Ludwigshafen
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Einlass und Gastronomie
Einlass in das BASF-Feierabendhaus ist jeweils 60 Minuten vor Konzertbeginn. Eine Übersicht über unsere gastronomischen Angebote finden Sie hier.

Anfahrt
Mit dem PKW
Ihnen steht das Parkhaus in der Karl-Müller-Straße kostenlos zur Verfügung. Der Fußweg vom Parkhaus zum BASF Feierabendhaus beträgt ca. 2-3 Minuten. Für Konzertbesucher des Gesellschaftshauses stehen außerdem kostenfreie Parkplätze in der Anilinstraße zur Verfügung.
Mit dem ÖPNV
Mit der Straßenbahn der Linie 7 erreichen Sie die Haltestelle "BASF Tor 1/2". Von hier sind es etwa 10 Minuten Fußweg zum BASF Feierabendhaus und 3 Minuten zum BASF Gesellschaftshaus.
Mit den Bussen der Linien 70, 78, 80 und 97 erreichen Sie die Haltestellen "Feierabendhaus" und "BASF Tor 1/2".

Veranstaltungsorte
BASF Feierabendhaus (Festsaal und Kammermusiksaal)
Das BASF Feierabendhaus ist eine der wichtigsten Veranstaltungsstätten der Region. 1913 als unternehmenseigenes Vereinshaus gegründet, treten seit 1921 im Rahmen des BASF-Konzertprogramms Musiker von internationalem Rang in Ludwigshafen auf. Zu Gast waren Gregor Piatigorsky (1926), Adolf Busch (1927), Richard Strauss und Yehudi Menuhin, Wilhelm Backhaus (1933), Rudolf Serkin (1941), Carl Orff (1958), Sergiu Celibidache (1959), Alfred Brendel (1971, erstmalig), Gidon Kremer (1976, erstmalig) und zahlreiche andere. Am 19.11.1936 entsteht die weltweit erste Tonbandaufnahme im Rahmen eines Konzertes des London Philharmonic Orchestra unter der Leitung von Sir Thomas Beecham (Mozart, Symphonie 39, 3. Satz) im BASF-Feierabendhaus. Im Jahre 2011 ist das Konzerthaus komplett saniert worden und erstrahlt seitdem in neuem Glanz.
BASF Gesellschaftshaus/Casino (Festsaal)
Das Gesellschaftshaus der Badischen Anilin- & Soda-Fabrik wurde 1898–1900 als unternehmenseigenes Traditionshaus errichtet. Es ist vor allem für sein À-la-carte-Restaurant mit nationaler und internationaler Küche auch unter dem Namen Casino bekannt und gilt als eines der besten Restaurants in Deutschland. Doch auch musikalisch weist das Gesellschaftshaus eine beachtliche Historie vor. Zunächst als Versammlungsstätte für werksinterne Vereine wie dem BASF-Gesangverein oder dem Werksorchester genutzt, wurden Frühjahrs- und Herbstkonzerte ausgerichtet und in den Folgejahren hochkarätige Künstler wie die Berliner Philharmoniker, Richard Strauss oder Wilhelm Furtwängler eingeladen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war der Speisesaal bis Ende der Vierzigerjahre der einzig größere intakte Saal im gesamten Raum Mannheim-Ludwigshafen. Als erstes Konzert fand dort bereits am 14. November 1945 wieder ein Duo-Abend für Klavier und Violine statt, zahlreiche weitere Klavier-, Kammermusik- und Liederabende folgten. Heute sind im Gesellschaftshaus neben der kammermusikalischen Matineereihe zum Beispiel auch junge Talente aus der Reihe "Fokus Klavier" zu erleben.
