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Tagesordnung
Punkt 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 22. Februar 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Aktiengesetz festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die genannten Unterlagen sind auf unserer Website unter www.basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und dort zugänglich.
Punkt 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 der BASF SE in Höhe von 3.129.844.171,69 € eine Dividende von 3,10 € je gewinnbezugsberechtigte Aktie auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags beträgt die auf die am Tag der Feststellung des Jahresabschlusses (22. Februar 2018) für das Geschäftsjahr 2017 gewinnbezugsberechtigten 918.478.694 Aktien entfallende Dividendensumme 2.847.283.951,40 €.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Bilanzgewinn von 282.560.220,29 € in die Gewinnrücklage einzustellen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 9. Mai 2018, fällig.
Punkt 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Punkt 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Punkt 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.
Punkt 6: Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Nach § 120 Absatz 4 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstands beschließen. Einen solchen Beschluss hat zuletzt die Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. April 2010 gefasst. Das im Jahr 2010 von der Hauptversammlung gebilligte System der Vorstandsvergütung wurde mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 geändert. Deshalb soll erneut von der Möglichkeit einer Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Billigung des Systems der Vergütung der Vorstandsmitglieder Gebrauch gemacht werden.
Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft und die wesentlichen Änderungen gegenüber dem bis einschließlich dem Jahr 2017 bestehenden Vergütungssystem werden in dem dieser Einberufung beigefügten Bericht „System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ab 2018“ erläutert.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, das seit dem 1. Januar 2018 geltende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder zu billigen.