BASF Wohnen + Bauen GmbH

Häufige Fragen

Ich suche eine Wohnung. Was muss ich tun, um mich als Interessent zu melden?

 

Mitarbeitende der BASF SE 

Damit wir Ihren Wunsch prüfen und Ihnen gegebenenfalls eine Wohnung anbieten können, bitten wir Sie, das Interessentenformular online auszufüllen. Das Interessentenformular für aktive Mitarbeiter und Pensionäre, sowie deren Angehörige finden Sie hier.

Ich bin BASF Mitarbeitender und möchte für meine Tochter/meinen Sohn eine Wohnung mieten:

Für Familienangehörige ersten Grades kann nach Prüfung der Unterlagen der Mitarbeiter eine 1-Zimmerwohnung gemietet werden, sofern sich diese in einer Ausbildung bzw. im Studium befinden.

Eine Bürgschaft oder Ähnliches kann nicht abgegeben werden. Der BASF-Mitarbeiter wird Mietvertragspartner, auch wenn er nicht in die Wohnung einzieht.

Ich bin kein Mitarbeitender der BASF SE. Welche Unterlagen werden von mir benötigt?

Damit wir Ihren Wunsch prüfen und Ihnen gegebenenfalls eine Wohnung anbieten können, bitten wir Sie, das Interessentenformular online auszufüllen und die dort aufgeführten Unterlagen hochzuladen. Das Online-Interessentenformular für werkfremde Interessenten finden Sie hier.

Für den Fall, dass weitere Personen in den Mietvertrag aufgenommen werden sollen, benötigen wir noch eine Kopie des Personal-ausweises (Vorder- und Rückseite), die ebenfalls hochgeladen werden soll. Vor Vertragsabschluss sind noch folgende Unterlagen in Kopie bei uns einzureichen:

  • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder aktueller Rentenbescheid. Bei Selbstständigkeit: Quartalsbilanz mit Ausweisung der Privatentnahme (inkl. Stempel und Unterschrift des Steuerberaters).
  • Soll Ihre Partnerin/Ihr Partner ebenfalls in den Mietvertrag aufgenommen werden, benötigen wir diese Unterlagen auch von ihr/ihm.
  • Bei nicht Selbstständigen: Eine aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers, dass Sie in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen.

Wird bei Vetragsabschluss eine Provision erhoben oder muss ich eine Kaution hinterlegen?

Wenn Sie als BASF-Mitarbeitende(r) bzw. Rentner(in)/Pensionär(in) der BASF eine Wohnung von uns mieten, müssen Sie weder eine Provision zahlen noch eine Kaution hinterlegen. Für Werkfremde erheben wir eine Kaution von zwei Netto-Kaltmieten. Eine Provision ist nicht fällig. 

Ich habe meinen Interessentenbogen inkl. aller Unterlagen abgegeben. Wie geht es nun weiter?

Anhand der von Ihnen gemachten Angaben auf dem Interessentenbogen suchen wir eine Wohnung für Sie.

Sobald wir etwas Passendes für Sie gefunden haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über die Daten der Wohnung (Adresse, Größe, Zimmeranzahl, Miethöhe).

Ist die Wohnung bereits leer, vereinbaren wir einen Besichtigungstermin mit Ihnen.

Für den Fall, dass die Wohnung noch bewohnt ist, teilen wir Ihnen die Kontaktdaten des Mieters mit, damit Sie sich mit ihm in Verbindung setzen und sich die Wohnung ansehen können.

Ich warte schon länger darauf, dass mir eine Wohnung angeboten wird. Wann kann ich mit einem Angebot rechnen?

Es besteht die Möglichkeit, dass wir in dem von Ihnen angegebenen Wunschgebiet oder aufgrund anderer Suchkriterien keine für Sie passende Wohnung anbieten können. Bitte haben Sie etwas Geduld.

Haben Sie nach angemessener Wartezeit nichts von uns gehört, können Sie sich per E-Mail an bwb.vermietung@basf.com oder unter der Telefonnummer 0621 60-41000 mit uns in Verbindung setzen.

In diesem Zuge können Sie dann gemeinsam mit unserem Vermietungsteam besprechen, ob es sinnvoll ist, Ihre Suchkriterien gegebenenfalls anzupassen (z. B. alternative Stadtteile/Wohngebiete).

Ich bin bereits Mietperson der BASF Wohnen + Bauen, möchte aber in eine andere Wohnung umziehen. Was muss ich tun?

Wenn Sie innerhalb unseres Bestands eine neue Wohnung suchen, bitten wir Sie dennoch, das Interessentenformular online auszufüllen (gegebenenfalls mit den erforderlichen Unterlagen).

Welche Einkommensarten werden von BASF Wohnen + Bauen akzeptiert?

Gehalt, Rente, Unterhalt, Kindergeld (Anrechnung wird individuell geprüft). In Ausnahmefällen kann Wohngeld berücksichtigt werden, das bereits genehmigt wurde. Auch in Ausnahmefällen: Mieteinnahmen aus Eigentum.

Ich suche eine Garage oder einen Stellplatz. Muss ich Mieter bei BASF Wohnen + Bauen sein, um eine Parkmöglichkeit anmieten zu können?

Unabhängig davon, ob Sie Mieter bei uns sind oder nicht, können Sie eine Garage/Stellplatz bei uns mieten. Bitte füllen Sie dazu den Interessentenbogen aus und nennen Sie dabei das gewünschte Gebiet. 

Kann ich schon vor dem Einzug einen Wohnungsschlüssel zum Ausmessen haben?

