Investoren
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
Wann findet die nächste Hauptversammlung statt?
Die nächste Hauptversammlung findet am Donnerstag, 30. April 2026, statt.
Wird die Hauptversammlung im Internet übertragen?
Am Tag der Hauptversammlung stellen wir Ihnen einen Live-Webcast der Rede des BASF-Vorstandsvorsitzenden sowie die Rede zum Download zur Verfügung.
Aktionärinnen und Aktionäre können mit ihrer Aktionärsnummer und ihrem Zugangspasswort die gesamte Hauptversammlung über den Online-Service verfolgen.
Gibt es eine Aufzeichnung und/oder ein Protokoll der Hauptversammlung?
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden werden live übertragen und als Aufzeichnung für zwei Jahre auf der Webseite unter www.basf.com/hauptversammlung angeboten.
Wer kann mir bei Fragen rund um die Hauptversammlung helfen?
Wenn Sie Fragen zur Hauptversammlung haben, wenden Sie sich bitte an unser Aktionärstelefon unter +49 (621) 60-99888 (Montag bis Freitag, 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr MESZ) oder senden Sie uns eine E-Mail an hv-service@basf.com.
Besteht die Möglichkeit, Informationsmaterial anzufordern?
Sie finden Informationsmaterial online.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Wer kann an der Hauptversammlung teilnehmen?
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich beim Vorstand der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 23. April 2026, entweder unter der Anschrift
Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH 20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com
oder im Internet gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 23. April 2026 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Aktionäre, die die Anmeldung über den Online-Service vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert sind, erhalten mit der Einladungs-E-Mail zur Hauptversammlung die notwendigen Informationen. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post übersandt.
Aktionäre, die sich über den Online-Service anmelden und eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Haupt- versammlung bestellen, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken oder sich diese per E-Mail oder per Post zusenden zu lassen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung.
Ist ein Intermediär im Aktienregister eingetragen, so kann er das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Entsprechendes gilt für Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und sonstige nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen.
Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 23. April 2026 (maßgeblicher Bestandsstichtag, auch Technical Record Date genannt) bis zum Ende der Hauptversammlung am 30. April 2026 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung vollzogen.
Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von The Bank of New York Mellon (Depositary).
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Kann ich an der Hauptversammlung teilnehmen, wenn ich meine Aktien verkauft habe, aber bereits eine Einladung erhalten habe?
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens Donnerstag, den 23. April 2026, angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.
Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am Ende des 23. April 2026 im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich.
Wie kann ich mein Stimmrecht ausüben?
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (nachfolgend „Briefwahl“). Für die Stimmrechtsausübung ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).
Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl erfolgt über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service unter Nutzung des dort enthaltenen Online-Formulars. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl einschließlich einer Änderung der Stimmabgabe über den Online-Service ist bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Der Beginn der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Fragenbeantwortung durch den Vorstand festgelegt und angekündigt.
Erfolgt die Stimmabgabe durch schriftliche Briefwahl, muss diese bis zum Beginn der Hauptversammlung am 30. April 2026 (Tag des Zugangs) bei folgender Anschrift zugegangen sein:
Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
0784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
Für eine Änderung oder einen Widerruf von Briefwahlstimmen außerhalb des Online-Service gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Stimmabgabe durch Briefwahl ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe.
Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diese können in Textform oder über den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden. Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter, die außerhalb des Online-Service erfolgen, müssen der Gesellschaft unter einer der vorstehend genannten Adressen zugehen. Vollmachtserteilungen und Weisungen oder Änderungen von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter sind bis zum Beginn der Abstimmung möglich. Der Beginn der Abstimmung wird vom Versammlungsleiter auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Fragenbeantwortung durch den Vorstand festgelegt und angekündigt.
Am Tag der Hauptversammlung sind Erteilung, Änderung oder Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter auch an den Schaltern im Eingangsbereich möglich.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter für eine rechtzeitige Anmeldung bis 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ), Sorge zu tragen ist (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“). Als jeweils einzelvertretungsberechtigte Stimmrechtsvertreter wurden Beatriz Rosa Malavé und Annette Buchen benannt. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Möchten Aktionäre trotz bereits erfolgter Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst oder über einen Vertreter ausüben, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der Vollmachtserteilung und Weisung an die Stimmrechtsvertreter.
Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Neben der Briefwahl und der Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter können Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater sowie diesen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich, das heißt bis 23. April 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (siehe oben unter „Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“).
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der Gesellschaft an die Anschrift
Hauptversammlung BASF SE
c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
20784 Hamburg
Deutschland
Telefax: +49 89 2070 37951
E-Mail: hv-service@basf.com
übermittelt werden. Vollmachten können darüber hinaus über den Online-Service unter www.basf.com/hvservice bis zum Beginn der Abstimmung erteilt oder widerrufen werden.
Im Fall der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellten Person richtet sich die Form der Vollmacht nach dem entsprechenden Angebot zur Ausübung des Stimmrechts durch den Bevollmächtigten.
Diejenigen Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater und sonstige nach § 135 Absatz 8 Aktiengesetz gleichgestellte Personen, die am Online-Service der Gesellschaft teilnehmen, können auch über den Online-Service gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren unter www.basf.com/hv-service bevollmächtigt werden.
Am Tag der Hauptversammlung sind die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch an den Schaltern im Eingangsbereich möglich.
Kann ich eine Bestätigung für meine Abstimmung auf der Hauptversammlung erhalten?
Nach der Hauptversammlung der BASF SE am 30. April 2026 können Sie sich Ihre Abstimmbestätigung ab 5. Mai 2026 im Online-Service herunterladen.
Wie können Ergänzungsanträge zur Tagesordnung abgegeben werden?
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 € (das entspricht 390.625 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet und der Gesellschaft bis zum Ablauf des 30. März 2026 zugegangen sein. Entsprechende Verlangen sind schriftlich oder in elektronischer Form gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch, also per E-Mail unter Hinzufügung des Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur, an folgende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Ergänzungsanträge werden nicht berücksichtigt.
Vorstand der BASF SE
c/o CL/G – C007
67056 Ludwigshafen
Deutschland
Oder per E-Mail an: hv2026@basf.com
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger und im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und bekannt gemacht sowie den Aktionären mitgeteilt.
Wie können Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären abgegeben werden?
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat bzw. nur des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie, im Falle von Wahlen, Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern, sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
BASF SE CL/G – C007
67056 Ludwigshafen
Deutschland
Telefax: +49 621 60-6620044
E-Mail: hv2026@basf.com
Bis spätestens zum Ablauf des 15. April 2026 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Wo kann ich die Gegenanträge einsehen?
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter www.basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Wie kann ich Einsicht in das Aktienregister nehmen und z.B. meine Postanschrift oder meine E-Mail-Adresse ändern?
Im Online-Service unter www.basf.com/hv-service können Sie mit Ihrer Aktionärs-Nr. und einem Zugangspasswort Ihre im Aktienregister hinterlegten Aktionärsdaten einsehen und Ihre dort hinterlegten Eingaben aktualisieren. Namensänderungen erfolgen ausschließlich über Ihre Depotbank.
Organisatorische Hinweise
Gibt es Werkführungen?
BASF spart Kosten in Europa und wird auch die Hauptversammlung schlank aufstellen. Aus diesem Grund findet am Tag der Hauptversammlung kein eigenes Werkrundfahrtprogramm statt.
Interessierte haben auch zukünftig die Gelegenheit, das Besucherzentrum zu besuchen und an Werkrundfahrten teilzunehmen (entsprechend des angepassten Angebots). Anmeldemöglichkeiten gibt es unter: Visitor Center.
Gibt es Parkplätze für die Teilnehmer der Hauptversammlung?
BASF stellt rund 1.650 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung: Davon befinden sich rund 650 Plätze im Parkhaus Rosengarten. Rund 1.000 Plätze finden Sie auf dem BASF-Parkplatz Z 215 (Einfahrt über Anilinstraße, Bushaltestelle Carl-Bosch-Straße) in Ludwigshafen.
Wie komme ich zur Hauptversammlung der BASF SE?
Am Tag der Hauptversammlung verkehren ab 7:30 Uhr Pendelbusse sowohl vom Parkplatz Z 215 (Einfahrt über Anilinstraße, Bushaltestelle Carl-Bosch-Straße) in Ludwigshafen zum Rosengarten als auch vom Hauptbahnhof Mannheim zum Rosengarten. Diese können unter Vorlage der Eintrittskarte kostenfrei genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass in der Eintrittskarte zur Hauptversammlung der BASF SE kein ÖPNV-Ticket enthalten ist.