Das Parken in der Anilinstraße ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Teilnahmebedingungen Gewinnspiele
Barrierefreiheit
![[©(c)Roland Halbe; Veroeffentlichung nur gegen Honorar, Urhebervermerk und Beleg / Copyrightpermission required for reproduction, Photocredit: Roland Halbe] [©(c)Roland Halbe; Veroeffentlichung nur gegen Honorar, Urhebervermerk und Beleg / Copyrightpermission required for reproduction, Photocredit: Roland Halbe]](/api/imaging/focalarea/16x9/210x/dam/jcr%3A947be463-9b85-3aae-863d-ac4690282e8f/Festsaal_BASF_Feierabendhaus.jpg)
BASF-Feierabendhaus
Für Rollstuhlfahrer stehen im BASF-Feierabendhaus gesondert ausgewiesene Plätze zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen ist eine Begleitperson erforderlich. Rollstuhlfahrer erreichen die Eingangshalle barrierefrei über die Rampe auf der rechten Seite des Haupteingangs. Direkt von dort gelangt man mit einem Personenaufzug in alle Ebenen der Zuschauerzugänge und in den Saal. Auf Wunsch können Rollstuhlfahrer von unserem Servicepersonal betreut und zu Ihrem Platz gebracht werden. Die barrierefreien Plätze im Saal sind problemlos mit einem Rollstuhl erreichbar, die Beweglichkeit im restlichen Saal ist jedoch durch Stufen stark eingeschränkt.
Direkt gegenüber dem Haupteingang befinden sich die Behindertenparkplätze.

BASF-Gesellschaftshaus
Für Rollstuhlfahrer stehen im BASF-Gesellschaftshaus gesondert ausgewiesene Plätze zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen ist eine Begleitperson erforderlich. Rollstuhlfahrer melden sich bei Ankunft bitte beim Servicepersonal am Haupteingang. Sie werden von diesem über einen barrierefreien Eingang direkt zum Personenaufzug geleitet, über den alle Ebenen und der Große Saal zu erreichen sind. Wir bitten beim Kauf der Eintrittskarten unsere Mitarbeiter zu informieren, da nur eine begrenzte Anzahl an Rollstuhlplätzen zur Verfügung steht. Für eine Begleitperson ist der Eintritt zur Veranstaltung kostenlos.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Veranstaltungen im Rahmen des BASF-Konzertprogramms
I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Veranstaltungen der BASF SE (nachfolgend „BASF“) im Rahmen des BASF-Konzertprogramms und des damit verbundenen Erwerbs von Abonnements oder Einzelkarten.
2. Neben diesen AGB gilt ergänzend die am Veranstaltungsort bestehende Hausordnung.
3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, auch wenn BASF diesen nicht im Einzelfall widerspricht.
II. Abonnements
1. Vertragsschluss
1.1 Durch den Erwerb eines Abonnements kommt ein Vertrag zwischen der BASF und dem Kunden zustande. Der Erwerb eines Abonnements berechtigt den Kunden zum Besuch aller Konzerte, die sein Abonnement laut Programmheft oder der Internetseite des BASF-Konzertprogramms (https://www.basf.de/kultur) umfasst.
1.2 Der Kunde kann ein Abonnement vor Ort im Abonnementbüro des BASF-Konzertprogramms, postalisch / per E-Mail oder über den Webshop für Abonnements unter https://basfkultur.eventim-inhouse.de/abo.webshop („Webshop“) bestellen.
1.3 Im Fall des Erwerbs im Abonnementbüro des BASF-Konzertprogramms wird der Vertrag unmittelbar vor Ort abgeschlossen.
1.4 Im Fall des Erwerbs per Post oder per E-Mail gibt der Kunde gegenüber der BASF ein bindendes Angebot ab. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Auftragsbestätigung, die die BASF dem Kunden gemeinsam mit der Rechnung zukommen lässt.
