Ludwigshafen

BASF steht zu ihrer Verantwortung für Altlasten

Wissen und Bewusstsein für nachhaltige Lösungen sowie die rechtlichen Vorgaben haben sich seit den 50er und 60er Jahren massiv gewandelt. Erst 1972 wurde in Deutschland ein Abfallgesetz eingeführt. Das Abfallrecht wurde seitdem permanent weiterentwickelt. Beispielsweise wurden Abfallbezeichnungen festgelegt; seit den 90er Jahren erst werden diese systematisch erfasst und ausgewertet.

Frühere Ablagerungen, die eine spätere Umweltgefährdung mit sich bringen könnten, gelten als Altlast. Dazu gehören auch stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder Grundstücke, auf denen Abfälle gelagert wurden. Die Bearbeitung einer Altlast ist ein mehrstufiger Prozess: Von der Klärung, wie es im Inneren einer Deponie überhaupt aussieht, über einen Plan, wie man eine Sanierung angeht, bis hin zur teilweise zeitaufwändigen Umsetzung einer Sanierung. BASF arbeitet mit erfahrenen Experten (Ingenieurbüros, Institutionen) zusammen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt/Weinstraße wacht über jeden Schritt der Altlastenbearbeitung.