Werden Erfrischungen angeboten?
Erfrischungen werden in den Foyers gereicht. Es wird gebeten, keine Speisen und Getränke in die Versammlungsräume mitzunehmen. Rauchen ist im gesamten Versammlungsgebäude nicht gestattet. Wir bitten Sie, auf das Mitbringen von Getränken und Speisen zu verzichten. Diese können nicht in den Rosengarten mitgenommen werden und müssen bei der Sicherheitskontrolle entsorgt werden.
Sind Mobiltelefone erlaubt?
Mobiltelefone können mitgebracht werden. Wir bitten Sie aber, Ihr Mobiltelefon während der gesamten Hauptversammlung ausgeschaltet zu lassen, um eine Störung der anderen Versammlungsteilnehmenden zu vermeiden.
Sind Kinder auf der Hauptversammlung erlaubt?
Säuglinge und Kinder dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an der Hauptversammlung teilnehmen. Kinder unter 10 Jahren erhalten freien Eintritt, während Kinder über 10 Jahren eine eigene Eintrittskarte benötigen.
Welche Gegenstände dürfen nicht mit in den Rosengarten genommen werden?
- Lebensmittel
- Flüssigkeiten/Getränke
- Flaschen/Dosen
- Stockschirme
- Sperrgüter und größeres Gepäck
- Waffen
- Messer
- Werkzeuge
- Spraydosen
Wer hilft mir vor Ort weiter?
Unsere Mitarbeitenden an den Infotheken beantworten gerne Ihre Fragen.
Dividende
Wann wird die Dividende im Jahr 2026 ausgezahlt?
Die Auszahlung der Dividende wird am Mittwoch, 6. Mai 2026, am 3. Werktag nach der Hauptversammlung erfolgen.
Wann ist der Ex-Dividenden-Tag im Jahr 2026?
Der Ex-Dividenden-Tag ist Montag, 4. Mai 2026, der erste Arbeitstag nach der Hauptversammlung. An diesem Tag wird die Aktie erstmals ohne Dividendenberechtigung an der Börse gehandelt.
Wie hoch war die Dividende je Aktie in den vergangenen Jahren und wann wurde sie ausgezahlt?
| Geschäftsjahr | Dividende | Hauptversammlung | Zahltag |
| 2025 | 2,25 | 30.04.2026 | 06.05.2026 |
| 2024 | 2,25 | 02.05.2025 | 07.05.2025 |
| 2023 | 3,40 | 25.04.2024 | 30.04.2024 |
| 2022 | 3,40 | 27.04.2023 | 03.05.2023 |
| 2021 | 3,40 | 29.04.2022 | 04.05.2022 |
| 2020 | 3,30 | 29.04.2021 | 04.05.2021 |
| 2019 | 3,30 | 18.06.2020 | 23.06.2020 |
| 2018 | 3,20 | 03.05.2019 | 08.05.2019 |
| 2017 | 3,10 | 04.05.2018 | 09.05.2018 |
| 2016 | 3,00 | 12.05.2017 | 17.05.2017 |
| 2015 | 2,90 | 29.04.2016 | 02.05.2016 |
| 2014 | 2,80 | 30.04.2015 | 04.05.2015 |
| 2013 | 2,70 | 02.05.2014 | 05.05.2014 |
| 2012 | 2,60 | 26.04.2013 | 29.04.2013 |
| 2011 | 2,50 | 27.04.2012 | 30.04.2012 |
| 2010 | 2,20 | 06.05.2011 | 09.05.2011 |
| 2009 | 1,70 | 29.04.2010 | 30.04.2010 |
| 2008 | 1,95 | 30.04.2009 | 04.05.2009 |
| 2007 | 1,95 | 24.04.2008 | 25.04.2008 |
| 2006 | 1,50 | 26.04.2007 | 27.04.2007 |
| 2005 | 1,00 | 04.05.2006 | 05.05.2006 |
| 2004 | 0,85 | 28.04.2005 | 29.04.2005 |
| 2003 | 0,70 | 29.04.2004 | 30.04.2004 |
| 2002 | 0,70 | 06.05.2003 | 07.05.2003 |
| 2001 | 0,65 | 30.04.2002 | 02.05.2002 |
| 2000 | 0,65 + 0,35 | 26.04.2001 | 27.04.2001 |
| 1999 | 0,57 | 27.04.2000 | 28.04.2000 |
Digitale Eintrittskarte
Vor der Hauptversammlung:
Meine E-Mail-Adresse hat sich geändert. / Ich finde die E-Mail mit der Eintrittskarte nicht mehr auf meinem Handy. / Ich habe mein Handy verloren. Was kann ich tun?
