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Nutzungsbedingungen Online-Service für Aktionärinnen und Aktionäre der BASF SE

I. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Aktionärinnen und Aktionäre der BASF SE, die den Online-Service unter www.basf.com/hv-service nutzen. Dies umfasst u.a. die Registrierung für den E-Mail-Versand der Einladung zur Haupt­versammlung der BASF SE, die Möglichkeit der Meldung einer Adress­änderung, die Aktienregistereinsicht, die Anmeldung zur Hauptversammlung der BASF SE sowie die Ausübung der Aktionärsrechte einschließlich des Stimmrechts über den Online-Service.

  

II. E-Mail-Versand

1. Registrierung und Einladung zur Hauptversammlung per E-Mail

Damit wir Ihnen Ihre Einladung zu Hauptversammlungen der BASF SE per E-Mail zusenden können, benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung können Sie über den Online-Service erteilen, indem Sie sich für den E-Mail-Versand der Einladung zur Haupt­versamm­lung registrieren. Wir versenden E-Mails grundsätzlich unverschlüsselt.

Ihre Depotbank ist gesetzlich verpflichtet, eine E-Mail-Adresse an das Aktien­register zu übermitteln. Wir schreiben Aktionäre, deren E-Mail-Adresse uns übermittelt wurde, regelmäßig mit der Bitte um Zustimmung zum E-Mail-Versand der Einladung zur Haupt­versammlung an. Wenn Sie dem E-Mail-Versand nach Erhalt einer solchen Nachricht nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen haben, gilt Ihre Zustimmung zum E-Mail-Versand von Gesetzes wegen als erteilt. 

Registrierungen von minderjährigen Personen können nur durch die gesetzlichen Vertreter oder sonstige vertretungsberechtigte Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht vorgenommen werden. Mit der Registrierung bestätigen Sie gegenüber der BASF SE, dass Sie mit der erforderlichen Vertretungsbefugnis für die minderjährige Person handeln.

Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den E-Mail-Versand registrierten Personen Aktien im Aktienregister der BASF SE eingetragen sind, um den Einladungs­versand vorzubereiten. Wenn Sie Ihre Einwilligung vor diesem Zeitpunkt erteilen, erhalten Sie erstmals für die auf Ihre Registrierung folgende Haupt­versamm­lung der BASF SE die Einladung zur Hauptversammlung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Spätere Registrierungen können erst für die darauffolgende Haupt­ver­sammlung berücksichtigt werden.

Bitte informieren Sie uns, falls Sie – obwohl Sie sich rechtzeitig hierfür registriert haben – Ihre Einladung zur Hauptversammlung nicht elektronisch erhalten haben. Bitte wenden Sie sich hierzu an das BASF-Aktionärstelefon unter 0621 60-99888, per E-Mail an hv-service@basf.com oder schriftlich an BASF SE, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20784 Hamburg.

BASF SE behält sich die Entscheidung darüber vor, ob und welche elektronischen Versandwege angeboten werden.

2. Registrierungsdaten

E-Mail-Adresse

Bitte geben Sie als Versandadresse eine E-Mail-Adresse an, die Sie regelmäßig verwenden. Sollten wir nach Versendung der Einladung zur Hauptversammlung eine technische Rückmeldung erhalten, dass die E-Mail nicht zugestellt wurde, senden wir Ihnen die Einladung per Post zu. Im Übrigen ist jede Aktionärin und jeder Aktionär selbst dafür verantwortlich, dass die von ihr/ihm angegebene Adresse funktionsfähig ist und eingehende E-Mails gelesen werden. Sollte sich Ihre Adresse (Anschrift, E-Mail) ändern, nehmen Sie die Adressänderung bitte direkt im Online-Service des Aktie­nregisters unter www.basf.com/hv-service vor. Wir bitten um Verständnis, dass Änderungen Ihrer Adressdaten aus Datenschutzgründen nur auf diesem Wege möglich sind.

3. Änderung Ihrer Registrierungsdaten

Der Online-Service für Aktionärinnen und Aktionäre steht Ihnen ganzjährig unter www.basf.com/hv-service zur Verfügung. Sie können über den Online-Service Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort ändern.

