie „Prime“ eingestuft. Der Prime‑Status wird an führende Unter­nehmen der jeweiligen Branche vergeben, die im Rating­prozess nach branchen­spezifischen Kriterien in sozialer und ökologischer Verträglich­keit überzeugen konnten. Anerkennung erhielt BASF für seine Maß­nahmen zur Minderung wesentlicher sozialer und ökologischer Risiken, etwa durch robuste Anlagen‑ und Transport­sicher­heits­standards sowie die Umsetzung alternativer Rohstoff­strategien. Ebenfalls gewürdigt wurden das Engagement zur Gesund­heits­förderung durch Luft­rein­haltungst­echnologien und pharma­zeutische Inhalts­stoffe sowie die Optimierung des Material­einsatzes durch Recycling­dienst­leistungen.

MSCI ESG

Im März 2026 wurde BASF mit BBB bewertet. Die Analysten hoben die Leistungen des Unternehmens in Bezug auf Unternehmensführung sowie dessen Dekarbonisierungsstrategie hervor.

Morningstar Sustainalytics

BASF gehört mit einem mittleren ESG-Risiko zu der besten Kategorie bei „diversified chemicals“. Positiv hervorgehoben wurde ein starkes Risikomanagement unter anderem in den Bereichen CO2-Emissionen, Corporate Governance sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Interaktiver Kenn­zahlen­über­blick
Hier können Sie unsere Kenn­zahlen zu Finanzen und Nach­haltig­keit abrufen.
Sustainable Development Goals
BASF unterstützt die Vereinten Nationen und das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele (SDGs).

Stoffe auf der „SIN-Liste“

Im Jahr 2024 enthielt die von der gemeinnützigen Organisation ChemSec entwickelte „SIN-Liste“ mehr als 900 Stoffe, von denen 135 BASF zugeordnet wurden. Diese Zuordnung basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen, was zu Ungenauigkeiten und Fehlinterpretationen führt.

Um mehr Transparenz zu schaffen, hat BASF eine globale Analyse ihres Produktportfolios durchgeführt und 48 Stoffe identifiziert, die aus unserer Sicht nicht die Kriterien von ChemSec für die Nominierung zur „SIN-Liste“ erfüllen.

Diese sind:

  • 11 Stoffe, die nicht Teil des BASF-Portfolios sind
  • 32 Stoffe, deren Aufnahme in die „SIN-Liste“ nicht gerechtfertigt ist, da sie als Prozesshilfsmittel1 oder Zwischenprodukte verwendet werden oder als Verunreinigungen in vermarkteten Produkten in gesetzlich zulässigen Konzentrationen oder darunter enthalten sein könnten
  • 5 Stoffe, die nicht in eine Gefahrenkategorie eingestuft sind, die für die Nennung auf der „SIN-Liste“ relevant ist

Dadurch reduziert sich die Anzahl der BASF zugeschriebenen Stoffe auf der „SIN-Liste“ von 135 auf 87. Unsere Produktionsprozesse entsprechen den umweltrechtlichen Vorschriften für diese streng regulierten Stoffe.

Graphic SIN List BASF

Diese Analyse, die BASF jährlich wiederholen will, sollte nicht als Hinweis gedeutet werden, dass wir die Methodik von ChemSec oder deren Substitutionsansatz unterstützen. Wir werden weiterhin den Dialog mit ChemSec suchen, um unser Fachwissen zu teilen und ihre Methodik zu hinterfragen.

Eine Übersicht über die Stoffe in den drei oben genannten Kategorien ist hier verfügbar.

   

1 In der Chemie ist ein Prozesshilfsmittel eine Substanz, die in einem chemischen Prozess verwendet wird, um die Reaktion, Reinigung oder Umwandlung anderer Substanzen zu erleichtern oder zu verbessern, ohne dabei verbraucht zu werden oder in das Endprodukt eingebaut zu werden. Im Wesentlichen unterstützt es den Prozess, ohne Teil des fertigen Materials zu werden.

Kontroversen

Abwasseremissionen in Elbeuf, Frankreich

In den Medien wurde kritisch über Emissionen der PFAS-Verbindung Trifluor­essigsäure (TFA) am BASF-Standort Saint-Aubin-lès-Elbeuf (Elbeuf), Frankreich, berichtet. TFA wird dort in bestimmten Schritten eines wichtigen Produktions­prozesses eingesetzt. Der Standort Elbeuf hat zu jedem Zeitpunkt die geltenden Gesetze und behördlichen Vorgaben eingehalten, einschließlich der europäischen REACH-Verordnung und der Bedingungen der Betriebs­genehmigung. Dies wurde durch mehrere Inspektionen der französischen Behörde DREAL bestätigt.