Sofern keine Arbeiten in der Wohnung durchgeführt werden, die ein Betreten der Wohnung unmöglich oder gefährlich machen, können Sie einen Schlüssel zum Ausmessen abholen. Bitte teilen Sie uns mindestens einen Tag vorher mit, dass Sie einen Schlüssel benötigen. Wir werden diesen dann für Sie am Empfang hinterlegen. Diesen bitten wir spätestens nach zwei Tagen wieder bei uns abzugeben.

Wie erhalte ich die Wohnungsschlüssel?

Die Wohnungsschlüssel (im Allgemeinen drei Sätze) sowie Schlüssel für den Briefkasten und gegebenenfalls den Müllplatz erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe.

Muss ich die Tür, Klingel- und Briefkastenschilder selbst besorgen?

Zu Beginn Ihres Mietverhältnisses lassen wir diese Schilder auf unsere Kosten anfertigen und montieren.

Für den Fall, dass sich während der Mietzeit eine Änderung des Namens (z. B. durch Heirat) ergibt oder Personen ein- bzw. ausziehen, sind die Kosten für die Anfertigung der entsprechenden Schilder von Ihnen zu tragen.

Wann erhalte ich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie mit dem Mieterordner, der Ihnen bei der Übergabe der Wohnung überreicht wird. 

Wer meldet mich bei dem Versorger für Gas und Strom an?

Grundsätzlich nehmen wir die Anmeldung bei den lokalen Versorgern vor. Es steht Ihnen jedoch frei, zu einem alternativen Anbieter zu wechseln.

Wer meldet meinen Telefon-, Kabel- und Internetanschluss an?

Die Anmeldung erfolgt durch Sie selbst. Für den Abschluss eines Vertrages zur Grund-Versorgung mit Kabelprogrammen wenden Sie sich unter der Telefonnummer 0800 72 42 643 bitte an Vodafone Kabel Deutschland.

Alle weiteren Leistungen in diesem Segment können Sie frei wählen und entsprechende Verträge schließen.

Ihren Telefon- und Internetanbieter können Sie ebenfalls frei wählen.

Wann wird die Miete fällig bzw. bis wann muss ich meine Miete zahlen?

Bei BASF Wohnen + Bauen wird die Miete bei Abbuchung über SEPA-Lastschriftmandat am Anfang des Monats und bei Abbuchung über Gehalt am Ende des Monats erhoben. Erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Mandat, damit wir die Miete von Ihrem Bankkonto einziehen können. Wenn Sie Bezüge von der BASF erhalten, kann die Miete Ende des Monats auch im Zuge der Gehaltsabrechnung beglichen werden.
Das Formular zur Erteilung eines SEPA-Mandats finden Sie hier.

Ich bin in Mietrückstand geraten. Was kann ich nun tun?

Bei Zahlungsschwierigkeiten bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. So können wir gemeinsam eine Lösung finden.

Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Mitarbeiter der Mietbuchhaltung, die Sie telefonisch unter 0621 60-78112 (Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr, Freitag: 7:30 - 15:00 Uhr) oder per E-Mail an bwb.mietbuchhaltung@basf.com erreichen können.

Wann erhalte ich meine Betriebskosten-/Heizkostenabrechnung?

Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Sobald uns alle Rechnungen der Versorger und Dienstleister vorliegen, erstellen wir Ihre Abrechnung. 

Dies kann bis zu 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums der Fall sein. Wir sind jedoch bestrebt, Ihnen Ihre Abrechnung schnellstmöglich zu senden.

Wann bekomme ich meine Abrechnung, wenn ich unterjährig ausgezogen bin?

Auch dann erhalten Sie Ihre Abrechnung erst im Folgejahr, da uns zur Erstellung der Abrechnung alle Rechnungen vorliegen müssen.

Warum habe ich eine Abrechnung für das ganze Jahr erhalten, obwohl ich innerhalb des Jahres ausgezogen bin?

In Ihrer Abrechnung wird zunächst der Abrechnungszeitraum für die gesamte Wirtschaftseinheit angegeben. Über der Aufstellung der Einzelkosten finden Sie Ihren individuellen Nutzungszeitraum.

Wie erfolgt die Auszahlung des Guthabens bzw. der Einbehalt der Nachzahlung einer Abrechnung?

Wir nutzen immer das uns bekannte Konto. Dieses wird Ihnen im Abrechnungsschreiben angezeigt. Hat sich Ihre Bankverbindung geändert, bitten wir um rechtzeitige Information bevor die Auszahlung erfolgt. Liegt uns keine Bankverbindung vor, nutzen Sie bitte die dem Abrechnungsschreiben beiliegenden Formulare.

Wann bekomme ich die Bescheinigung über den Anteil der nach § 35a EStG begünstigten Aufwendungen?

Die Bescheinigung ist Bestandteil der Abrechnung. Ein Versand vorab ist nicht möglich. Die Bescheinigung weist nur die Lohnkosten aus. Wenn Sie die Bescheinigung vorab benötigen, können Sie dem Finanzamt die Vorjahresbescheinigung vorlegen.

In meinem Vertrag wurde eine Betriebskosten (BK)-Pauschale vereinbart. Erhalte ich dennoch eine Abrechnung?

Wurde in Ihrem Mietvertrag eine BK-Pauschale vereinbart, erhalten Sie generell keine Abrechnung der Betriebskosten, sondern lediglich die Bescheinigung für das Finanzamt. 

Liegt jedoch eine Kostenerhöhung über 5% vor, erhalten Sie eine detaillierte Kostenaufstellung mit einer entsprechenden Anpassung der Pauschale.

Auf Ihren Wunsch kann statt der Erhebung einer Pauschale gern wieder auf eine monatliche Vorauszahlung mit Abrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten umgestellt werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn die Müllcontainer meiner Wohnanlage immer wieder falsch befüllt werden bzw. deren Kapazität nicht ausreicht?