4. Widerruf Ihrer Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung zum E-Mail-Versand der Einladung zur Haupt­versammlung über den Online-Service jederzeit widerrufen. Sie erhalten dann die Einladung wieder per Post. Erfolgt der Widerruf allerdings erst, nachdem die technischen Vorbereitungen für den Versand der Einladung zur Haupt­versammlung bereits begonnen haben, können wir Ihren Widerruf erst für die darauffolgende Haupt­versammlung berücksichtigen. In diesem Fall werden wir uns bemühen, Ihnen die Einladung zur aktuellen Haupt­versammlung zusätzlich auch per Post zuzusenden.

5. Veräußerung Ihrer BASF-Aktien

Falls Sie zwischen zwei Hauptversammlungen der BASF SE zu einem Zeit­punkt alle Ihre BASF-Aktien verkauft haben und bis etwa sieben Wochen vor der nächsten Haupt­versamm­lung der BASF SE wieder BASF-Aktien erwerben, gilt Ihre vor Veräußerung Ihrer Aktien erteilte Einwilligung zur Teilnahme am E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung weiter fort.

Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den E-Mail-Versand registrierten Personen Aktien im Aktien­register der BASF SE eingetragen sind, um den Einladungs­versand vorzubereiten. Sind zu diesem Zeitpunkt keine Aktien auf Ihren Namen im Aktien­register eingetragen, erlischt Ihre Einwilligung automatisch. Erwerben Sie später wieder BASF-Aktien, erhalten Sie die Einladung zu Haupt­versamm­lungen der BASF SE per Post zugesandt, sofern Sie sich nicht erneut für den E-Mail-Versand registrieren.

  

III. Anmeldung zur Hauptversammlung, Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Wahrnehmung teilnahmegebundener Aktionärsrechte, wie etwa des Auskunfts- und Rederechts, ist eine Teilnahme an der Haupt­versamm­lung erforderlich. Zur Teilnahme an der Hauptversamm­lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Haupt­versammlung angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktien­register eingetragen sind.

1. Anmeldung zur Hauptversammlung

Die Anmeldung zur Hauptversammlung über den Online-Service ist bis zum Anmelde­schluss möglich. Falls Sie mehrere Einladungen mit unterschiedlichen Aktionärs­nummern erhalten haben, führen Sie bitte die Anmeldung zur Hauptversammlung für jede dieser Aktionärsnummern gesondert durch.

Wir empfehlen Ihnen, den Online-Service für die Anmeldung zur Haupt­versammlung frühzeitig zu nutzen, damit Sie sich bei eventuellen technischen Störungen noch rechtzeitig vor dem Anmelde­schluss per Post oder E-Mail anmelden können.

2. Eintrittskartenbestellung

Nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie im Online-Service für sich oder einen Vertreter eine Eintrittskarte bestellen. Sie haben anschließend die Möglichkeit, die Eintrittskarte auszudrucken oder sich diese per E-Mail oder per Post zusenden zu lassen. Der Versand der elektronischen Eintrittskarte erfolgt unverschlüsselt. Eine von Ihnen erteilte Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts­vertreter, einen Intermediär, eine Bank, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater erlischt im Falle einer späteren Eintrittskartenbestellung. Auch Ihre Briefwahl gilt in diesem Fall als widerrufen. 

Falls Sie – sei es über den Online-Service oder auch auf anderem Wege – eine Eintritts­karte für sich oder eine von Ihnen bevoll­mächtigte Person bestellt haben und Sie bzw. die von Ihnen bevoll­mächtigte Person nicht an der Haupt­versammlung teilnehmen können, so haben Sie noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Haupt­versammlung die Möglich­keit, über den Online-Service Ihre Stimmen per Briefwahl abzugeben, die Stimmrechts­vertreter zu bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen bzw. am Online-Service teilnehmende Intermediäre, Aktionärs­vereinigungen, Stimmrechts­berater oder Banken zu bevoll­mächtigen. Die vorliegende Eintritts­karte kann in diesem Fall nicht für den Zutritt zur Haupt­versammlung verwendet werden. Sollten Sie sich später entscheiden, doch persönlich an der Haupt­versammlung teilzunehmen, gehen Sie bitte am Tag der Haupt­versammlung direkt zum Sonder­schalter im Eingangs­bereich des Veranstaltungsorts.

3. Stimmabgabe per Briefwahl

Im Online-Service können Sie Ihre Stimme per elektronischer Briefwahl abgeben.

Soweit Sie sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, können Sie Ihre Stimme per elektronischer Briefwahl noch bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung über den Online-Service abgeben sowie ändern. Dies gilt auch, wenn Sie außerhalb des Online-Services Ihre Stimme durch schriftliche Briefwahl rechtzeitig abgegeben haben.

Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege Briefwahlstimmen abgegeben haben, so hat Ihre zuletzt erfolgte Stimmabgabe Priorität.

4. Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der BASF SE

Die Stimmrechtsvertreter der BASF SE können Sie im Online-Service bevollmächtigen.

Die Stimmrechtsvertreter sind neutral und üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von Ihnen erteilten Weisungen aus. Sollte zu einem Tagesordnungs­punkt (z.B. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats) eine Einzel­abstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.

Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder Anträgen und zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungs­beschlüsse entgegen.

Soweit Sie sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, ist Ihnen die Erteilung, Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die Stimm­rechts­vertreter über den Online-Service bis zum Beginn der Abstimmung in der Haupt­ver­sammlung möglich.

Die Stimmrechtsvertreter vertreten Sie anonym, d.h. ohne Nennung Ihres Namens.

Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege eine Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter erteilt, geändert oder widerrufen haben, so hat Ihre zuletzt erfolgte Erteilung, Änderung bzw. Ihr zuletzt erfolgter Widerruf einer Vollmacht und Weisung Priorität.

5. Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärs­vereinigungen und Stimmrechts­beratern

Am Online-Service teilnehmende Intermediäre, Aktionärs­vereinigungen und Stimmrechts­berater können Sie bis zum Beginn der Abstimmung ebenfalls über den Online-Service Vollmacht und Weisungen zur Stimmrechts­ausübung erteilen oder bereits an sie übermittelte Weisungen ändern. Sie können diese Vollmacht über den Online-Service oder in Textform unter der in der Einberufung genannten Anschrift widerrufen. Für die Ausübung des Stimmrechts sind ausschließlich die bevoll­mächtigten Intermediäre, Aktionärs­vereinigungen und Stimmrechts­berater verantwortlich. Zur Bevoll­mächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärs­vereinigung oder eines Stimmrechts­beraters außerhalb des Online-Service senden wir Ihnen auf Verlangen gerne ein Vollmachts­formular zu. Bitte wenden Sie sich hierzu an das BASF-Aktionärs­telefon unter 0621 60-99888, per E-Mail an hv-service@basf.com oder schriftlich an BASF SE, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20784 Hamburg.

Sollten Sie sowohl über den Online-Service als auch auf anderem Wege eine Vollmacht an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechts­berater erteilt oder widerrufen haben, so ist Ihre zuletzt erfolgte Erteilung bzw. Ihr zuletzt erfolgter Widerruf der Vollmacht maßgeblich.

Für die Ausübung des Stimmrechts ist ausschließlich der bevollmächtigte Intermediär, die bevollmächtigte Aktionärsvereinigung bzw. der bevollmächtigte Stimmrechtsberater verantwortlich.

6. Änderung des Bevollmächtigten; Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der BASF SE und spätere Briefwahl über den Online-Service

Wenn Sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechts­berater bevollmächtigt haben, der/die am Online-Service teilnimmt, können Sie stattdessen über den Online-Service, bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung, Vollmacht an einen anderen am Online-Service teilnehmenden Intermediär, eine andere am Online-Service teilnehmende Aktionärs­vereinigung oder einen anderen am Online-Service teilnehmenden Stimmrechts­berater erteilen. Die zuletzt erteilte Vollmacht ist maßgeblich. Zuvor erteilte Vollmachten gelten als widerrufen und werden nicht mehr berücksichtigt.

  

IV. Personengemeinschaften / Personengesellschaften / Juristische Personen

Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personen­gemeinschaften (z.B. Ehepaaren, Erbengemeinschaften), Personen­gesellschaften oder juristischen Personen diejenige Person, die die Registrierung oder eine Änderung der Registrierungs­daten, die Briefwahl, die Bevoll­mächtigung der am Online-Service teiln­ehmenden Intermediäre, Aktionärs­vereinigungen oder Stimm­rechts­berater sowie der Stimm­rechts­vertreter der BASF SE oder die Erteilung bzw. Änderung von Weisungen vornimmt, von allen Mitgliedern der Personen­gemeinschaft bzw. von der Personen­gesellschaft / juristischen Person, für die sie handelt, hierzu bevollmächtigt bzw. für die Personen­gesellschaft / juristische Person vertretungs­berechtigt sein muss. Als Nutzer des Online-Service bestätigen Sie gegenüber der BASF SE, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise autorisiert sind.

   

V. Übertragung der Hauptversammlung

Sie können die Liveübertragung der Hauptversammlung über den Online-Service verfolgen. Für das bloße Verfolgen der Live­übertragung über den Online-Service ist eine Anmeldung zur Haupt­versammlung nicht erforderlich. Vielmehr genügt es, wenn Sie sich während der Haupt­versammlung in den Online-Service einloggen.

  

VI. Sorgfaltspflichten des Anwenders

Bitte machen Sie Ihre Aktionärsnummer und Ihr Passwort Unbefugten nicht zugänglich, damit kein Dritter Ihren Zugang nutzen kann.

Sollte Verdacht auf Missbrauch bestehen, sollten Sie Ihren Zugang telefonisch über das BASF-Aktionärstelefon unter 0621 60-99888, Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr, unverzüglich sperren lassen.

Bitte achten Sie darauf, den Online-Service ordnungsgemäß abzuschließen. Ein ordnungs­gemäßer Abschluss des Programms verhindert, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können. Zur Nutzung des Online-Services mit allen Funktionalitäten (z.B. Login, Passwort­neuvergabe) nutzen Sie bitte aktuelle Betriebssysteme sowie die aktuelle Version von Browsern. Ältere Versionen von Browsern bzw. Betriebs­systemen werden u.U. nicht durchgängig unterstützt. 

  

VII. Stabilität und Verfügbarkeit / Haftungsausschluss

Die von uns zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unseres Internetangebots und der Datensicherheit getroffenen technischen und organisa­torischen Maß­nahmen entsprechen modernsten Standards. Die Verfügbar­keit, Funktions­fähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Internet­angebots können nach dem heutigen Stand der Technik jedoch Schwankungen und Störungen unterworfen sein. Die BASF SE hat keinen Einfluss auf die Verfüg­barkeit, Funktions­fähigkeit, Stabilität und Zuverlässig­keit des Tele­kommuni­kations­netzes und der in Anspruch genommenen Internet­dienste und Netz­elemente Dritter. Die BASF SE kann daher keine Gewähr­leistung und Haftung für die Verfüg­bar­keit, Funktions­fähigkeit, Stabilität und Zuverlässig­keit des Tele­kommuni­kations­netzes, der in Anspruch genommenen Internet­dienste und Netz­elemente Dritter sowie für den jederzeitigen Zugang zu unserem Internet­angebot übernehmen. Ferner übernimmt die BASF SE keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungs­unternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Sofern Sicherheits­erwägungen es zwingend erforderlich erscheinen lassen, behalten wir uns vor, unser Internet­angebot ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen oder einzustellen. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an das BASF-Aktionärstelefon unter 0621 60-99888, Montag bis Freitag von 9 - 17 Uhr.

  

VIII. Hinweise zum Datenschutz

Die Sicherheit und der Schutz Ihrer persönlichen Daten haben für uns oberste Priorität. Dies gewährleisten wir mit Methoden zur sicheren Datenkommunikation, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Informationen für Aktionärinnen und Aktionäre der BASF SE zum Datenschutz finden Sie unter www.basf.com/aktie/datenschutz.

  

IX. Änderungen der Nutzungsbedingungen und -hinweise

Wir behalten uns vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuellen Nutzungs­bedingungen werden Ihnen bei jedem Login im Online-Service angezeigt. Mit der Anmeldung zum Online-Service akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

Sie können den Nutzungsbedingungen jederzeit schriftlich widersprechen. Bitte richten Sie Ihren Wider­spruch schriftlich an BASF SE, c/o ADEUS Aktienregister Service-GmbH, 20784 Hamburg, oder per E-Mail an hv-service@basf.com.

Eine Anpassung oder Änderung dieser Nutzungs­bedingungen erfolgt insbesondere dann, wenn wir den Online-Service technisch ausbauen oder geänderten rechtlichen, insbesondere aktien­rechtlichen, Vorgaben Rechnung tragen wollen. Eine einheitliche Geltung für alle Teilnehmer am Online-Service ist aus diesem Grunde unabdingbar. Wenn Sie deshalb einer Änderung der Nutzung­sbedingungen widersprechen, behandeln wir Ihren Wider­spruch gleichzeitig als Widerruf Ihrer Teilnahme am E-Mail-Versand der Einladung zur Haupt­versammlung sowie am Online-Service insgesamt. Sie erhalten Ihre Einladung zu Haupt­versammlungen dann künftig wieder per Post zugesandt.

Letzte Aktualisierung11. März 2026