Kompetenzprofil
Leitender Grundsatz für die Besetzung des Aufsichtsrats ist es, eine qualifizierte Aufsicht und Beratung des Vorstands der BASF SE sicherzustellen. Für die Wahl in den Aufsichtsrat sollen der Hauptversammlung Kandidaten vorgeschlagen werden, die aufgrund ihrer fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen, Integrität, Leistungsbereitschaft, Unabhängigkeit und Persönlichkeit die Aufgaben eines Aufsichtsrats in einem international tätigen Chemieunternehmen erfolgreich wahrnehmen können.
1 Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung einschl. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
2 Mitglied mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschl. Nachhaltigkeitsberichterstattung