Investoren

Gegenanträge

Zu den Punkten 2 und 7 der Tagesordnung unserer Hauptversammlung am 26. April 2007 erhielten wir folgende zugänglich zu machende Gegenanträge:

Zu Punkt 2 der Tagesordnung stellen die Aktionäre Müller und Fa. Diedrich Müller folgenden Antrag:

"Hiermit beantragen wir, daß der Bilanzgewinn, der in dem Geschäftsjahr 2006 aus der Schaffenskraft der Mitarbeiter derselben Firma BASF entstanden ist, nicht in der Währung Euro ausgeschüttet wird, sondern daß für das zur Ausschüttung einer Dividende vorgesehene Geld mindestens eine Aktie an der oben genannten Firma Reederei gekauft und anschließend diese mindestens eine gekaufte Aktie als Dividende an die Aktionäre der oben genannten Firma BASF unter Anwendung einen solchen Losverfahrens ausgeschüttet wird, welches dafür sorgen wird, dass immer mit gleicher Wahrscheinlichkeit eine Aktie der oben genannten Firma Reederei auf eine Aktie der oben genannten Firma BASF entfallen wird."

Sie tragen zur Begründung ihres Antrags folgendes vor:

"Daß uns Aktien an das Erfreulichste erinnern, was es für uns beide auf dieser schönen Welt gibt, nämlich daran, dass fremde Personen einander auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ausdrücklich willkommen heißen."

Zu Punkt 7 der Tagesordnung beantragt der Aktionär Rochlitz:

Gegenanträge

Zu den Punkten 2 und 7 der Tagesordnung unserer Hauptversammlung am 26. April 2007 erhielten wir folgende zugänglich zu machende Gegenanträge:

Zu Punkt 2 der Tagesordnung stellen die Aktionäre Müller und Fa. Diedrich Müller folgenden Antrag:

"Hiermit beantragen wir, daß der Bilanzgewinn, der in dem Geschäftsjahr 2006 aus der Schaffenskraft der Mitarbeiter derselben Firma BASF entstanden ist, nicht in der Währung Euro ausgeschüttet wird, sondern daß für das zur Ausschüttung einer Dividende vorgesehene Geld mindestens eine Aktie an der oben genannten Firma Reederei gekauft und anschließend diese mindestens eine gekaufte Aktie als Dividende an die Aktionäre der oben genannten Firma BASF unter Anwendung einen solchen Losverfahrens ausgeschüttet wird, welches dafür sorgen wird, dass immer mit gleicher Wahrscheinlichkeit eine Aktie der oben genannten Firma Reederei auf eine Aktie der oben genannten Firma BASF entfallen wird."

Sie tragen zur Begründung ihres Antrags folgendes vor:

"Daß uns Aktien an das Erfreulichste erinnern, was es für uns beide auf dieser schönen Welt gibt, nämlich daran, dass fremde Personen einander auf Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften ausdrücklich willkommen heißen."

Zu Punkt 7 der Tagesordnung beantragt der Aktionär Rochlitz:

"Die Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft wird abgelehnt"

Der Aktionär begründet diesen Gegenantrag wie folgt:

"Mit der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft gewinnt das BASF-Management die einmalige Chance über alle Errungenschaften der Mitbestimmung nach deutschem Recht neu verhandeln zu können. Wie groß der Verhandlungsspielraum für die Vertreter der Arbeitnehmer sein wird, lässt sich ermessen an ihren Niederlagen in den Verhandlungen um Arbeitsplatzabbau und um Lohnerhöhungen. Damit dürfte eine 1:1 -Umsetzung deutscher Mitbestimmung nicht möglich sein; Ziel der BASF ist es, bestenfalls eine 1:100-Umsetzung zu erreichen, sonst würde sich der Aufwand für die Umwandlung ja nicht lohnen.

Lohnend für die BASF sind sicher auch die Rationalisierungsgewinne, die sie durch bürokratische Verfahrensvereinfachungen erzielen wird, aber auch dies geht zu Lasten von Arbeitsplätzen, die derzeit noch mit diesen Arbeiten betraut sind.

Bedauerlicherweise hat die BASF es bisher versäumt, in einer klaren Übersicht die Vor- und Nachteile für das Unternehmen und für die Arbeitnehmer, sowie für die Aktionäre darzulegen und die notwendigen Garantien für die Rechte der Arbeitnehmer und für deren Arbeitsplätze auszusprechen.

Es ist zu hoffen, dass dies auf der Hauptversammlung geschieht.

Aber auch dann gilt, solange die BASF sich nicht im gesellschaftlichen Eigentum und im Eigentum ihrer Arbeitnehmer befindet, wird die Diktatur der Ökonomie weiter zelebriert."

 

Stellungnahme der Verwaltung

Zu dem Gegenantrag der Aktionäre Müller und Fa. Dietrich Müller:

Der Antrag, statt eine Bardividende auszuschütten, Aktien einer anderen Gesellschaft zu erwerben, die ihrerseits an Aktionäre ausgegeben werden sollen, ist weder zweckmäßig noch praktikabel. Jeder Aktionär hat im Übrigen die Möglichkeit, die Bardividende zum Kauf von Aktien anderer Gesellschaften zu verwenden.

Zu dem Gegenantrag des Aktionärs Rochlitz:

Die Europäische Gesellschaft ist die zeitgemäße Rechtsform für ein global tätiges Unternehmen mit Heimatmarkt Europa. Die Beteiligung der europäischen Arbeitnehmer wird gestärkt. Bei der Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft bleibt nach dem Gesetz die Regelung zur Mitbestimmung erhalten, die in der Gesellschaft vor der Umwandlung bestanden hat.

Der Aktionär Rochlitz hat auch zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung unserer Hauptversammlung Gegenanträge gestellt. Im Hinblick darauf, dass die Begründungen dieser Anträge eine Reihe von falschen Angaben und Beleidigungen enthalten, werden diese Gegenanträge gemäß § 126 Abs. 2 Nr. 3 AktG nicht auf unserer Homepage veröffentlicht.

 

BASF Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Letzte Aktualisierung7. Februar 2007