Sie können Ihre Eintrittskarte erneut über den Online-Service bestellen. Loggen Sie sich hierzu in den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bzw. https://hv.adeus.de/starxm/basf/login?lang=de ein.
Alternativ können Sie am Tag der Hauptversammlung zum Sonderschalter im Eingangsbereich nach den Sicherheitskontrollen kommen. Vor Ort können wir eine Ersatzkarte ausstellen.
Am Tag der Hauptversammlung:
Ich finde die E-Mail mit der Eintrittskarte nicht mehr auf meinem Handy. / Ich habe mein Handy vergessen / verloren. / Der Akku meines Handys ist leer. Was kann ich tun?
Wenn Sie sich fristgerecht bis zum Anmeldeschluss angemeldet hatten (z.B. durch Bestellung einer Eintrittskarte über den Online-Service), können wir Ihnen am Tag der Hauptversammlung vor Ort am Sonderschalter im Eingangsbereich nach den Sicherheitskontrollen eine Ersatzkarte ausstellen.
Ich habe mir die Eintrittskarte per E-Mail zusenden lassen. Mein Handy kann aber keine E-Mails anzeigen. Was kann ich tun?
Loggen Sie sich erneut in den Online-Service unter www.basf.com/hv-service bzw. https://hv.adeus.de/starxm/basf/login?lang=de ein. Hier können Sie den Zustellweg Ihrer Eintrittskarte ändern und sich die Eintrittskarte erneut per Post zusenden lassen oder selbst ausdrucken.
Alternativ können Sie am Tag der Hauptversammlung zum Sonderschalter im Eingangsbereich nach den Sicherheitskontrollen kommen. Hier können wir eine Ersatzkarte ausstellen.
Ich habe mir die Eintrittskarte per E-Mail zusenden lassen, kann aber nicht persönlich zur Hauptversammlung kommen. Kann ich die E-Mail an einen Vertreter weiterleiten?
Über den Online-Service ist die Ausübung der Stimmrechte auch am Tag der Hauptversammlung noch möglich.
Wenn Sie Ihre Stimmrechte nicht ausüben können, haben Sie folgende Möglichkeiten für die Erteilung einer Vollmacht an einen Dritten:
a) Füllen Sie das ausgedruckte Vollmachtformular aus und übermitteln Sie dieses an einen Vertreter Ihrer Wahl oder
b) Leiten Sie das Vollmachtformular im Anhang der Eintrittskarten-E-Mail mit entsprechender Vollmacht an einen Vertreter Ihrer Wahl weiter.
Diese Vollmacht muss den Zweck (Vertretung der Stimmrechte), den Aktionär bzw. den Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten klar erkennen lassen (z.B. durch Angabe des Namens und des Wohnortes des Aktionärs).
Ich habe mir meine Eintrittskarte per E-Mail zusenden lassen. Warum habe ich zwei E-Mails erhalten? Wie können meine Begleitperson und ich die bestellten Karten auf unseren beiden Handys hinterlegen (z.B. wenn wir nicht zeitgleich zur Hauptversammlung kommen)?
Für Personengemeinschaften stellen wir eine Eintritts- und eine Gastkarte aus. Sie erhalten eine E-Mail mit der Eintrittskarte und eine E-Mail mit der Gastkarte. Sie können die E-Mails jederzeit an eine andere E-Mail-Adresse weiterleiten.
Wenn eine Eintrittskarte von jemandem genutzt wird, der nicht die eingetragene Person ist, muss diese Person eine Vollmacht vorlegen.
Ich habe die Eintrittskarte bereits per Post bestellt / selbst ausgedruckt, mich aber nachträglich für eine digitale Eintrittskarte entschieden. Mein Handy ist nun kaputt. Kann ich mit der (älteren) selbst gedruckten bzw. per Post gesendeten Eintrittskarte trotzdem zu der Hauptversammlung kommen?
Ihre selbst gedruckte / per Post zugesendete Eintrittskarte behält ihre Gültigkeit. Sie können mit ihr zur Hauptversammlung kommen.