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an bwb.betriebskosten@basf.com oder wenden sich telefonisch an den in Ihrer Abrechnung genannten Mitarbeiter. 

Damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich klären können, geben Sie bitte genaue Informationen zum Standort des Müllplatzes, Art der Tonne und eventuell noch die Tonnen-Nummer an.

Wo finde ich die Hausordnung?

Die Hausordnung ist Bestandteil Ihres Mietvertrages. Ein separates Exemplar finden Sie in Ihrem Mieterordner, der Ihnen bei der Übergabe der Wohnung überreicht wurde.

Im Falle von Wohnungseigentum finden Sie die Hausordnung in Ihrer Teilungserklärung, die Sie beim Kauf der Wohnung erhalten haben.

Was muss ich zu den Ruhezeiten wissen?

  • Das Zusammenleben in einer Hausgemeinschaft erfordert gegenseitige Rücksichtnahme aller Hausbewohner.
  • Verhalten Sie sich Ihren Nachbarn gegenüber rücksichtsvoll und vermeiden Sie unnötigen Lärm.
  • Benutzen Sie Fernseh- und Tonwiedergabegeräte jeglicher Art unabhängig von den Ruhezeiten nur in Zimmerlautstärke.
    Zimmerlautstärke bedeutet, dass das Fernseh- oder Tonwiedergabegeräte (z. B. Stereoanlage) außerhalb Ihrer Wohnung, besonders in Räumen neben, ober- oder unterhalb der Geräuschquelle "kaum noch wahrnehmbar“ sein soll.
  • Handwerkliche oder hauswirtschaftliche Arbeiten, die Lärm verursachen, sind werktags in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr vorzunehmen. Handwerksfirmen sind von dieser Regelung ausgenommen. Sie können auch über die Mittagszeit arbeiten.
  • Das Musizieren sollte auf die Zeit zwischen 8:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 20:00 Uhr begrenzt sein.
  • Die Mittagsruhe geht von 13:00 bis 15:00 Uhr.
  • In den Abend- bzw. den Nachtstunden geht der allgemeine Geräuschpegel zurück und liegt niedriger, so dass dadurch andere Geräusche aus dem Haus intensiver zu vernehmen sind. Daher ist in den Nachtstunden (22:00 bis 7:00 Uhr) besondere Rücksichtnahme zu üben.
  • Beachten Sie bitte, dass die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag über gelten.

Was ist mit „Kinderlärm“?

Laute Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind nicht als Lärm im herkömmlichen Sinn zu sehen. Das Spielen der Kinder ist zwangsläufig mit einer größeren Geräuschkulisse verbunden (z. B. durch Lachen, Rufen oder anderen Dingen), deshalb bitten wir hier um Toleranz der Nachbarn. Aber auch die Eltern der Kinder möchten wir sensibilisieren, darauf zu achten, dass während der Ruhezeiten auf weniger laute Spiele ausgewichen wird. 

Sind Haustiere bei der BASF Wohnen + Bauen erlaubt?

Kleine Haustiere wie Kaninchen, Vögel, etc. dürfen ohne Genehmigung in der Wohnung gehalten werden, solange ihre Zahl überschaubar bleibt, sie keine Schäden verursachen und die Nach-barn nicht stören. Für die Haltung von Katzen und Hunden ist eine Genehmigung bei BASF Wohnen + Bauen zu beantragen. Ein entsprechendes Formular finden Sie für Katzen hier und für Hunde hier, außerdem für weitere, nicht aufgeführte, Tiere hier. Im Allgemeinen ist die Haltung auf max. zwei Katzen bzw. einen Hund pro Wohnung begrenzt. Die Genehmigung ist an Bedingungen geknüpft, die Ihnen schriftlich mitgeteilt werden. Die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden wird nicht genehmigt. Gemäß § 1 Abs. 2, des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG) zählen hierzu Hunde der Rassen Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen.

Darf ich auf meinem Balkon grillen?

Wenn Sie auf Ihrem Balkon grillen möchten, empfehlen wir Ihnen einen Elektrogrill. Ist in Ihrer Hausordnung nichts Anderes geregelt, ist das Grillen mit einem Kohle- oder Gasgrill weder auf dem Balkon noch in direkter Hausnähe erlaubt.

Darf ich das Treppenhaus nutzen, um dort Gegenstände abzustellen?

Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg. Werden dort Gegenstände abgestellt, kann dies Ihre Sicherheit und die Ihrer Nachbarn gefährden. Diese Dinge stellen entweder eine Brandlast oder eine Stolperfalle da. Daher bitten wir darum, im Treppenhaus nichts abzustellen.

Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig?

Grundsätzlich obliegt die Reinigungspflicht Ihnen als Mietperson. Sie können zwar eine private Reinigungskraft beauftragen, bleiben aber für die ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich.

In den meisten Wohnhäusern haben wir die Reinigungsarbeiten an eine Fachfirma vergeben. Die entstehenden Kosten werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf Sie umgelegt.

Welche Arbeiten gehören zur Hausreinigung?

Die Reinigungspflicht der kleinen Hausordnung umfasst die Gänge/Flure, Podeste und Vorplätze sowie Fenster mit Fensterbänken, den Handlauf mit Geländer, die Türen (z. B. Aufzugs- und Verbindungstüren) und die Treppen bis zum darunterliegenden Stockwerk oder Keller. 