1.5 Im Fall einer Bestellung über den Webshop erfolgt die Bestellung, indem der Kunde das gewünschte Abonnement in den Warenkorb legt und den Bestelldialog durchläuft. Das Angebot des Kunden erfolgt durch die Absendung der Bestellung über die Schaltfläche „Jetzt kaufen“. Bis zum Abschluss der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, die Bestellung abzuändern und fehlerhafte Eingaben zu korrigieren. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch elektronische Bestellbestätigung der BASF („Auftragsbestätigung“), die an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Verträge über den Webshop werden in deutscher Sprache geschlossen, soweit nicht im Webshop eine andere Sprache ausgewählt wird. Der Vertragstext, bestehend aus Bestelldaten und diesen AGB, wird nach dem Vertragsschluss von der BASF gespeichert und dem Kunden im Rahmen der Bestellbestätigung übermittelt.
1.6 Der Vertrag zwischen der BASF und dem Kunden über ein Abonnement kommt erst zustande, wenn die BASF die Bestellung des Kunden annimmt. Die BASF ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Kunden anzunehmen. Für den Fall, dass der Kunde bereits eine Zahlung geleistet hat, wird bei Nichtannahme der Bestellung der gezahlte Betrag zurückerstattet.
1.7 Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu, da es sich bei den erworbenen Leistungen um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
2. Geltung und Verlängerung
2.1 Ein Abonnement gilt für eine Saison, die, soweit nicht im Rahmen des Bestellprozesses anderweitig angegeben, vom 01. Juli bis zum 30. Juni eines jeden Jahres geht. Das Abonnement verlängert sich jeweils automatisch um die jeweils nächste Saison, sofern es nicht bis zum 30. Juni der laufenden Saison von dem Kunden in Textform gegenüber der BASF über die im Kapitel Service genannten Kontaktmöglichkeiten gekündigt worden ist. Entscheidend ist der Zugangstag der Kündigung bei BASF (Eingangstempel/Werkspost).
2.2 Das Abonnement ist als Ganzes am Ende der Saison übertragbar sowie einzelne Karten des Abonnements sind während der Saison übertragbar. Hierfür hat der Kunde die BASF in Textform über die in IV.12.3 genannten Kontaktmöglichkeiten zu unterrichten.
3. Zahlungsmodalitäten und Eigentumsvorbehalt
Der Kunde kann im Rahmen seiner Bestellung zwischen folgenden Zahlungsarten wählen: Überweisung, Girocard, Lastschrifteinzug und PayPal.
3.2 Der Abonnementkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, dem Kunden wird bei Bestellung ein abweichendes Zahlungsziel genannt.
3.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug und wird der fällige Rechnungsbetrag nicht innerhalb der in der Zahlungserinnerung genannten Frist entrichtet, wird das Abonnement storniert.
3.4 Bei der Zahlungsart Lastschrifteinzug ermächtigt der Kunde die BASF durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können.
3.5 Abonnementkarten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der BASF.
3.6 Sollte im Falle der Zahlung per Girocard oder Lastschrifteinzug eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten, insbesondere der Gebühren Dritter wie z. B. der beteiligten Banken, verpflichtet. Darüberhinausgehende Ansprüche der BASF wegen Verzuges oder Nichtleistung des Kunden bleiben hiervon unberührt.
4. Abonnementausweis
4.1 Der Kunde erhält von der BASF einen Abonnementausweis. Der Abonnementausweis gilt als Eintrittskarte für alle Konzerte des Abonnements und ist beim Einlass vorzuzeigen.
4.2 Die Zusendung des Abonnementausweises erfolgt, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus Ziffer II.3 vollständig nachgekommen ist. Hat der Kunde die Zahlungsart Lastschrifteinzug gewählt, erfolgt die Zusendung bereits vor vollständiger Zahlung.
4.3 Der Kunde wird der BASF Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich in Textform über die in Ziffer IV.12.3 genannten Kontaktmöglichkeiten mitteilen.
4.4 Für die Ausstellung eines neuen Abonnementausweises bei Verlust oder bei Übertragung des Abonnements erhebt die BASF eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00. Für vergessene Abonnementausweise erhebt die BASF an der Abendkasse eine Gebühr von EUR 2,00.
