Ludwigshafen
DEAG - Dauerein- und Ausfuhrgenehmigung
Alle Transfergüter, die zur Arbeitsausführung am Standort benötigt werden als auch private Gegenstände, müssen grundsätzlich angemeldet werden.
Hier finden Sie die notwendigen Informationen zur Pflege Ihrer DEAG:
Externe Personen mit Dauerausweis mit persönlicher Firmenmailadresse - nachträgliche Erfassung
Da es sich um personenbezogene Daten handelt, muss jeder Mitarbeitende, der im Besitz eines Dauerausweises für die BASF SE ist und eine persönliche Firmenmailadresse besitzt, die Dauerein- und ausfuhrgenehmigung (kurz: DEAG) selbst im Portal "Security System" erfassen. Eine Bearbeitung durch den zuständigen Disponenten ist ab dem 18.09.2025 zusätzlich möglich.
Wurde bisher keine persönliche Firmenmailadresse erfasst, können Sie diese nachträglich durch die Mitarbeitenden der Ausweis- und Empfangsstellen hinterlegen lassen.
Nutzen Sie hierfür die E-Mailvorlage - Bitte füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie diese per E-Mail an: ausweisstelle-lu@basf.com:
Hallo
Bitte hinterlegen Sie diese E-Mailadresse bei folgender externen Person (damit diese eine Registrierungsmail zum Self Service Portal von Security System erhält, um z.B. eine Dauerein-/Ausfuhrgenehmigung systemtechnisch hinterlegen zu können).
Personalnummer:
Nachname:
Vorname:
Firma:
E-Mail-Adresse:
Vielen Dank.
Hinweis: Die Bearbeitung kann 2-3 Werktage in Anspruch nehmen.
Hier gelangen Sie zum Portal: Smart ID Self-Service (basf.com)
Erfassung einer neuen DEAG im Portal "Security System"
Nachdem Sie eine Mail von external-profile-management@basf.com erhalten haben, dass Ihr Zugriff eingerichtet wurde, können Sie diesen bei der Anmeldung im Portal "Security System" verwenden.
Wenn Sie die Anweisungen in dieser Registrierungsmail befolgen, erhalten Sie Zugang zu Portal „Smart ID Self-Service (basf.com)“.
Hinweise:
- Da es sich um personenbezogene Daten handelt, sollte jeder Mitarbeitende, der im Besitz eines Dauerausweises für die BASF SE ist, die Dauerein- und ausfuhrgenehmigung (kurz: DEAG) selbst im Portal "Security System" eingeben.
- Eine zusätzliche Bearbeitung durch den zuständigen Disponenten ist ab dem 18.09.2025 möglich.
- Alle rot gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Falls nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden, kann der Antrag nicht zum zuständigen Genehmiger weitergeleitet werden.
- Als Identifikationsnummer ist die Inventar- oder Seriennummer bzw. die Service-TAG des Gerätes anzugeben.
Diese Nummer dient der Nachvollziehbarkeit bei der Kontrolle an einem der besetzten Werkstore. Die Angabe einer Nummer ist ausreichend. - Der Antrag muss immer an den zuständigen Genehmiger, welcher im Formular ausgewählt werden kann, weitergeleitet werden.
Im besten Fall ist Ihnen der Ansprechpartner bekannt (BASF-Kontraktorenpate / Auftraggeber). - Die angelegte DEAG ist für externe Personen 3 Jahre gültig ab dem Genehmigungsdatum.
Alle Personen, die einen Dauerausweis ohne persönliche Firmenmailadresse besitzen, haben ihre Transfergüter, die zur Arbeitsausführung benötigt werden, grundsätzlich anzumelden. Nutzen Sie hierfür das entsprechende Formular: Material- Maschinen- Werkzeugliste_Rev 0_Juni 2024.pdf.
Die Anmeldung und Prüfung der aufgeführten Güter erfolgt beim Eingang bzw. Einfahrt an einem unserer besetzten Werkstore.
Für den Fall, dass nicht-persönliche Gegenstände ausgeführt werden müssen, benötigen Sie verpflichtend einen Passier- oder Transferschein. Diesen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ansprechpartner der BASF SE.
Verwaltung einer bestehenden DEAG im Portal "Security System"
Sofern Sie bereits eine DEAG im System erfasst haben, ist diese für externe Personen 3 Jahre gültig ab dem Tag der Antragstellung. Voraussetzung für die Gültigkeit ist die Genehmigung. Sie werden über das Portal "Security System" über die finale Genehmigung informiert.
Hinweise:
- Da es sich um personenbezogene Daten handelt, sollte jeder Mitarbeitende, der im Besitz eines Dauerausweises für die BASF SE ist, die Dauerein- und ausfuhrgenehmigung (kurz: DEAG) selbst im Portal "Security System" eingeben.
Eine Bearbeitung durch den zuständigen Disponenten ist ab dem 18.09.2025 zusätzlich möglich. - Bei Verlängerungen, Ergänzungen sowie Änderungen muss immer ein aktuell zuständiger Genehmiger ausgewählt werden. Sollte sich der zuständige Genehmiger geändert haben, ist die Genehmigung zeitnah anzupassen.
- Der Antragsteller / Disponent als auch der Genehmiger erhalten rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigung eine automatisierte Mail mit dem Hinweis, die Genehmigung zu verlängern.
Löschung / Deaktivierung der vorhandenen DEAG im Portal "Security System"
Ist der Einsatz des Mitarbeitenden auf dem Werksgelände früher beendet oder hat der Mitarbeitende das Arbeitsverhältnis gekündigt, kann die DEAG durch den User selbst oder durch den zuständigen Disponenten im System beendet werden.
Sobald der Ausweis durch den Disponenten der Firma auf "inaktiv" gesetzt wurde, werden alle Rechte entzogen und die Bearbeitung ist nicht mehr möglich.
Externe Personen mit Dauerausweis ohne persönliche Firmenmailadresse
Für alle Personen, die einen Dauerausweis ohne persönliche Firmenmailadresse besitzen, muss der zuständige Disponent die Beantragung / Verwaltung der DEAG übernehmen.
Externe Personen ohne Dauerausweis - Temporäre Ein- und Ausfuhrgenehmigung
Alle Personen, die nur einen Besucher- oder Temporärausweis besitzen, haben ihre Transfergüter, die zur Arbeitsausführung benötigt werden, grundsätzlich anzumelden. Nutzen Sie hierfür das entsprechende Formular: Material-, Maschinen-, Werkzeugliste
Die Anmeldung und Prüfung der aufgeführten Güter erfolgt beim Eingang an einem unserer besetzten Werkstore.
Für den Fall, dass nicht-persönliche Gegenstände ausgeführt werden müssen, benötigen Sie verpflichtend einen Passier- oder Transferschein. Diesen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ansprechpartner der BASF SE.
Video-Anleitung & Prozessbeschreibungen

bei technischen Fragen und Anwendungsfehler bei SecSys
Im Falle von Anwendungsfehlern oder technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den IS Service Desk für das Portal "Security System" in Ludwigshafen unter +49 621 60 77577 - Option 2 "Störung melden"
bei allgemeinen Fragen (u.a. Einfahrten, DEAG)
Gerne stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Standortsicherheit bei allgemeinen Fragen zur Verfügung.
Senden Sie einfach eine Mail an: standortsicherheit@basf.com
Fragen zu Dauerausweisen
Für Fragen, z.B. für die Beantragung von Temporär- und Dauerausweisen, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Empfangsstellen zur Verfügung. Gern auch per Email an ausweisstelle-lu@basf.com.