Investoren
Tagesordnung
TOP 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2009
Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2009 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats
TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 der BASF SE in Höhe von 2.176.499.635,06 € je gewinnbezugsberechtigte Aktie eine Dividende von 1,70 € auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf die am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses (23. Februar 2010) für das Geschäftsjahr 2009 dividendenberechtigten 918.478.694 Aktien eine Dividendensumme von 1.561.413.779,80 €.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Gewinnbetrag von 615.085.855,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.
TOP 6: Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:
- Die bei Wirksamwerden der Satzungsänderung unter nachfolgend (b) bestehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umgewandelt.
- § 5 Ziffer 4 Satz 1 der Satzung wird dahingehend geändert, dass die Worte "auf den Inhaber" durch die Worte "auf den Namen" ersetzt werden, und insgesamt wie folgt neu gefasst:
"Die Aktien lauten auf den Namen." - § 17 Ziffer 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die
- rechtzeitig angemeldet und
- für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.“
- rechtzeitig angemeldet und
TOP 7: Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im Wege der Datenfernübertragung und entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:
- Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.
- Die Satzung wird wie folgt geändert:
- Die Überschrift von § 4 wird wie folgt neu gefasst:
"Bekanntmachung und Informationsübermittlung" - § 4 wird um folgenden Satz 2 ergänzt
"Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln."
TOP 8: "Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln."
Der Aufsichtsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor:
"Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der BASF SE wird gebilligt."
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wird in dem dieser Einberufung beigefügten Bericht erläutert. Es orientiert sich an einem vom Vorstand für alle Mitarbeiter der Gesellschaft entwickelten, leistungsorientierten Vergütungssystem.
TOP 9: Beschlussfassung über die Änderung von §§ 17 Ziffer 2 und 3 und 18 Ziffer 2 der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
- § 17 Ziffer 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Ziffer wird entsprechend angepasst.
- § 17 Ziffer 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
"Der Aktionär kann Stimmrechtsvollmacht erteilen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser Vollmacht, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft werden mit der Einberufung bekannt gemacht, in der auch eine Erleichterung der Textform bestimmt werden kann." - § 18 Ziffer 2 der Satzung wird um folgenden neuen Satz 4 ergänzt:
"Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen."