Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der BASF SE in Höhe von 3.129.844.171,69 € eine Dividende von 3,10 € je gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags beträgt die auf die am Tag der Feststellung des Jahresabschlusses (22. Februar 2018) für das Geschäftsjahr 2017 gewinnbezugsberechtigten 918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme 2.847.283.951,40 €.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Bilanzgewinn von 282.560.220,29 € in die Gewinnrücklage einzustellen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 9. Mai 2018, fällig.