Zweck der BASF Pensionskasse ist es, ihren Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgungsleistungen nach Maßgabe ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu gewähren.
Informationen
Hier finden Sie die Satzung und Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie relevante Informationsblätter.
Pflicht zur Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik gemäß § 134b Abs. 1 AktG:
Die BASF Pensionskasse VVaG investiert als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung i.S.v. § 232 bis 244d des VAG ausschließlich über Vermögensverwalter und somit indirekt in börsennotierte Aktien. Daher kann für diese Aktienbestände keine Stimmrechtsausübung durch die BASF Pensionskasse VVaG selbst erfolgen und es wurde die betreffende Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH, als Vermögensverwalter im Sinne des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), mit der Ausübung der Stimmrechte beauftragt. Wir verweisen diesbezüglich auf die Veröffentlichung der Mitwirkungspolitik der Universal-Investment-Gesellschaft mbH.