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Die Hauptversammlung hat am 25. April 2024 auf Vorschlag des Aufsichtsrats die Deloitte GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahres­abschlusses und des Konzern­abschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahres­finanz­berichts 2024 gewählt.

Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach der EU-Abschluss­­prüfer­verordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 – EU-Abschlussprüferverordnung) durchgeführtes Auswahl­verfahren vorangegangen. Im Anschluss daran hat der Prüfungs­ausschuss dem Aufsichts­rat empfohlen, der Hauptversammlung als Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzern­abschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäfts­jahr 2024 sowie für die prüferische Durch­sicht des Halbjahresfinanzberichts 2024 entweder die Deloitte GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft, Frankfurt am Main, oder die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft, Frankfurt am Main, vorzuschlagen. Dabei hat der Prüfungs­ausschuss eine begründete Präferenz für die Deloitte GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft, Frankfurt am Main, mitgeteilt. Der Wechsel des Abschluss­prüfers ab dem Geschäftsjahr 2024 ist gesetzlich erforderlich, da die KPMG AG Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft mit der Prüfung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 die durch das Finanz­markt­integritäts­stärkungs­gesetz verkürzte maximale Mandatslaufzeit für Abschlussprüfungen erreicht.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahl­möglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüfer­verordnung auferlegt wurde.

Letzte Aktualisierung 25. April 2024