Investoren
Ausschüsse des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der BASF SE hat vier Aufsichtsratsausschüsse eingerichtet: den Personalausschuss, den Prüfungsausschuss, den Nominierungsausschuss und den Strategieausschuss.
Personalausschuss
Mitglieder
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer 1,2 (Vorsitz)
Dr. Kurt Bock 1,2
Prof. Dr. Thomas Carell 1,2
Tatjana Diether 1,3
Sinischa Horvat 1,3
Michael Vassiliadis 3
Aufgaben und Befugnisse
- Bereitet die Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat auf der Grundlage des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts für den Vorstand vor
- Bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das System und die Höhe der Vorstandsvergütung sowie über die jährliche Zielvereinbarung und Leistungsbeurteilung für den Vorstand vor
- Bereitet Empfehlungen an den Aufsichtsrat zur Ausgestaltung der Vorstandsdienstverträge vor und verhandelt und entscheidet über diese innerhalb des vom Aufsichtsrat beschlossenen Ausgestaltungsrahmens
Prüfungsausschuss
Mitglieder
Alessandra Genco 1,2 (Vorsitz)
Tatjana Diether 1,3
Michael Vassiliadis 3
Tamara Weinert 1,2
Aufgaben und Befugnisse
- Bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats zur Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie der Lageberichte einschließlich der nichtfinanziellen Erklärungen und der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor und erörtert die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht vor ihrer Veröffentlichung mit dem Finanzvorstand
- Befasst sich mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Abschlussprüfung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und des Compliance-Management-Systems sowie mit Fragen der Compliance einschließlich Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Regelungen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz (EHS-Compliance)
- Ist zuständig für die Beziehungen zum Abschlussprüfer und zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts: bereitet den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss sowie für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts vor, überwacht dessen Unabhängigkeit, legt gemeinsam mit dem Abschlussprüfer die Schwerpunkte der Abschlussprüfung fest, erörtert mit dem Abschlussprüfer das Prüfungsrisiko, die Prüfungsstrategie und die Prüfungsplanung und vereinbart das Prüfungshonorar, beurteilt die Qualität der Abschlussprüfung und beschließt die Bedingungen für die Erbringung von Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer; regelmäßiger Dialog hierzu besteht zwischen der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Abschlussprüfer auch außerhalb der Sitzungen, hierzu berichtet die Vorsitzende dem Ausschuss; mit dem Abschlussprüfer berät der Prüfungsausschuss regelmäßig auch ohne den Finanzvorstand oder ein anderes Mitglied des Vorstands.
- Befasst sich mit der Nachkontrolle wesentlicher Akquisitions- und Investitionsprojekte
- Ist zuständig für die Überwachung des internen Verfahrens zur Erfassung von Geschäften mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) sowie die Sicherstellung der gesetzlichen Zustimmungs- und Veröffentlichungspflichten und entscheidet über die Zustimmung zu Geschäften mit nahestehenden Personen
- Ist berechtigt, alle von ihm als erforderlich angesehenen Auskünfte vom Abschlussprüfer und vom Vorstand einzuholen, und hat einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber den Leitern der Einheiten des Corporate Centers wie „Corporate Audit“ oder „Corporate Compliance“; kann zudem in alle Geschäftsunterlagen von BASF Einsicht nehmen und diese und alle Vermögensgegenstände von BASF prüfen. Mit diesen Prüfungen kann der Prüfungsausschuss auch Sachverständige wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte beauftragen.
Sachverstand auf den Gebieten Abschlussprüfung und Rechnungslegung
Dem Prüfungsausschuss gehören zwei Mitglieder mit Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung an (besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Sinne des DCGK). Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Alessandra Genco, verfügt aufgrund ihres Studiums der Wirtschaftswissenschaften, ihrer beruflichen Tätigkeit in Finanzinstituten und ihrer früheren Tätigkeit als Finanzvorständin bei Leonardo – einem börsennotierten international tätigen und in der EU ansässigen Unternehmen – über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Tamara Weinert verfügt aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als Chief Financial Officer für die Region EMEA bei Outokumpu und ihrer beruflichen Tätigkeit in den Finanzabteilungen verschiedener Unternehmen weltweit über Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung, einschließlich der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, sowie auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Beide verfolgen intensiv die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere die europäischen Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), sowie ihrer Prüfung und bringen diese Expertise aktiv in den Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss ein.
Nominierungsausschuss
Mitglieder
Dr. Kurt Bock 1,2 (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer 1,2
Prof. Dr. Thomas Carell 1,2
Liming Chen 1,2
Alessandra Genco 1,2
Tamara Weinert 1,2
Aufgaben und Befugnisse
- Identifiziert geeignete Personen für die Aufsichtsratsbesetzung auf Basis der vom Aufsichtsrat beschlossenen Zusammensetzungsziele
- Bereitet die Vorschläge des Aufsichtsrats zur Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung vor
Strategieausschuss
Mitglieder
Dr. Kurt Bock 1,2 (Vorsitz)
Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer 1,2
Alessandra Genco 1,2
Sinischa Horvat 1,3
André Matta 1,3
Michael Vassiliadis 3
Aufgaben und Befugnisse
- Befasst sich mit der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens
- Bereitet Beschlüsse des Aufsichtsrats zu wesentlichen Akquisitionen, Devestitionen und Portfoliomaßnahmen des Unternehmens vor
1 Vom Aufsichtsrat als unabhängig eingestuftes Aufsichtsratsmitglied (zu den angewandten Unabhängigkeitskriterien siehe Bericht 2025).
2 Aktionärsvertreter
3 Arbeitnehmervertreter