Die Arbeiten sind im wöchentlichen Wechsel, der Sonntagfrüh beginnt und Samstagabend endet, von den Mietern eines Stockwerkes einzeln auszuführen. Sind auf einem Stockwerk zwei Wohnungen, so müssen die Mieter entsprechend der Anzahl der Mietparteien alle paar Wochen die kleine Hausordnung ausführen. 

Die Reinigungspflicht der großen Hausordnung umfasst neben der kleinen Hausordnung auch die gemeinschaftlich genutzten Räume. Dies sind z. B. die Briefkastenräume, Speicherräume, Aufzüge, Kellervorplätze, Kellergänge, Trockenräume, Abstellplätze für Kinderwagen, Fahrräder usw., Türen und Fenster.

Bei der Ausführung der Hausreinigung ist zu berücksichtigen, dass nicht nur gekehrt, sondern auch feucht gereinigt werden muss.

Ich möchte in meiner Wohnung eine Party/ein größeres Fest feiern. Muss ich Regeln beachten?

Grundsätzlich haben wir keine Einwände, wenn Sie in Ihrer Wohnung Gäste empfangen und auch mal feiern.

Bitte bedenken Sie aber, dass Ihre Feier von Ihren Nachbarn unter Umständen als störend empfunden werden kann. Nehmen Sie deshalb Rücksicht und sorgen Sie als guter Gastgeber und Nachbar dafür, dass die anderen Bewohner in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr nicht durch Ihre Feier gestört werden.

Teilen Sie Ihren Nachbarn mit, wenn in Ihrer Wohnung ein Fest gefeiert wird, wodurch es etwas lauter werden kann.

Auch wenn die Nachbarn informiert sind, ist die Musikanlage in Zimmerlautstärke einzustellen und in den zuvor genannten Zeiten besondere Rücksicht zu nehmen. Bitte achten Sie auch darauf, dass Ihre Gäste beim Benutzen des Treppenhauses (besonders während der Nachtruhe) keinen unnötigen Lärm verursachen.

Seit einiger Zeit fühle ich mich durch das Verhalten meines Nachbarn gestört. Was kann ich dagegen tun? 

Wenn Sie sich durch das Verhalten (z. B. regelmäßige Lärmbelästigung, Hausreinigung wird nicht ausgeführt) eines Nachbarn gestört fühlen, empfehlen wir Ihnen das persönliche Gespräch. Teilen Sie Ihrem Nachbarn ruhig und sachlich mit, wodurch Sie sich beeinträchtigt sehen. Unter Umständen war ihm gar nicht bewusst, dass sein Verhalten dazu führt, dass andere sich gestört fühlen. Können Sie im Gespräch keine Lösung finden, teilen Sie uns Ihre Beschwerde bitte schriftlich an bwb.kundenservice@basf.com mit. 

Beachten Sie hierbei bitte, dass pauschalierte Angaben wie z. B. „immer laut“, „ständiges Trampeln“ nicht hilfreich sind. Schildern Sie die Situationen so, dass ein Unbeteiligter die Störungen nachvollziehen kann. Von Vorteil ist es, wenn Sie über einen Zeitraum von ca. zwei Wochen ein Lärm- bzw. Beschwerdeprotokoll erstellen. So ist es uns möglich, einen Eindruck der Belästigungen zu erhalten und das Ausmaß der Beeinträchtigungen besser einschätzen zu können. Ein Formular dafür finden sie hier

Ich habe geheiratet. Kann mein Partner in den Mietvertrag aufgenommen werden? 

Selbstverständlich kann Ihr Partner/Ihre Partnerin in den mit Ihnen abgeschlossenen Mietvertrag aufgenommen werden.
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Heiratsurkunde sowie ein Schreiben, mit dem Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner uns mitteilen, dass Sie beide die Aufnahme in den Mietvertrag wünschen. Das Schreiben ist von Ihnen beiden zu unterschreiben. Fügen Sie dem Antrag bitte außerdem eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) Ihres Partners/Ihrer Partnerin bei.

Mein Partner ist ausgezogen. Kann ich den Mietvertrag alleine fortsetzen?

Die Entlassung eines Vertragspartners aus dem Mietvertrag ist nur mit Zustimmung aller Mietvertragspartner möglich. Damit wir Ihr Anliegen prüfen können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  1. Einen Antrag, mit dem Sie und der ausziehende Mieter um dessen Entlassung bitten. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. 
  2. Einen von Ihnen ausgefüllten Interessentenbogen (inkl. der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen).

Mein (Ehe-)Partner ist verstorben. Was muss ich tun?

Bitte senden Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde. Wir sind selbstverständlich bereit, den Mietvertrag mit Ihnen fortzusetzen und senden Ihnen einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag. Für den Fall, dass die Miete zukünftig von Ihrem Bankkonto einbehalten werden soll, bitten wir darum, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Ich möchte eine weitere Person in den Mietvertrag aufnehmen lassen. Was muss ich tun?

Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen schriftlich mit. Neben dem schriftlichen Antrag benötigen wir einige Unterlagen der Person, die in den Mietvertrag aufgenommen werden soll: Ausgefüllter Interessentenbogen, Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen und Kopie des Personalausweises.

Ich möchte eine weitere Person in meiner Wohnung aufnehmen, ohne dass diese in den Mietvertrag aufgenommen wird. Benötige ich dafür eine Genehmigung?

Sofern es sich nur um Besuch handelt, der sich über längere Zeit (bis maximal drei Monate) bei Ihnen aufhält, muss uns dies nicht angezeigt werden. Wenn Sie allerdings dauerhaft jemanden in Ihre Wohnung aufnehmen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Handelt es sich um die Aufnahme eines Partners (ohne Untermietverhältnis) verwenden Sie bitte dieses Formular.

