Ludwigshafen
Informationen zur Beantragung und Verwaltung von Dauereinfahrtsgenehmigungen
Für das Befahren des Werksgeländes Ludwigshafen, sowie die Außenstellen Friesenheimer Insel, Kläranlage und Limburgerhof ist es notwendig eine entsprechende Einfahrtsgenehmigung bei der Standortsicherheit zu beantragen. Es wird unterschieden zwischen Temporär- und Dauereinfahrten:
Temporäreinfahrt (Gültigkeit bis max. 5 Tage):
Die Beantragung einer solchen Einfahrt erfolgt mit der Beantragung des Temporärausweises durch einen Vermerk im Kommentarfeld und kann für die Dauer eines Auftrages oder eines Besuches zusammen angelegt werden. Sofern Ihnen das Kennzeichen bei Antragstellung bekannt ist, geben Sie dieses bitte an. Die Abholung erfolgt zeitgleich mit der Abholung des Temporärausweises in einer unserer Ausweis- und Empfangsstellen.
Dauereinfahrt:
Die Nutzung von Dauereinfahrten obliegt ausschließlich Personen, die im Besitz eines aktiven Dauerausweises für die BASF SE sind. Dauereinfahrten sind maximal 1 Jahr gültig.
Hinweis: Die zu beantragenden Einfahrtsgenehmigungen werden ausschließlich auf den Hauptkontraktor ausgestellt. Die maximale Anzahl an Einfahrtsgenehmigungen orientiert sich an der Anzahl der aktiven Dauerausweise. Die Nutzung der Einfahrt ist sowohl vom Hauptkontraktor selbst als auch vom Subkontraktor möglich. Die Verwaltung obliegt dem Hauptkontraktor.