5. Verhinderung
5.1 Um möglichst vielen Interessenten den Besuch der Veranstaltungen der BASF-Abonnementreihen zu ermöglichen, ist die BASF unter den nachgenannten Voraussetzungen bereit, von Abonnenten, die eine Veranstaltung einer Abonnementreihe nicht wahrnehmen können, die betreffende Eintrittskarte für den freien Verkauf symbolisch zurückzunehmen – der Kunde verliert damit seinen Anspruch, die konkrete Veranstaltung zu besuchen, und die BASF darf dessen Platz für die konkrete Veranstaltung über einen Einzelkartenverkauf einer anderen Person zur Verfügung stellen („Rückgabe“). Die Rückgabe erfolgt über das Abonnementbüro der BASF, per Post, per E-Mail, online im Webshop der BASF (https://basfkultur.eventim-inhouse.de/abo.webshop) oder persönlich bis spätestens vier Werktage vor der Veranstaltung. Der Kunde erhält für die Rückgabe der jeweiligen Eintrittskarte einen Gutschein im Wert des betreffenden anteiligen Abonnementpreises. Der anteilige Abonnementpreis errechnet sich aus dem Gesamtabonnementpreis geteilt durch die Anzahl der Veranstaltungen, sofern nicht für einzelne Abonnementveranstaltungen Einzelpreise ausgewiesen sind. Je Saison können Abonnenten maximal zwei Rückgaben einreichen und hierfür den vorgenannten Gutschein erhalten. Abonnenten können den Gutschein nur für den Kauf einer Eintrittskarte für eine andere Veranstaltung des BASF-Konzertprogramms in der laufenden Saison und in der auf die laufende Saison folgenden Saison im BASF-Abonnementbüro – jedoch nicht in sonstigen Vorverkaufsstellen – einlösen. Wenn der Gutscheinwert für den Kauf der betreffenden Eintrittskarte nicht ausreicht, ist der Restbetrag nachzuzahlen. Wird der Gutscheinwert beim Kauf der betreffenden Eintrittskarte nicht ausgeschöpft, bleibt der Restwert bestehen und kann für den Erwerb weiterer Eintrittskarten genutzt werden. Die Auszahlung des Gutscheins oder seines Restwerts kann der Kunde nicht verlangen.
III. Einzelkarten
Für den Vorverkauf von Einzelkarten gelten in Abhängigkeit des Veranstaltungszeitpunkts bis zum 30. Juni 2025 bzw. ab dem 1. Juli 2025 nachfolgende alternative Bedingungen:
A. Einzelkarten für Veranstaltungen bis zum 30. Juni 2025
1. Die BASF führt für Veranstaltungen bis zum 30. Juni 2025 selbst keinen unmittelbaren Vorverkauf von Einzelkarten durch.
1.1 Es bestehen für den Kunden folgende Möglichkeiten, Einzelkarten im Vorverkauf zu erwerben:
a) Direktkauf in allen bekannten externen Vorverkaufsstellen.
b) Telefonische Bestellung unter 0621 60 - 99911. Bei Anwahl dieser Telefonnummer wird der Kunde automatisch mit der externen Vorverkaufsstelle FISH’N’JAM in Landau verbunden.
c) Bestellung über den von FISH’N’JAM betriebenen Webshop Einzelkarten.
d) Schriftliche Bestellungen per Post/per Telefax bei der externen Vorverkaufsstelle FISH’N’JAM in Landau.
e) Bestellungen per Mail an die Adresse basf@fishnjam.de bei der externen Vorverkaufsstelle FISH’N’JAM in Landau.
1.2 SchülerInnen, Auszubildende und StudentInnen (bis 30 Jahre) erhalten bei den klassischen Konzertveranstaltungen gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung in den unteren beiden Preisgruppen Ermäßigungen auf Einzelkarten. An der Abendkasse können Ermäßigungskarten auch für die oberen Preisgruppen erworben werden.
