Investoren

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der BASF SE hat vier Aufsichtsratsausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss.

Personalausschuss

Mitglieder

Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer 1,2 (Vorsitz)
Dr. Kurt Bock 1,2
Prof. Dr. Thomas Carell 1,2
Tatjana Diether 1,3
Sinischa Horvat 1,3
Michael Vassiliadis 3

Aufgaben und Befugnisse

  • Bereitet die Bestellung der Vorstands­mitglieder durch den Aufsichtsrat auf der Grundlage des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenz­profils und Diversitäts­konzepts für den Vorstand vor
  • Bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das System und die Höhe der Vorstands­vergütung sowie über die jährliche Ziel­vereinbarung und Leistungs­beurteilung für den Vorstand vor
  • Bereitet Empfehlungen an den Aufsichtsrat zur Ausgestaltung der Vorstands­dienstverträge vor und verhandelt und entscheidet über diese innerhalb des vom Aufsichtsrat beschlossenen Ausgestaltungs­rahmens

Prüfungsausschuss

Mitglieder

Alessandra Genco 1,2 (Vorsitz)
Tatjana Diether 1,3
Michael Vassiliadis 3
Tamara Weinert 1,2

Aufgaben und Befugnisse

  • Bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzern­abschlusses sowie der Lageberichte einschließlich der nich­tfinanziellen Erklärungen und der Nach­haltigkeitsberichterstattung vor und erörtert die Quartals­mitteilungen und den Halbjahres­finanzbericht vor ihrer Veröffentlichung mit dem Finanzvorstand
  • Befasst sich mit der Überwachung des Rechnungs­legungs­prozesses, der Abschluss­prüfung einschließlich der Nachh­altigkeits­bericht­erstattung und deren Prüfung, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risiko­management­systems, des internen Revisions­systems und des Compliance-Management-Systems sowie mit Fragen der Compliance einschließlich Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen zu Sicherheit, Gesundheit und Umwel­tschutz (EHS-Compliance)
  • Ist zuständig für die Beziehungen zum Abschlussprüfer und zum Prüfer des Nach­haltigkeits­berichts: bereitet den Vorschlag des Aufsichts­rats an die Haupt­versammlung zur Wahl des Abschluss­prüfers für den Jahres- und Kon­zern­abschluss sowie für die prüferische Durch­sicht des Halbj­ahres­finanz­berichts und des Prüfers des Nach­haltigkeits­berichts vor, überwacht dessen Unabhängigkeit, legt gemeinsam mit dem Abschluss­prüfer die Schwer­punkte der Abschluss­prüfung fest, erörtert mit dem Abschlussprüfer das Prüfungsrisiko, die Prüfungsstrategie und die Prüfungs­planung und vereinbart das Prüfungs­honorar, beurteilt die Qualität der Abschluss­prüfung und beschließt die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschluss­prüfung durch den Abschluss­prüfer; regelmäßiger Dialog hierzu besteht zwischen der Vorsitzenden des Prüfungs­ausschusses und dem Abschluss­prüfer auch außerhalb der Sitzungen, hierzu berichtet die Vorsitzende dem Ausschuss; mit dem Abschlussprüfer berät der Prüfungs­ausschuss regelmäßig auch ohne den Finanz­vorstand oder ein anderes Mitglied des Vorstands.
  • Befasst sich mit der Nachkontrolle wesentlicher Akquisitions- und Investitions­projekte
  • Ist zuständig für die Überwachung des internen Verfahrens zur Erfassung von Geschäften mit nahe­stehenden Personen (Related Party Transactions) sowie die Sicher­stellung der gesetzlichen Zustimmungs- und Ver­öffentlichungs­pflichten und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften mit nahe­stehenden Personen
  • Ist berechtigt, alle von ihm als erforderlich angesehenen Auskünfte vom Abschluss­prüfer und vom Vorstand einzuholen, und hat einen direkten Auskunfts­anspruch gegenüber den Leitern der Einheiten des Corporate Centers wie „Corporate Audit“ oder „Corporate Compliance“; kann zudem in alle Geschäfts­unterlagen von BASF Einsicht nehmen und diese und alle Vermögens­gegenstände von BASF prüfen. Mit diesen Prüfungen kann der Prüfungs­ausschuss auch Sach­verständige wie Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwälte beauftragen.

Sachverstand auf den Gebieten Abschlussprüfung und Rechnungslegung

Dem Prüfungsausschuss gehören zwei Mitglieder mit Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung an (besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Sinne des DCGK). Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Alessandra Genco, verfügt aufgrund ihres Studiums der Wirtschaftswissenschaften, ihrer beruflichen Tätigkeit in Finanzinstituten und ihrer früheren Tätigkeit als Finanzvorständin bei Leonardo – einem börsennotierten international tätigen und in der EU ansässigen Unternehmen – über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Tamara Weinert verfügt aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Chief Financial Officer für die Region EMEA bei Outokumpu und ihrer beruflichen Tätigkeit in den Finanzabteilungen verschiedener Unternehmen weltweit über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, einschließlich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sowie auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Beide verfolgen intensiv die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere die europäischen Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), sowie ihrer Prüfung und bringen diese Expertise aktiv in den Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss ein.

Nominierungsausschuss

Mitglieder

Dr. Kurt Bock 1,2 (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer 1,2
Prof. Dr. Thomas Carell 1,2
Mark Garrett 1,2
Alessandra Genco 1,2
Tamara Weinert 1,2

Aufgaben und Befugnisse

  • Identifiziert geeignete Personen für die Aufsichts­rats­besetzung auf Basis der vom Aufsichts­rat beschlos­senen Zusammen­setzungsziele
  • Bereitet die Vorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl der Anteils­eigner­vertreter im Aufsichtsrat durch die Haupt­versammlung vor

Strategieausschuss

Mitglieder

Dr. Kurt Bock 1,2 (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer 1,2
Alessandra Genco 1,2
Sinischa Horvat 1,3
André Matta 1,3
Michael Vassiliadis 3

Aufgaben und Befugnisse

  • Befasst sich mit der strate­gischen Weiter­entwicklung des Unternehmens
  • Bereitet Beschlüsse des Aufsichts­rats zu wesentlichen Akqui­sitionen, Devestitionen und Portfolio­maßnahmen des Unternehmens vor
Einen gesonderten Nachhaltigkeitsausschuss hat der Aufsichtsrat nicht eingerichtet. Das Thema Nachhaltigkeit ist mit seinen auf wirtschaftlichen Erfolg, Umwelt und Soziales bezogenen Aspekten ebenso wie Governance von so zentraler Bedeutung für BASF, dass es als Querschnittsthema regelmäßig und eingehend im Gesamtaufsichtsrat diskutiert wird.

1 Vom Aufsichtsrat als unabhängig eingestuftes Aufsichtsratsmitglied (zu den angewandten Unabhängigkeitskriterien siehe Bericht 2025).
2 Aktionärsvertreter
3 Arbeitnehmervertreter

Letzte Aktualisierung27. Februar 2026