Ich möchte einen Untermieter aufnehmen. Benötige ich dafür eine Genehmigung?

Wenn Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten möchten, benötigen Sie unsere Genehmigung. Das Formular für den Antrag auf Untervermietung finden sie hier.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich keine vollständige Überlassung Ihrer Wohnung möglich ist und dass es Gründe geben kann, die uns berechtigen, die Genehmigung zur Untervermietung zu verweigern bzw. eine bereits erteilte Genehmigung zu widerrufen.

Ihr Untermieter benötigt eine Wohnungsgeberbestätigung, damit er sich beim Einwohnermelde-amt anmelden kann. Diese ist von Ihnen auszufüllen und zu unterschreiben.

Muss ich durch die Aufnahme eines Untermieters mehr Miete zahlen?

Mit der Aufnahme eines Untermieters ist kein Mietaufschlag verbunden. Bitte bedenken Sie aber, dass es durch die Änderung der Personenanzahl Ihres Haushalts zu einer Erhöhung des Was-ser- und evtl. Wärmeverbrauchs kommen kann, weshalb die Anpassung der Vorauszahlung zu prüfen wäre.

Ich möchte gerne Änderungen an meiner Wohnung vornehmen. Was gilt es hier zu beachten?

Gewisse Dinge können Sie in Ihrer Wohnung ohne unsere Genehmigung ändern. Dazu gehören z. B. das Verlegen von Teppich- oder PVC-Böden, das Anbringen und Streichen von Tapeten, das Einbauen von Wandschränken.

Führen die von Ihnen vorgesehenen Um- bzw. Einbauten dazu, dass in die Bausubstanz eingegriffen wird, ist vorher eine schriftliche Genehmigung bei uns zu beantragen. Typische Beispiele dafür wären: Das Verlegen von Laminat- oder Parkettböden, Fliesenbelägen, Montage einer Markise, Einbau einer Etagenheizung, Modernisierungen im Bad, etc. Ein Formular, um die Genehmigung für die von Ihnen geplante bauliche Veränderung zu beantragen, finden Sie hier.

Darf ich eine Satellitenschüssel/Parabolantenne anbringen?

Ihr Wohnhaus verfügt über einen Breitbandkabelanschluss, so dass Sie über den Kabelnetzbetreiber eine große Vielfalt – auch an internationalen - Sendern empfangen können. 

Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Informationsbedarf über das Internet zu decken. Deshalb genehmigen wir die Anbringung von Satellitenschüsseln / Parabolantennen grundsätzlich nicht.

Notdienst 

An wen wende ich mich, wenn ich einen Notfall melden möchte?

Geht von einer technischen Störung eine Gefahr für das Gebäude oder die darin lebenden Menschen aus, handelt es sich um einen Notfall (z. B. Brand, Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Gasaustritt und ähnliches).  
 
Bei einem Brand informieren Sie bitte zuerst die Feuerwehr (112). 

Bei anderen Notfällen wenden Sie sich während unserer Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr, Freitag: 7:30 - 15:00 Uhr) bitte an unseren Kundenservice, den Sie kostenfrei über die Telefonnummer 0621 60-41000 erreichen.

Tritt der Notfall außerhalb unserer Geschäftszeiten (nach Dienstschluss, an den Wochenenden, an Feiertagen) auf, wenden Sie sich bitte an den Werkschutz der BASF SE, Telefonnummer 0621 60-44044, der unseren Bereitschaftsdienst informiert.

Bitte beachten Sie, dass der Bereitschaftsdienst ausschließlich für Notfälle außerhalb unserer Geschäftszeiten in Anspruch genommen werden soll. 

Normale Störungen/Mängel können am nächsten Werktag telefonisch oder per E-Mail gemeldet an bwb.kundenservice@basf.com werden.

Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, Ihnen die Kosten für den Bereitschaftsdiensteinsatz in Rechnung zu stellen.

 

Ich habe einen Mangel in meiner Wohnung/im Haus/in der Wohnanlage festgestellt. Was muss ich tun, damit dieser behoben wird? 

Melden Sie den Mangel entweder telefonisch unter der 0621 60-41000 unserem Kundenservice oder per E-Mail an bwb.kundenservice@basf.com   

Wir werden umgehend eine Firma mit der Prüfung und Reparatur beauftragen.  
Bei Mängeln in Ihrer Wohnung meldet sich die von uns beauftragte Firma im Regelfall innerhalb von drei Werktagen nach Ihrer Meldung an uns bei Ihnen, um einen Termin zu vereinbaren.  

Wie ist der Betrieb der Heizung geregelt?

Alle Heizungen der BASF Wohnen + Bauen werden witterungsabhängig automatisch gesteuert.  

 
Die Heizung hat einen Außenfühler, der erst dann anspringt, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen nach 21:00 Uhr eine Außentemperatur von weniger als 12° C gemessen wird. 
 
Wird es wärmer, fährt die Heizung zurück in den „Stand by“-Modus. Diese moderne Steuerung sorgt dafür, dass der Energieverbrauch und damit die Heizkosten immer im optimalen Bereich bleiben. 
 
In den Übergangszeiten kann dies dazu führen, dass es bei einem plötzlichen Abfall der Außentemperatur einige Zeit dauert, bis die Wohnung optimal beheizt ist. 
Hierfür bitten wir um Verständnis. 
 
Fällt die Heizung während der Heizperiode aus, sind wir im besonderen Maß bestrebt, den Mangel zu beheben. Dennoch bitten wir darum, Mängel, die Sie Sonn- oder Feiertagsabend feststellen, erst am darauffolgenden Werktag zu melden, da eine Reparatur in der Nacht aufgrund der Nachtsenkung nicht möglich sein wird.

