Ludwigshafen

Einfahrts- und Parkberechtigungen

Bisher wurden Einfahrtsgenehmigungen für Fahrzeuge ausschließlich in Form von Papierkarten zugewiesen. Hierfür haben wir eine papierlose Alternative entwickelt, bei der ab 01. April 2022 nur noch die jeweiligen Kennzeichen der berechtigten Fahrzeuge im System hinterlegt werden.

 

Für die Beantragung von Einfahrtsgenehmigungen und Parberechtigungen ist ausschließlich die der BASF genannte Person ("Disponent") verantwortlich. 

Nutzen Sie die App BASF SELF SERVICE

  • Nach Anmeldung in Ihrer Funktion als Disponent mit Ihrer User-ID und Passwort können zugeordneten Kontingente einsehen werden.

  • Analog zu den Einfahrten kann auch über Parkkontingente verfügt werden.

  • Die codierten Parkkarten sind nur bis 31.03.2022 befristet und haben danach keine Funktion mehr. Die Zufahrt in die entsprechenden Parkhäuser erfolgt ab 01.04.2022 ausschließlich über den freigeschalteten Dauerausweis.

  • Sofern Ihnen eine Einfahrtsberechtigung zugewiesen wurde, haben Sie Möglichkeit, dass Kennzeichen selbst zu hinterlegen.

  • Der Disponent der Drittfirma (Kontraktor, Mieter, Standortpartner etc.), als auch der BASF-verantwortliche Dispatcher können jederzeit Einfahrtsberechtigungen entziehen.

Ansprechpartner


Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter des Kontraktorenmanagments u.a. zu Fragen bei der Beantragung von Einfahrtsgenehmigungen, sowie Parkberechtigeungen von Externen Firmen und Personen zur Verfügung.

Bitte senden Sie dazu Ihre Anfrage an kontraktorenmanagement@basf.com

Sollten Sie allgemeine Fragen haben zum Thema Einfahrtsberechtigungen, können Sie gern eine Anfrage für das Kontaktformular an uns senden.