Investoren

Abschlussprüfer

Die Hauptversammlung hat am 30. April 2026 die Deloitte GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft, Frankfurt am Main bestellt

a) zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzern­abschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2026; und
b) zum Prüfer für die Nachhaltig­keits­bericht­erstattung für das Geschäftsjahr 2026.

Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltig­keits­berich­terstattung erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Artikel 37 der EU-Abschluss­prüfer­richtlinie (Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006) in der Fassung der Richtlinie über die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) Nr. 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022) eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltigkeits­berichter­stattung also nach dem deutschen Umsetzungs­gesetz nicht ohnehin dem bestellten Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschluss­prüfer­verordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) auferlegt wurde.

Letzte Aktualisierung30. April 2026