1.3 Die Begleitperson von Menschen mit Schwerbehinderung erhält gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises (Merkzeichen „B“) kostenlosen Eintritt. Bitte sprechen Sie uns vorab an, um geeignete Sitzplätze zu reservieren.
1.4 Einzelkarten, die nicht über ein Abonnement erworben wurden, sind von der Rückgabe und vom Umtausch wie in Ziffer III.A.5 beschrieben ausgeschlossen.
2. Vertragsbeziehungen
BASF beauftragt die externen Vorverkaufsstellen mit der Abwicklung des Einzelkartenverkaufes außerhalb von Abonnements einschließlich des Versands der Karten und des Inkassos im Namen der BASF. Vertragliche Beziehungen kommen daher ausschließlich zwischen dem Kunden und der BASF zustande.
3. Erwerb von Einzelkarten über den von FISH’N’JAM betriebenen Webshop
3.1 Im Fall einer Bestellung über den von FISH’N’JAM betriebenen Webshop erfolgt die Bestellung, indem der Kunde die gewünschten Einzelkarten in den Warenkorb legt und den Bestelldialog durchläuft. Das Angebot des Kunden erfolgt durch die Absendung der Bestellung über die Schaltfläche „Jetzt kaufen“. Bis zum Abschluss der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, die Bestellung abzuändern und fehlerhafte Eingaben zu korrigieren. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch elektronische Bestellbestätigung im Namen der BASF („Auftragsbestätigung“), die an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Verträge über den Webshop werden in deutscher Sprache geschlossen, soweit nicht im Webshop eine andere Sprache ausgewählt wird. Der Vertragstext, bestehend aus Bestelldaten und diesen AGB, wird nach dem Vertragsschluss von der BASF gespeichert und dem Kunden im Rahmen der Bestellbestätigung übermittelt.
3.2 Der Vertrag zwischen der BASF und dem Kunden über eine Einzelkarte kommt erst zustande, wenn die BASF die Bestellung des Kunden annimmt. Die BASF ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Kunden anzunehmen. Für den Fall, dass der Kunde bereits eine Zahlung geleistet hat, wird bei Nichtannahme der Bestellung der gezahlte Betrag zurückerstattet.
4. Zahlungsmodalitäten
Für die Abwicklung des Einzelkartenverkaufs gelten die Regelungen unter Ziffer II.3 entsprechend. Die Zusendung der Einzelkarten erfolgt gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 4,00 je Bestellung.
5. Widerrufsrecht
Dem Kunden steht kein Widerrufsrecht zu, da es sich bei den erworbenen Leistungen um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
B. Einzelkarten für Veranstaltungen ab dem 1. Juli 2025
1. Die BASF führt für Veranstaltungen ab dem 1. Juli 2025 einen unmittelbaren Vorverkauf für Einzelkarten ein. Einen mittelbaren Erwerb von Einzelkarten über die externe Vorverkaufsstelle FISH’N’JAM in Landau (III.A.) ist für diese Veranstaltungen nicht möglich.
1.1. Es bestehen für den Kunden folgende Möglichkeiten, Einzelkarten im Vorverkauf zu erwerben:
a) Direktkauf in allen bekannten externen Vorverkaufsstellen, ausgenommen die sich aus B.1 ergebenden.
b) Telefonische Bestellung unter 0621 60 99911.
c) Bestellung über den BASF Webshop (https://basfkultur.eventim-inhouse.de/abo.webshop/).
d) Bestellungen per Mail an die E-Mail-Adresse: basf.konzerte@basf.com.
1.2 SchülerInnen, Auszubildende und StudentInnen (bis 30 Jahre) erhalten bei den klassischen Konzertveranstaltungen gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung in den unteren beiden Preisgruppen Ermäßigungen auf Einzelkarten. An der Abendkasse können Ermäßigungskarten auch für die oberen Preisgruppen erworben werden.
