Investoren

Abschlussprüfer

Die Hauptversammlung hat am 2. Mai 2025 die Deloitte GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft, Frankfurt am Main bestellt

a) zum Prüfer des Jahres­abschlusses und des Konzern­abschlusses der BASF SE und der BASFGruppe für das Geschäftsjahr 2025 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahres­finanz­berichts 2025; und

b) zum Prüfer für die Nachhaltigkeits­bericht­erstattung für das Geschäftsjahr 2025.

Die Wahl zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgte vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung von Artikel 37 der EU-Abschluss­prüfer­richtlinie (Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006) in der Fassung der Richtlinie über die Nachhaltig­keitsbericht­erstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) Nr. 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022) eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung der Nachhaltig­keits­berichterstattung also nach dem deutschen Umsetzungs­recht nicht ohnehin dem bestellten Abschlussprüfer obliegen sollte.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahl­möglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der EU-Abschluss­prüfer­verordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) auferlegt wurde.

Letzte Aktualisierung2. Mai 2025