 

Wer kümmert sich um die Behebung einer Störung meiner Rauchwarnmelder? 

Tritt bei Ihren Rauchwarnmeldern eine Störung auf, probieren Sie bitte zunächst folgendes aus:  

- Drücken Sie auf die Unterseite des Gerätes - gegebenenfalls mit Hilfe eines Besenstiels oder ähnlichem.  
- Sofern der Fehlalarm nicht aufhört: Rauchmelder von Decke entfernen und die Batterie deaktivieren, in dem Sie mit einem spitzen Gegenstand in die dafür vorgesehene Öffnung drücken (Stift auf der Rückseite wird sichtbar)  
- Können Sie den Rauchwarnmelder nicht selbst von der Decke entfernen, wenden Sie sich an unserem Kundenservice, Telefonnummer 0621 60-41000 bzw. nach Dienstschluss an unseren Notdienst (0621 60 44044).  
Außerdem können Sie sich an das Service-Center der Firma Pyrexx wenden, welches Sie unter der Telefonnummer 030 8871 6067 oder per E-Mail an service@pyrexx.com  erreichen.

 

Werden die Rauchwarnmelder in meiner Wohnung regelmäßig gewartet? 

Die Prüfung/Wartung der Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung ist einmal jährlich erforderlich. Sie umfasst deren Sicht- und Funktionsprüfung.  
Die Firma Pyrexx wird diese Prüfung/Wartung durchführen und den Termin dafür rechtzeitig über einen Aushang in Ihrem Treppenhaus bekanntgeben. 

Welche Frist muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?  
In der Regel haben Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass die Kündigung bis spätestens zum 3. Werktag eines Monats bei uns vorliegen muss, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats angenommen wird. Bitte bedenken Sie, dass der Samstag als Werktag zählt. 
 
Beispiel: Das Mietverhältnis soll zum 31. Juli beendet werden. In diesem Fall muss die Kündigung bis spätestens zum 3. Werktag im Mai bei uns vorliegen.

 

Wie muss ich kündigen?  
Die Kündigung des Mietverhältnisses muss schriftlich erfolgen und ist von allen Mietvertragspartnern handschriftlich zu unterschreiben.  
Ein Kündigungsformular finden sie hier.  
Die Kündigung kann per Post oder als eingescanntes Dokument per E-Mail an uns gesendet werden.

 

Ich habe eine andere Wohnung aus dem Angebot der BASF Wohnen + Bauen gefunden. Muss ich meine aktuelle Wohnung kündigen und ist eine Kündigungsfrist einzuhalten?

Mit Erhalt Ihres neuen Mietvertrages erhalten Sie ein Kündigungsformular. Als Kündigungstermin geben Sie bitte den Termin an, zu dem Sie Ihre aktuelle Wohnung an uns übergeben können. 

 

Ich möchte in ein Senioren-/Pflegeheim umziehen? Muss ich die Kündigungsfrist dennoch einhalten?

Grundsätzlich ist die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist auch bei Kündigung aufgrund eines Umzugs in ein Senioren-/Pflegeheim einzuhalten.  
 
Teilen Sie uns aber in jeden Fall mit, ab wann die Wohnung durch Sie geräumt und an uns übergeben werden kann. Wir werden Ihren Wunsch prüfen und darauf antworten.

 

Ich bin Angehöriger/Erbe eines verstorbenen Mieters und möchte die Wohnung kündigen. Was muss ich beachten?  

Als Erbe treten Sie mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis ein. Als Vermieter können wir aber auch von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. 
Sind die Erben nicht an der Fortsetzung des Mietverhältnisses interessiert, können sie dieses unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.  
Die Kündigung ist von allen Erben zu unterschreiben. Alternativ kann eine Vollmacht für einen Erben ausgestellt werden, der die Wohnungsauflösung abwickeln wird.  
 

Welche Arbeiten muss ich bis zum Auszug in der Wohnung vornehmen? 
Einige Wochen vor dem Mietende machen wir zusammen mit Ihnen eine Wohnungsvorabnahme. Bei diesem Termin wird Ihnen genau mitgeteilt, welche Arbeiten in Ihrer Wohnung vorgenommen werden müssen. 
 

Ich kann den anvisierten Auszugstermin nicht einhalten und muss um eine Verlängerung des Mietverhältnisses bitten. Wie muss ich nun vorgehen?

Stellen Sie fest, dass Sie eine Fristverlängerung benötigen, teilen Sie uns dies bitte schnellstmöglich mit. Für den Fall, dass noch keine Anschlussvermietung bestehen sollte, können wir Ihnen eine Verlängerung zusagen.  
Übergeben Sie die Wohnung – ungeachtet einer Fristverlängerung - nicht termingerecht, endet das Mietverhältnis dennoch. Statt der Miete wird allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vertraglich vereinbarten Miete fällig. Außerdem sind sämtliche Folgekosten, die damit verbunden sind (z. B. Hotel- und Speditionskosten des Nachmieters, der nicht termingerecht einziehen kann) von Ihnen zu tragen. 
 
Kann ich meine Kündigung auch zurückziehen? 

Teilen Sie uns bitte schnellstmöglich schriftlich mit, wenn Sie Ihre Kündigung zurückziehen möchten.  
Sofern Ihre Wohnung noch nicht neu vermietet wurde, Ihr Mietkonto keine Rückstände aufweist und es auch keine anderweitigen Einwände gibt, werden wir Ihnen umgehend schriftlich mitteilen, dass wir mit der Rücknahme der Kündigung einverstanden sind.

Ich möchte eine Eigentumswohnung bei BASF Wohnen + Bauen kaufen. Wird hier auch eine Provision fällig?