1.3 Die Begleitperson von Menschen mit Schwerbehinderung erhält gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises (Merkzeichen „B“) kostenlosen Eintritt. Bitte kontaktieren Sie uns vorab, um geeignete Sitzplätze zu reservieren.
1.4 Einzelkarten, die nicht über ein Abonnement erworben wurden, sind von der Rückgabe und vom Umtausch wie in Ziffer III.B.5 beschrieben ausgeschlossen.
2. Erwerb von Einzelkarten über den BASF Webshop
2.1 Im Fall einer Bestellung über den von BASF betriebenen Webshop (https://basfkultur.eventim-inhouse.de/abo.webshop) erfolgt die Bestellung, indem der Kunde die gewünschten Einzelkarten in den Warenkorb legt und den Bestelldialog durchläuft. Das Angebot des Kunden erfolgt durch die Absendung der Bestellung über die Schaltfläche „Jetzt kaufen“. Bis zum Abschluss der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, die Bestellung abzuändern und fehlerhafte Eingaben zu korrigieren. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch elektronische Bestellbestätigung im Namen der BASF („Auftragsbestätigung“), die an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird. Verträge über den Webshop werden in deutscher Sprache geschlossen, soweit nicht im Webshop eine andere Sprache ausgewählt wird. Der Vertragstext, bestehend aus Bestelldaten und diesen AGB, wird nach dem Vertragsschluss von der BASF gespeichert und dem Kunden im Rahmen der Bestellbestätigung übermittelt.
2.2 Der Vertrag zwischen der BASF und dem Kunden über eine Einzelkarte kommt erst zustande, wenn die BASF die Bestellung des Kunden annimmt. Die BASF ist nicht verpflichtet, Bestellungen des Kunden anzunehmen. Für den Fall, dass der Kunde bereits eine Zahlung geleistet hat, wird bei Nichtannahme der Bestellung der gezahlte Betrag zurückerstattet.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Der Kunde kann im Rahmen seiner Bestellung zwischen folgenden Zahlungsarten wählen: Girocard, Lastschrifteinzug und Paypal.
3.2 Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, dem Kunden wird bei Bestellung ein abweichendes Zahlungsziel genannt.
3.3 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug und wird der fällige Rechnungsbetrag nicht innerhalb der in der Zahlungserinnerung genannten Frist entrichtet, wird die Bestellung storniert.
3.4 Bei der Zahlungsart Lastschrifteinzug ermächtigt der Kunde die BASF durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können.
3.5 Sollte im Falle der Zahlung per Girocard oder Lastschrifteinzug eine Zahlung rückbelastet werden, so ist der Kunde zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten, insbesondere der Gebühren Dritter wie z. B. der beteiligten Banken, verpflichtet. Darüberhinausgehende Ansprüche der BASF wegen Verzuges oder Nichtleistung des Kunden bleiben hiervon unberührt.
3.6 Die Zusendung der Einzelkarten erfolgt gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 4,00 je Bestellung.
4. Gutscheine
Die Gültigkeit von erworbenen Gutscheinen beträgt drei Jahre und können in diesem Zeitraum eingelöst werden. Eventuell vorhandene Restguthaben können nicht in bar ausgezahlt werden, bleiben aber erhalten. Eine nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung ist nicht möglich.
5. Widerrufsrecht
Dem Kunden steht für den Erwerb von Einzelkarten kein Widerrufsrecht zu, da es sich bei den erworbenen Leistungen um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das Widerrufsrecht besteht jedoch bei Kaufverträgen von Waren (z.B. Gutscheine), welche gemäß Fernabsatzgesetz (telefonisch oder im Webshop) abgeschlossen wurden.
- Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten sowohl für Abonnementinhaber als auch für Inhaber von Einzelkarten.
- Nutzung und Weitergabe von Karten
Anspruch auf Zugang zu den Veranstaltungen besteht nur bei Vorlage einer gültigen Einzelkarte oder unter Vorlage einer gültigen Abonnementkarte.
