Ludwigshafen

Dauerein- und Ausfuhrgenehmigungen

Personen mit Dauerausweisen müssen grundsätzlich ihre Transfergüter anmelden, die zur Arbeitsausführung benötigt werden. 
D.h. firmeneigene Gegenstände, die wiederholt ein- und / oder ausgeführt werden, müssen im System erfasst werden. Voraussetzung ist, dass der Nutzer einen Zugang zum BASF Self Service Portal besitzt. In diesem Portal erfolgt die Erfassung der Gegenstände ausschließlich für den Dauerausweisinhaber.

 

Wichtige Informationen für die Beantragung bzw. der Verlängerung einer Dauerein- und Ausfuhrgenehmigung:

  • Alle rot gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Falls nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden, kann der Antrag nicht bearbeitet werden. 
  • Als Identifikationsnummer ist die Inventar- oder Seriennummer bzw. die Service-TAG des Gerätes anzugeben. Diese Nummer dient der Nachvollziehbarkeit bei der Kontrolle an einem der besetzten Werkstore. Die Angabe einer Nummer ist ausreichend. 
  • Der Antrag muss immer an den zuständigen Genehmiger, welcher im Formular gesucht wird, weitergeleitet werden. Im besten Fall ist der Ansprechpartner bekannt. 
  • Dies gilt für Neuanträge, Verlängerungen, Ergänzungen sowie Änderungen. Bei Änderungen sowie Ergänzungen muss die Gehmigung von der gleichen Person geleistet werden, die bereits den Neuantrag genehmigt hat. 
  • Die Genehmigung ist 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gültig, sofern der Genehmiger dem Antrag zugestimmt hat.
  • Sowohl der Antragsteller als auch der Genehmiger erhält rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigung eine automatisierte Mail mit dem Hinweis, die Genehmigung zu verlängern.
  • Wird die Verlängerung nach Ablauf der Befristung des Dauerausweises nicht veranlasst, werden die Daten automatisch nach 2 Wochen aus dem System gelöscht. Hier bedarf es einem Neuantrag.
  • Wurde das Auftragsverhältnis des Dauerausweisinhabers nicht verlängert, werden die Daten automatisch nach 2 Wochen komplett aus dem System gelöscht. 
  • Für den Fall es werden nicht-persönliche Gegenstände ausgeführt, benötigen Sie verpflichtend einen Passier- oder Transferschein.
  • Für alle Mitarbeiter, die nur einen Besucher- oder Temporärausweis besitzen, haben ihre Transfergüter, die zur Arbeitsausführung benötigt werden, grundsätzlich anzumelden. Die Anmeldung und Prüfung der aufgeführten Güter erfolgt bei Eingang an einem unserer besetzten Werkstore. Das entsprechende Formular ist hier (Material-, Maschinen- und Werkzeugliste) hinterlegt.