Nein, Sie müssen beim Kauf einer Wohnung aus unserem Bestand keine Provision zahlen. 

 

Kann ich den Kauf der Immobilie auch über BASF Wohnen + Bauen finanzieren? 

Wir bieten keine Finanzierung an, können Ihnen aber entsprechende Dienstleister nennen.

Weitere Fragen zum Thema Eigentum beantwortet Ihnen unsere Eigentümerfibel, die Sie zum Download hier finden. 

 

Welche Unterlagen benötigt die Bank zur Finanzierung einer Immobilie?

  • Teilungserklärung inkl. eventueller Nachträge

  • Grundbuchauszug

  • Energieausweis für Wohngebäude

  • Wohngebäudeversicherung 

  • Einzelwirtschaftsplan (Hausgeld)

  • Lageplan

  • Grundrissplan (Wohnung, Keller, Speicher) 

 
Kommen neben dem Kaufpreis weitere Kosten auf mich zu? Wenn ja, welche?

Beim Kauf einer Wohnung fallen einmalige Kosten von ca. 7 % der Kaufvertragssumme an.

  • 5 % des Kaufpreises fallen für die Grunderwerbssteuer an 

  • Mit ca. 2 % des Kaufpreises müssen Sie rechnen für Gebühren für die Beurkundung (Notar) und der Grundbucheinträge 

Wird eine Grundschuld zur Finanzierung der Immobilien bestellt, fallen auch dafür Kosten an. 
 
Welche laufenden Kosten entstehen nach dem Kauf? 
Für den Fall, dass Sie den Kauf der Wohnung durch ein Darlehen finanzieren, ist eine monatliche Annuität fällig. Diese besteht aus Zins und Tilgung, deren Höhe von Ihrer Vereinbarung mit der Bank abhängig ist.

Weiterhin wird monatlich ein Hausgeld fällig. Das Hausgeld beinhaltet die normalen Nebenkosten, die Verwaltungskosten und einen Beitrag, der der Instandhaltungsrücklage zugeführt wird. Das Hausgeld ist an den Verwalter Ihrer Eigentumswohnung zu entrichten.

Ich interessiere mich für eine zum Verkauf stehende Wohnung. Wie gehe ich jetzt vor? 
Sie können sich telefonisch unter 0621 60-95430 oder per E-Mail an bwb.eigentum@basf.com an uns wenden.  
Wir vereinbaren dann einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Wenn Sie sich für die Wohnung entscheiden, erhalten Sie von uns die Finanzierungsunterlagen, damit Sie bei einer Bank Ihrer Wahl die Finanzierung prüfen lassen können. 
Haben Sie eine Finanzierungszusage erhalten, vereinbaren wir den Notartermin, der den Kauf Ihrer Eigentumswohnung perfekt macht.

Verkauft BASF Wohnen + Bauen Wohnungen im gesamten Bestand?

Nein, BASF Wohnen + Bauen hat Wohngebäude definiert, die langfristig im eigenen Bestand verbleiben werden. Dort werden keine Wohnungen verkauft. In anderen, ausgewählten Gebäuden wurden Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und werden zum Verkauf angeboten.

 

BASF Wohnen + Bauen verkauft nur Leerwohnungen, stimmt das?

Nachdem die Nachfrage nach Wohnungen zur Kapitalanlage deutlich gestiegen ist, hat sich BASF Wohnen + Bauen dazu entschlossen, in bestimmten Gebäuden auch vermietete Wohnungen - bevorzugt an BASF-Mitarbeiter - zum Kauf anzubieten.

 

Wer kann die vermieteten Wohnungen kaufen?

Zunächst wird der Mieter gefragt, ob er Interesse am Kauf seiner Wohnung hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Wohnung zuerst an BASF-Mitarbeiter und erst danach an weitere Interessenten zum Kauf angeboten.

Ich bin länger verreist. Was muss ich beachten?

Wir empfehlen Ihnen, alle Elektrogeräte (sofern möglich) vom Strom zu nehmen.

Drehen Sie den Absperrhahn für die Wasserversorgung (z. B. Zulauf für Waschmaschine) ab.

Lassen Sie den Briefkasten regelmäßig leeren.

Hinterlegen Sie einen Wohnungsschlüssel bei Verwandten, Freunden oder Nachbarn.

Schützen Sie Ihre Wohnung vor Einbruch, indem Sie z. B. Türen und Fenster geschlossen halten. Fenster sollten auch nicht in Kippstellung bleiben. 
 

Mein Schlüssel ist mir abhandengekommen. Was muss ich jetzt tun? Wer übernimmt die Kosten? 

Teilen Sie uns bitte umgehend mit, dass Ihr Schlüssel nicht mehr vorhanden ist.  
Sie erhalten von uns einen Schlüsselschein, mit dem Sie sich dann auf Ihre Kosten neue Schlüssel anfertigen lassen können.  
 
Beachten Sie bitte folgendes: Sind Ihre Wohnung und/oder das Gebäude mit einer Schließanlage ausgestattet, können beim Verlust eines Schlüssels hohe Kosten auf Sie zukommen. Daher empfehlen wir Ihnen eine Versicherung, die den Verlust eines Schlüssels, einschließlich des Austauschs der Schließanlage, mitversichert. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Haftpflichtversicherung nach, ob das miteingeschlossen ist. 

Altglas  
Altglas bzw. Leergut gehört in den Altglas-Container und soll weder in die Restabfalltonne noch in den Wertstoffsack gegeben werden (selbst dann nicht, wenn der Grüne Punkt darauf ist). 