Die Einzelkarte muss die Bezeichnung und das Datum der Veranstaltung, den Eintrittspreis, die Sitzplatznummer und/oder einen gültigen Barcode aufweisen.
Der Verkauf bzw. die Weitergabe von Einzelkarten darf ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung erfolgen. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe oder Anbieten von Karten durch die Kunden ist grundsätzlich untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Kartenverkauf bleibt allein BASF und den autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Für Abonnements gilt die Übertragbarkeitsmöglichkeit nach II.2.2 und die Rückgabe nach II.5.1.
2. Ausfall, Verlegung und Änderung von Veranstaltungen
2.1 Die BASF behält sich vor, eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt (insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, Streik, Epidemien oder Pandemien, von außen verursachten Betriebsstörungen), weil die staatlichen Behörden von der Durchführung bzw. Fortsetzung der Veranstaltung abraten oder diese verbieten oder wegen Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines Aufführenden abzusagen oder Terminänderungen vorzunehmen. In diesem Fall erhält der Inhaber einer Einzelkarte den Kartenpreis ganz oder – bei Abbruch der Veranstaltung – anteilig zurück, wenn er den Ersatztermin (falls angeboten) nicht wahrnehmen kann. Abonnenten erhalten den anteiligen Abonnementpreis ihres gezahlten Abonnements zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die BASF den Grund für den Ausfall bzw. den Abbruch der Veranstaltung nicht zu vertreten hat.
2.2. Die gesetzlichen Rechte der BASF zur Absage bzw. der Terminänderung einer Veranstaltung bleiben unberührt.
3. Rollstuhlplätze
Für Rollstuhlfahrer stehen gesondert ausgewiesene Plätze zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen barrierefreien Platz besteht nur, wenn bei Bestellung einer Eintrittskarte ein entsprechender Bedarf mitgeteilt wurde.
4. Verbot von Aufzeichnungen
Die Anfertigung von Aufzeichnungen jeglicher Art auf Bild- und/oder Tonträger oder sonstige Träger (z.B. Fotografien, Ton- oder Videoaufzeichnungen) während der Veranstaltung ist nicht gestattet. Dies gilt auch bei ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmten Aufzeichnungen.
5. Verbot von Tieren
Wir bitten um Verständnis dafür, dass Tiere in den Veranstaltungsorten nicht erlaubt sind.
6. Verbot von Rucksäcken und Taschen
Rucksäcke und größere Taschen (>DIN-A4-Format) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in den Innenbereich der Veranstaltungshäuser mitgeführt werden, sondern müssen an den Garderoben abgegeben werden. Dies gilt auch für Instrumentenkoffer.
7. Altersempfehlung
Aus Sicht des Veranstalters sind Abendveranstaltungen für Kinder unter sechs Jahren nicht geeignet. Laute Konzerte können das Gehör (insbesondere von Kleinkindern) nachhaltig schädigen. In jedem Fall sind auch für Kinder, egal welchen Alters, Eintrittskarten zu erwerben.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Regelungen vorgesehen sind.
9. Haftung
9.1 Die BASF haftet auf Schadenersatz grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2 Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beschränkt sich die Haftung der BASF jedoch auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden; im Fall einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung der BASF ausgeschlossen.
9.3 Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht (i) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, (ii) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (iii) für Verstöße gegen eine von der BASF abgegebene Garantie sowie (iv) für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Disclaimer
BASF Kulturprogramm steht zu den Unternehmenswerten der BASF und vertritt das Bekenntnis zur freien Meinungsäußerung nach Art 5 GG. Äußerungen von KünstlerInnen und Ensembles, die im Rahmen des BASF Kulturengagements auftreten, spiegeln nicht notwendigerweise die Meinung der BASF und des BASF Kulturprogramms wider.
11. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die BASF verarbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten des Kunden werden von der BASF in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren damit verbundenen Rechten finden Sie unter https://www.basf.com/global/de/legal/data-protection.html#text-161903871.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
12.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht nichtig sein oder werden, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen keinen Einfluss.
