Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 der BASF SE in Höhe von 3.945.862.069,00 € eine Dividende von 3,30 € je gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags beträgt die auf die am Tag der Feststellung des Jahresabschlusses (24. Februar 2021) für das Geschäftsjahr 2020 gewinnbezugsberechtigten 918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme 3.030.979.690,20 €.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Bilanzgewinn von 914.882.378,80 € in die Gewinnrücklage einzustellen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am Dienstag, den 4. Mai 2021, fällig.