 

Altpapier, Kartonagen 
Bei der Nutzung des Altpapiercontainers bitten wir darauf zu achten, dass dort lediglich Papier, Pappe und zerkleinerte Kartonagen entsorgt werden.  

Kartonagen, die nicht zerkleinert werden können, bitten wir direkt beim Wertstoffcenter abzugeben. 
 
Biotonne

In die Biotonne gehören 

  • alle organischen Abfälle aus der Küche 

  • Obst- und Fruchtschalen (wie Nüsse, Apfelsinen, Bananen, Zitronen), Gemüseabfälle,  
    Kaffeesatz und Filtertüten, Teesatz und Teebeutel, in kleinen Mengen Gräten, Knochen, Lebensmittelreste (in den warmen Monaten bei Bedarf auch in die Restabfalltonne), Küchenkrepp, Eierschalen.  

  • alle organischen Abfälle aus dem Garten 

  • Blumen, Blumenerde, etc. 

  • sonstige organische Abfälle   wie z. B. Haare, Horn. 

 

Wickeln Sie nasse Bioabfälle bitte in Zeitungspapier ein. Dadurch werden im Sommer unangenehme Gerüche und im Winter das Festfrieren der Abfälle verhindert. 

 
Fremdstoffe wie Kunststoff und Metallteile oder andere nicht kompostierbare Stoffe gehören nicht in die Biotonne.

 

Elektroschrott 
Dieser kann an allen Wertstoffhöfen abgegeben oder im Rahmen der Sperrabfallabholung auf Abruf unter Telefon 0800 504-4040 entsorgt werden. Fritteusen sind fettfrei abzugeben/bereitzustellen.

 

Restmüll 
 Der Restmüll soll in einem geschlossenen Müllbeutel bzw. Plastiktüte in den Restmüllbehälter gegeben und nicht daneben abgelegt werden. Bitte werfen Sie keine losen Abfälle in den Abfallbehälter. 
 

Hat ein Haushalt durch besondere Umstände größere Mengen an Restmüll zu entsorgen, bitten wir darum, sich beim Stadtreinigungsamt Restabfallsäcke zu besorgen oder diesen direkt bei einem der Wertstoffhöfe abzugeben.

 

Sperrmüll 
Die Wirtschafsbetriebe der Stadt Ludwigshafen bieten jedem Haushalt einmal jährlich eine kostenfreie Abholung seines Sperrmülls an. 
 
Den Termin vereinbaren Sie bitte rechtzeitig (ca. 2 - 3 Wochen im Voraus) unter Telefon: 0800 504-4040.  
Alternativ kann der Sperrmüll gegen eine Gebühr bei einem Wertstoffhof abgegeben werden. 

 

Wertstoffe

In die Wertstoffsäcke bzw. Wertstofftonne gehören Verpackungen aus Kunststoff (z. B. Joghurtbecher, Plastiktüten), Verbundstoffen (z. B. Saft- bzw. Milchkartons) sowie Metall (z. B. Konserven- und Getränkedosen).

 
Folgende Verpackungen gehören nicht zu den Wertstoffen und sind deshalb gesondert zu entsorgen:

  • Verpackungen mit Schadstoffresten (z. B. Spraydosen - trotz Grünem Punkt),
  • Problemabfälle (z. B. Batterien - Schadstoffabfall),
  • Ton, Steine usw.
  • Auch verschmutzte Abfälle (z. B. Windeln) oder Lebensmittelreste müssen draußen bleiben.  

 

Weitere Informationen zum Thema Abfallentsorgung entnehmen Sie bitte der Broschüre „Abfall- und Wertstoffinfo“ der Wirtschaftsbetriebe Ludwigshafen, die an alle Ludwigshafener Haushalte verteilt wurde. 

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, diese Broschüre auch über die Homepage der Stadt Ludwigshafen unter

http://www.ludwigshafen.de/wirtschaftsstark/wirtschaftsbetrieb-ludwigshafen-wbl/abfall-und-wertstoffe/ aufzurufen.

Bietet BASF Wohnen + Bauen auch barrierefreie Wohnungen an?

Wir haben auch barrierefreie Wohnungen in unserem Bestand. Bei Modernisierungen und Umbauten achten wir darauf, dass wir Wohnungen – soweit möglich – barrierearm herrichten.  
Diese sind dann zwar nicht hundertprozentig nach DIN barrierefrei, aber meist ausreichend frei von Barrieren für Personen mit Einschränkungen. Nähere Informationen zu Haus NOAH und Haus NOAH light (Kranichstraße) finden Sie auf unserer Homepage in der Rubrik „Neue Wohnformen“.

 

Mir fällt es schwer, in die Badewanne zu steigen. Kann ich meine Badewanne durch eine Dusche ersetzen lassen?

Bitte stellen Sie hierzu einen entsprechenden Antrag.   

Danach prüfen wir Ihr Anliegen vor Ort und ermitteln die Kosten für diese Modernisierungsmaßnahme. Auf dieser Basis berechnen wir, wie hoch der monatliche Zuschlag sein würde, den Sie übernehmen müssten. Dies teilen wir Ihnen schriftlich mit.  
 
Danach haben Sie die Möglichkeit, sich für oder gegen die Maßnahme zu entscheiden. 
 
Erhalten Sie Leistungen aus der Pflegekasse, können Sie bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse vorab einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen.  
 
Der von der Pflegekasse genehmigte Zuschuss wird von den Kosten der Modernisierungsmaßnahme abgezogen, sodass es zu einer Reduzierung bzw. gänzlichem Wegfall des monatlichen Zuschlags kommen kann.

Fragen und Antworten rund um "Möbliertes Wohnen" finden Sie hier

Informationen zu unseren Azubi-WGs erhalten Sie hier