12.3 Sie können mit der BASF bezüglich des Konzertprogramms über folgende Kanäle in Kontakt treten: Anschrift: BASF SE, ESM/KS – Z 24, Anilinstraße 2, 67063 Ludwigshafen, Telefon: 0621 60 - 99911, E-Mail: basf.konzerte@basf.com.
13. Alternative Streitbeilegung
Alternative Streitbeilegung gemäß Artikel 14 Absatz 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen. Die BASF ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Disclaimer
Gutscheine
Gutscheine für die Veranstaltungen des BASF-Konzertprogramms sind in frei wählbarer Höhe im Büro des Teams BASF-Konzertprogramm, telefonisch oder per Mail erhältlich. Ebenfalls ist der Kauf von Gutscheinen im Webshop möglich.
Die Gültigkeit von Gutscheinen beträgt 3 Jahre.
Ermäßigung
Ermäßigungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Schüler, Auszubildende und Studierende (bis 30 Jahre) erhalten gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung 50 % Ermäßigung auf Einzelkarten in den beiden unteren Sitzplatzkategorien.
Last-Minute-Tickets zu 5 Euro
Für SchülerInnen, Auszubildende und Studierende (bis 30 Jahre) für unsere Konzertveranstaltungen sind an der Abendkasse (am Tag des Konzerts) gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung Restkarten für 5 Euro erhältlich.
Familienermäßigung
Familien (zwei Erwachsene und zwei Kinder bis 18 Jahre) erhalten mit der Familienkarte bei den klassischen Konzertveranstaltungen mehr als 30 % Ermäßigung auf den regulären Preis (ausgenommen sind Konzerte der Reihen Enjoy Jazz und Querbe@t).
Bei Konzerten der Reihen Fokus Klavier und Matineen wird im vorderen Reihen eine begrenzte Anzahl von Plätzen für Familien reserviert.
Bei Kinderkonzerten gilt für Familien ein Einheitspreis von 34 Euro.
Die Karten sind nicht im regulären Webshop erhältlich, sondern ausschließlich über unseren Vertriebspartner FISH'N'JAM (telefonisch unter 0621-60 99911). Die Tickets werden als ticketdirect per Mail versandt. Es fallen keine Versandgebühren an.
Menschen mit Beeinträchtigung
Die Begleitperson von Menschen mit Schwerbehinderung erhält gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises (Merkzeichen "B") kostenlosen Eintritt. Bitte sprechen Sie uns vorab an, um geeignete Sitzplätze zu reservieren.
Schüler ins Konzert: 1-Euro-Karten
Das BASF-Konzertprogramm bietet interessierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, an ausgewählten Veranstaltungen für den symbolischen Preis von 1 Euro je Eintrittskarte teilzunehmen. Alle Konzerte finden im BASF-Feierabendhaus statt und beginnen jeweils um 20 Uhr. Kartenanfragen, Rückfragen sowie Anregungen richten Sie bitte bis spätestens zehn Tage vor dem Konzert schriftlich an das Team BASF-Konzertprogramm (E-Mail: basf.konzerte@basf.com,
Tel.: 0621-60 29776, Fax: 0621-60 42216). Die Karten werden nach Eingang der Anfrage und Verfügbarkeit vergeben. Je Schule können max. zehn Karten abgegeben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dieses Angebot ausschließlich Schülerinnen und Schülern machen können. Es werden Ausweiskontrollen durchgeführt. Begleitende Lehrer bezahlen 5 Euro. Die Transfers müssen selbst organisiert werden.
Presse & Social Media
Auf unserem Instagram-Kanal basf_kultur sowie dem Facebook-Profil BASF Kultur finden Sie Live-Eindrücke von den Konzerten, Konzertankündigungen sowie zusätzliche Informationen zu unseren Konzerten.
Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an Leon Göllner.