Die Umsetzung der französischen Ministerial­verfügung vom 20. Juni 2023 führte zu neuen regula­torischen Anforderungen für die Analyse von PFAS. BASF hat daraufhin ein spezielles Monitoring­programm eingeführt, einen sofortigen Maß­nahmen­plan zur Reduktion der durch dieses Monitoring aufgezeigten TFA-Emissionen etabliert und hat am Standort Elbeuf den Dialog mit Stake­holdern aufgenommen. Der Maß­nahmen­plan wurde von den Behörden validiert und ab November 2024 schrittweise umgesetzt. Er umfasst folgende Maßnahmen:

  1. Substitution von TFA: BASF hat eine F&E-Studie initiiert, mit dem Ziel, TFA im Produktions­prozess langfristig vollständig zu ersetzen.
  2. Emissionsminderung an der Quelle: Bis zu einer möglichen Substitution hat BASF umfangreiche technische Maßnahmen und Prozess­anpassungen umgesetzt, um TFA-Emissionen ins Abwasser zu reduzieren. Die Investitionen liegen im einstelligen Millionen-Euro-Bereich. Dadurch konnten die TFA-Emissionen in Elbeuf bereits um mehr als 85 % reduziert werden. Diese Reduktion wurde bei Vor-Ort-Kontrollen durch die zuständige Behörde DREAL bestätigt.
  3. Nachgelagerte Behandlung: BASF prüft zusätzliche technische Maßnahmen zur Abwasser­behandlung, um die TFA-Emissionen weiter zu verringern.

Am 5. Dezember 2025 wurde eine ergänzende Präfektur­ver­fügung erlassen, die neue Grenzwerte für PFAS-Emissionen, insbesondere für TFA, am Standort festlegt. BASF arbeitet eng mit den Behörden zusammen und strebt an, diese neuen Grenzwerte einzuhalten.

Gesundheit von Honigbienen und Bestäubern

Ein wesentlicher Bestandteil der Vision von BASF für eine nachhaltige Landwirtschaft und den Schutz der Umwelt ist, ausreichend landwirt­schaftliche Produktion sicherzustellen, um die wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. Bienen und andere Bestäuber spielen in diesem Prozess eine entscheidende Rolle, und es ist wichtig, dass Pflanzen­schutz­mittel diese Rolle unterstützen und nicht im Widerspruch dazu stehen. Nach Angaben der Food and Agriculture Organization der UN (FAO) sind mehr als 75 Prozent der weltweit angebauten Nahrungs­mittel von der Bestäubung durch tierische Bestäuber, einschließlich Bienen, abhängig. Deshalb bereiten Berichte über den Rückgang von Bienen, anderen Bestäubern und Insekten Anlass zu großer Sorge. Die Ursachen für den Rückgang der Bestäuber sind komplex, und ein Missbrauch von Pestiziden ist nur einer der Faktoren, die dazu beitragen.

Wir sind zwar von der Sicherheit der von uns verkauften Produkte überzeugt, wenn sie gemäß den Anweisungen auf dem Etikett verwendet werden. Produktmissbrauch kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Wir unterstützen die sofortige Umsetzung evidenzbasierter Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Bestäubern sowie zur Steigerung der Nahrungsmittelerträge. Deshalb haben wir spezielle Richtlinien zur Produktverantwortung aufgestellt, um Schäden für Bienen und andere Bestäuber zu verhindern.

Außerdem arbeiten wir im Rahmen eines Pilotprojekts in Brasilien daran, die Hindernisse, die Landwirten bei der Umsetzung bienenfreundlicher Praktiken in ihrem Betrieb im Wege stehen, besser zu verstehen und zu beseitigen, um einen weltweit einzigartigen natur­basierten Markt zu schaffen.

Unsere Pflanzen­schutz­mittel werden über viele Jahre hinweg umfangreichen und strengen Tests unterzogen, um sicherzustellen, dass sie keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich Bienen, haben. Die Anwendungs­sicherheit sowie die Auswirkungen auf die Umwelt müssen von den zuständigen nationalen Behörden bestätigt werden, bevor Pflanzen­schutz­mittel für den Einsatz in der Landwirt­schaft zugelassen werden können.

