Wer wir sind
Gewinnspiel: “Rheinschrift – Chamäleonsuche“
Teilnahmebedingungen
Das Gewinnspiel „Rheinschrift – Chamäleonsuche“ wird von der BASF SE, Carl-Bosch-Str. 38, 67056 Ludwigshafen („BASF“) veranstaltet, die auch für die Durchführung und Abwicklung verantwortlich ist.
Mit Ihrer Teilnahme an diesem Gewinnspiel akzeptieren Sie die folgenden Teilnahmebedingungen. Sofern Sie diese Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren, dürfen Sie nicht am Gewinnspiel teilnehmen.
Wenn im Rahmen der Teilnahmebedingungen geschlechterspezifische Formen verwendet werden sollten, so beinhaltet dies keine Wertung, vielmehr sind hiermit alle Geschlechter gemeint.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an der Aktion sind Personen, die (1) unbeschränkt geschäftsfähig, (2) volljährig sind und (3) ihren Sitz/Wohnsitz in Deutschland haben.
Nicht teilnahmeberechtigt an der Aktion sind Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ihren ständigen Sitz/Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben oder bei der Erstellung dieses Gewinnspiels involviert waren.
2. Gewinn
Die zehn ausgelosten Sieger, die die richtige Seitennummer gesendet haben, auf der im Magazin Rheinschrift 01/2025 ein Chamäleon versteckt ist, erhalten ein Ludwigshafen Wimmelbuch der Autorin Brigitte Kuka nach dessen Erscheinungstermin im Herbst 2025. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Es ist keine Barauszahlung des Gewinns möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Die Aktion
Wir möchten, dass Sie in dem Print- oder Online Magazin Rheinschrift in der Ausgabe 01/2025 das kleine Chamäleon finden, das im Heft versteckt ist und uns die Seitenzahl nennen, auf der es zu sehen ist. Hierfür senden Sie uns die Seitenzahl, Ihren Namen und Ihre Anschrift an diese Mailadresse: Redaktionsbuero@basf.com
Die Frist zum Senden der Mail läuft von 20.08.2025 (Erscheinungstermin der Rheinschrift 01/2025) bis 20.10.2025.
Die Gewinner werden spätestens am 31.10.2025 ermittelt und informiert.
BASF behält sich das Recht vor, den Gewinnspielzeitraum zu verlängern oder zu verkürzen.
4. Weitere Teilnahmebedingungen
Der Gewinner wird mit Vornamen und dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens mit dem eingereichten Beitrag gegebenenfalls in Printausgaben, Social-Media-Kanälen und Newslettern der BASF genannt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Gewinners wird BASF den vollen Namen mit oder ohne Bild und Adresse nennen.
5. Ermittlung des Gewinners
Aus den teilnahmeberechtigten Beiträgen, die in Einklang mit diesen Teilnahmebedingungen eingereicht wurden, wird BASF zehn Gewinner auslosen und diese über die folgende E-Mail-Adresse Ende Oktober/ Anfang November 2025 kontaktieren: Redaktionsbuero@basf.com.
6. Benachrichtigung der Teilnehmer
Der ausgewählte Gewinner wird Ende Oktober/Anfang November 2025 benachrichtigt.
7. Ausschluss von der Teilnahme
BASF behält sich vor, einzelne Personen von der Teilnahme dem Gewinnspiel auszuschließen und/oder nachträglich die Teilnahme abzuerkennen, wenn berechtigte Gründe hierfür vorliegen. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Teilnehmer die Aktion manipuliert, dies versucht und/oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt und/oder die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt (z.B. Beiträge mit rechtswidrigem oder unangemessenem Inhalt).
Sollte BASF berechtigte Zweifel an der Teilnahmeberechtigung und/oder der Einhaltung der Teilnahmebedingungen haben, behält sich BASF das Recht vor, geeignete Nachweise hierfür zu verlangen.
Im Falle eines Ausschlusses wegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche gegen BASF.
8. Abbruch oder Änderung des Gewinnspiels
BASF behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen (Missbrauch, Störungen, rechtliche Gründe etc.) abzubrechen und/oder eine Änderung der Teilnahmebedingungen durchzuführen, die vom Teilnehmer hinzunehmen sind. Möchte der Teilnehmer Änderungen nicht akzeptieren, so hat er jederzeit das Recht, seine Teilnahme an dem Gewinnspiel durch Mitteilung an BASF
(Redaktionsbuero@basf.com) zu beenden. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegen BASF. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Haftung
BASF haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BASF, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ebenfalls im Falle einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von BASF auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist jede vertragliche und außervertragliche Haftung von BASF ausgeschlossen soweit gesetzlich zulässig.
10. Versteuerung des Gewinns
Jeder Teilnehmer ist für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Versteuerung des Gewinns sowie für deren ordnungsgemäßer Vornahme selbst verantwortlich.
11. Anwendbares Recht
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und diesen Teilnahmebedingungen kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts zur Anwendung.