9. August 2023
Grenzach

Eine Chance, um aktuelle Daten zu erheben und Verfahren zu prüfen

Dr. Uwe Gauglitz, Fachverantwortlicher Altlasten-Management der BASF-Gruppe, und Livio Ulmann, Projektleiter der Sanierung Kesslergrube, äußern sich zur neuen Situation nach dem Gerichtsurteil. 

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Worüber hat das Bundesverwaltungsgericht genau entschieden?

Gauglitz: Über die Klagebefugnis des BUND Baden-Württemberg zur Sanierung der Kesslergrube. Das Urteil erkennt an, dass ein Umweltverband das Recht hat, gegen einen für verbindlich erklärten Sanierungsplan zu klagen. Die inhaltliche Beurteilung unserer Einkapselung hat das Bundesverwaltungsgericht dagegen an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückverwiesen.

Ulmann: Da die Vorinstanzen anders entschieden haben, waren wir vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überrascht. Die Entscheidung bietet BASF aber auch eine Chance. Unser Sanierungsplan ist rund zehn Jahre alt, die Vorarbeiten dazu begannen noch weit früher. Jetzt wollen wir uns die aktuelle Situation noch einmal ergebnisoffen anschauen. Wir beginnen von vorne mit Untersuchungen und der Neubewertung des Sanierungsvorgehens.

Gauglitz: Das ist im Übrigen deshalb möglich, weil das Gericht auch entschieden hat, dass ein Umweltverband zwar klagen, aber kein bestimmtes Verfahren verlangen kann.

 

Schwenkt BASF nun doch auf einen Komplettaushub ein?

Gauglitz: Wir wollen genau das realisieren, was für die Situation vor Ort notwendig und sinnvoll, also nachhaltig, geeignet und verhältnismäßig ist. Dies werden wir in engem Austausch mit den zuständigen Behörden und Fachgremien tun. Unser Maßstab sind die rechtlichen und die fachtechnischen Anforderungen.

Ulmann: Die Situation auf unserem Arealteil ist eine andere als auf dem benachbarten Roche-Areal. In unserem sehr viel größeren Perimeter befinden sich weniger Abfälle der chemischen Produktion. Zudem handelt es sich um ein bebautes, genutztes Werkareal. Einen Komplettaushub sehen wir nach wie vor auch aus anderen Gründen kritisch. Es macht ökologisch wenig Sinn, gering belastetes Bodenmaterial unter enormem Transport- und Energieaufwand thermisch zu behandeln und die nach der Behandlung verbleibenden Mengen wiederum an anderer Stelle zu deponieren. Aber selbstverständlich werden unabhängige Experten auch diese Methode neu bewerten.

 

Was bedeutet das momentan für die Bevölkerung?

Gauglitz: Dass es in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft bis auf Weiteres keine Bauarbeiten für die Sanierung geben wird. Diese Arbeiten nehmen wir auf, sobald die ergebnisoffene Neubewertung abgeschlossen ist und der neue Sanierungsplan feststeht. Dies wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ulmann: Zunächst geht es darum, dass wir uns mit den Behörden zum Vorgehen abstimmen. Über die vorgesehenen Schritte werden wir regelmäßig informieren.