Dabei kommen auch diverse Risiko­minimierungs­maßnahmen zum Einsatz. Nur wenn diese Risikobewertung bei korrekter Anwendung des Produkts keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zeigt, darf ein Produkt zugelassen und von Landwirten und Landwirtinnen benutzt werden. Solche Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Pufferzonen zwischen behandelten und natürlichen Flächen
  • Einsatz spezieller Geräte, um Sprühdrift in benachbarte Bereiche zu minimieren
  • Einsatz von Spezialmaschinen für behandeltes Saatgut, um Produktabrieb und Staubabdrift zu minimieren
  • eingeschränkte Anwendungs­zeiten (z. B. Anwendung nur, wenn die Bienen nicht aktiv auf Nahrungssuche sind)

Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus haben wir auch Maßnahmen zur Produkt­verantwortung definiert und umgesetzt, die zum Schutz der Bienen beitragen (z. B. Schulungen und korrekte Anwendungstechnik). Ein Beispiel für eine Stewardship-Maßnahme ist dieses E-Learning-Tool: Pollinator Protection (basf.de)

Neonikotinoide

Wir verstehen die Bedenken hinsichtlich des Wohl­ergehens von Bienen­populationen im Zusammen­hang mit modernen landwirtschaftlichen Praktiken. Sowohl Honigbienen als auch Pflanzen­schutz­mittel spielen eine entscheidende Rolle bei der Produktion landwirtschaftlicher Güter. Es liegt in unserem eigenen Interesse sicherzustellen, dass die verantwortungs­volle und korrekte Verwendung unserer Produkte – im breiteren Rahmen einer nachhaltigen Landwirtschaft – mit der Imkerei und Wildbienen­populationen vereinbar ist.

Mehr als 10.000 Arten pflanzen­fressender Insekten und 3.000 Arten von Faden­würmern können jedoch die Ernten von Landwirten auf der ganzen Welt befallen und dazu führen, dass Lebensmittel-, Kraftstoff- und Faserpflanzen beschädigt und unbrauchbar werden. Landwirte benötigen Hilfsmittel zur Bekämpfung von Schadinsekten, da sie sonst erhebliche Teile ihrer Ernte verlieren.

Neonikotinoide, die zur Saatgut­behandlung eingesetzt werden, sind wichtige Instrumente, um Landwirten eine produktive und sichere Ernte zu gewährleisten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil von integrierten Schädlings­management-Programmen. und es gibt nur wenige alternative Produkte mit einer gleichwertigen Wirksamkeit. Saatgut­behandlungen sind eine wirksame Methode, die Pflanzen vor Schädlingen zu schützen und zugleich den Kontakt von bestäubenden Insekten mit dem Wirkstoff zu reduzieren. Durch das vorbehandelte Saatgut konnte die Anzahl der Blatt­applikationen von Insektiziden während des Wachstums gesunder Pflanzen reduziert werden.

Wir sind davon überzeugt, dass Neonikotinoide sicher in der Saatgut­behandlung eingesetzt werden können. Unsere Pflanzen­schutz­mittel werden über viele Jahre hinweg umfangreichen und strengen Tests unterzogen, um sicherzustellen, dass bei einer Verwendung gemäß den Anweisungen auf dem Etikett nur minimale negative Auswirkungen auf die Umwelt, einschließlich Bienen und Bestäubern, auftreten. Wir werden uns weiterhin für umfassende Schulungen und den verantwortungs­vollen Umgang mit unseren Saatgut­behandlungs­mitteln einsetzen, damit diese sicher gehandhabt und angewendet werden.

Menschenrechte in Xinjiang

Anfang 2023 wurde ein internes Audit unserer Joint-Venture-Betriebe in Korla/China durchgeführt, um die Einhaltung des BASF-Verhaltens­kodex und der darin verankerten Regeln zur Wahrung der Menschenrechte sowie der wesentlichen Arbeits- und Sozial­standards zu überprüfen.

Diese Untersuchung, wie auch vergangene Audits, haben keine Hinweise auf Menschen­rechts­verletzungen in den beiden Joint Ventures ergeben. Wir haben uns zudem von wichtigen Zulieferern, einschließlich unserer Joint-Venture- Partner, schriftlich bestätigen lassen, dass sie unseren Verhaltens­kodex für Lieferanten akzeptieren. Dennoch enthalten Berichte aus dem Frühjahr 2024 über den Joint-Venture-Partner schwer­wiegende Vorwürfe, die auf Aktivitäten hinweisen, die nicht mit den Werten von BASF vereinbar sind. BASF hat ihre Anteile an den Joint Venture-Unternehmen BASF Markor Chemical Manufacturing (Xinjiang) Co., Ltd. und Markor Meiou Chemical (Xinjiang) Co., Ltd. in Korla, China, an Verde Chemical Singapore Pte. Ltd. verkauft. Nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden wurde die Transaktion mit Wirkung zum 21. April 2025 abgeschlossen.

Detaillierte Stellungnahme und Pressemitteilung unter: https://www.basf.com/global/de/who-we-are/sustainability/responsibility-for-society-and-nature/efficient-safe-responsible-production/product-responsibility/audits/xinjiang
 

Vorwürfe zu Zwangsarbeit in der Lieferkette

BASF hat Rohstoffe von einem Lieferanten bezogen, gegen den Vorwürfe hinsichtlich möglicher Zwangsarbeit geäußert wurden. Der Lieferant unterzog sich regelmäßigen Nachhaltig­keits­bewertungen, die auch Arbeits- und Menschen­rechte umfassten. Es wurden keine Hinweise auf Zwangsarbeit festgestellt. Zusätzliche Schulungen zu Nachhaltigkeits­themen, einschließlich Menschen­rechten, wurden über Together for Sustainability (TfS) angeboten. Unsere Erwartungen wurden klar kommuniziert und entsprechende Zusicherungen in unsere Verträge aufgenommen.

Der Lieferant hat seinen Sitz nicht in der Region Xinjiang. Uns liegen auch keine konkreten Hinweise auf Menschen­rechts­verletzungen bei diesem Lieferanten vor. Ein Bericht von Global Rights Compliance vom Juni 2025 beschreibt jedoch die Risiken in der Region Xinjiang im Detail und listet kritische Rohstoff­liefer­ketten sowie potenzielle Akteure auf. Im Lichte dieser Informationen haben wir die Belieferung durch diesen Lieferanten bis auf weiteres ausgesetzt.

PFAS-Klagen in den USA

  • Seit August 2019 wird die BASF Corporation, eine Tochtergesellschaft der BASF SE, in Klagen, die in verschiedenen Bundes­staaten eingereicht wurden und PFAS-Substanzen betreffen, als eine von vielen Beklagten genannt.
  • In den bisher gegen die BASF Corporation erhobenen Klagen wurde das Unternehmen als allgemeiner Rechts­nachfolger der Ciba Specialty Chemicals Inc. benannt, die 2009 von BASF erworben wurde.
  • Die Kläger haben zahlreiche Hersteller von PFOS, PFOA, wässrigem filmbildendem Schaum (AFFF) und verwandten Produkten als Beklagte identifiziert. Weder BASF noch ihr Vorgänger Ciba stellten AFFF, PFOS oder PFOA her.
  • Am 20. Mai 2024 gab die BASF Corporation bekannt, dass sie einem Vergleich mit einer landesweiten Gruppe öffentlicher Wassersysteme zugestimmt hat, die PFAS in ihren Trinkwasserquellen nachgewiesen haben, was mit der Verwendung von AFFF-Produkten (wässrige filmbildende Schaumlöschmittel) in Zusammenhang stünde. Gemäß den Bedingungen der Vereinbarung hat sich BASF bereit erklärt, 316,5 Millionen US-Dollar beizusteuern (312,5 Millionen US-Dollar zur Beilegung der PFAS-Ansprüche plus 4 Millionen US-Dollar für die administrativen Vergleichs­bearbeitungs­kosten). Dieser Vergleich wurde im Zusammenhang mit dem zuvor bekannt gegebenen AFFF-Multidistrikt-Rechtsstreit („MDR“) geschlossen, der vom US-Bezirksgericht South Carolina (dem „MDR-Gericht“) beaufsichtigt wird.
  • BASF hat am 18. Juli 2024 vier Millionen US-Dollar gezahlt und wird am 1. März 2025 312,5 Millionen US-Dollar zahlen. BASF ist in erheblichem Umfang bei einer Reihe von Versicherungen versichert und strebt die Rückerstattung seiner Vergleichs­zahlung im Rahmen dieser Policen an.
  • Am 22. November 2024 gab das MDR-Gericht dem Antrag der Prozessvertreter der Sammelklägergruppe auf endgültige Genehmigung des BASF-Vergleichs statt. 
  • Der Vergleich stellt kein Anerkenntnis einer Haftung oder eines Fehlverhaltens von BASF oder Ciba dar. BASF beabsichtigt, sich weiterhin in allen verbleibenden AFFF-Angelegenheiten im MDR und in allen anderen PFAS-bezogenen Angelegenheiten zu verteidigen.
Letzte Aktualisierung25. März 2026