Grenzach

Grund- und Trinkwasser

Das heutige BASF-Areal wird seit über 120 Jahren industriell genutzt. Abfälle ganz unterschiedlicher Art wurden bis in die 1970er-Jahre in ehemaligen Kiesgruben auf dem heutigen Werksgelände eingelagert. Dies geschah mit Bewilligung der Behörden und entsprechend den Regeln dieser Zeit. Daraus entstanden verschiedene Altablagerungen: Kesslergrube (A), Flache Rheinuferzone (B), Bauschuttdeponie Weiden (C), Werksdeponie (D).

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BASF überwacht konsequent die Grundwassersituation im Umfeld dieser Altablagerungen. Das Grundwasser unter der Kesslergrube und dem BASF-Werkareal wird kontinuierlich abgepumpt. Durch das Pumpen von 3.500 Kubikmetern Grundwasser pro Tag wird ein Abstrom von Schadstoffen vermieden. Auf diese Weise stellt BASF zuverlässig sicher, dass der Rhein und die Trinkwassernutzung geschützt sind. Die zuständigen Behörden untersuchen regelmäßig die Trinkwasserqualität im Umfeld.

Untersuchungen

Die ehemalige Siedlungsabfalldeponie Kesslergrube zählt zu den am besten untersuchten Altablagerungen der Region. Detaillierte Untersuchungen  bestätigen, dass von dieser Fläche keine Gefahr für das Grund- und Trinkwasser ausgeht.

Um die Kenntnisse über die drei anderen Altlastenverdachtsflächen auf dem Werksareal Grenzach sowie deren Risikopotenzial zu verbessern, hat BASF nach enger Absprache mit dem Landratsamt Lörrach eine gefährdungs- und nutzungsbezogene Detailuntersuchung am Standort durchgeführt. Die Untersuchung basierte auf einem bewährten Konzept eines erfahrenen Ingenieurbüros.

Zwischen August 2016 und Dezember 2017 wurden die Altablagerungen mit geophysischen und geohydraulischen Methoden, mit Bohrungen und Bodenluftabsaugungen detailliert untersucht. Auf Basis der Ergebnisse entschied die Altlastenbewertungskommission Baden-Württemberg, dass für die Flache Rheinuferzone sowie die Bauschuttdeponie Weiden bei jetziger Nutzung kein Sanierungsbedarf besteht. Für die Werksdeponie werden ergänzende Detailuntersuchungen aktuell durchgeführt. Nach deren Abschluss (voraussichtlich 2024) wird entschieden werden, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.