Wir bestätigen für die Dauer der Vertragsdurchführung am BASF-Standort Schwarzheide über ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) zu verfügen, welches die Mindestanforderungen gem. Richtlinie „SW-R-OSA-002 MGU 3 – Mindestanforderungen an das AMS des Kontraktors bzw. Subkontraktors“ erfüllt. Das Dokument erhalten Sie, sobald Sie Zugriff auf das Partnerportal haben, sofern Sie dies nicht vorab schon erhalten haben. Für Ansiedler gelten andere entsprechende Regelungen und Regelwerke.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass im Einzelfall weitergehende Anforderungen an das AMS (z. B. eine bestimmte Zertifizierung) vereinbart oder sonst erforderlich sein können.
Alle Subunternehmen und Personaldienstleister, die wir zur Vertragsdurchführung einbinden und den Standort Schwarzheide der BASF betreten, sind in unser Sicherheitskonzept eingebunden und verfügen ebenfalls über ein entsprechendes AMS.