Ludwigshafen

Anpassungen bei Werksausweisen am Standort Ludwigshafen

Werksausweise sind ein zentrales Sicherheitselement der BASF. Um den Schutz vor unbefugtem Zutritt zum Standort Ludwigshafen sowie zu besonders gesicherten Gebäuden oder Räumen zu erhöhen, gelten für Werksausweise neue Sicherheitsregularien.

Um Sie bei der Umsetzung dieser Änderungen zu unterstützen, haben wir eine Reihe von häufig gestellten Fragen (FAQs) zusammengestellt.

Häufig gestellte Fragen:

1. Wer ist von der Sperrung betroffen?
BASF-Werksausweise von Kontraktoren, Standortpartnern und Dritten werden künftig automatisch gesperrt, wenn die länger als 45 Tage an keinem Werkszugang benutzt wurden.
2. Nach welcher Frist sperrt sich der Werkausweis bei Nicht-Nutzung?

Der Werkausweis wird nach 45 Tagen deaktiviert.

3. Wie kann der eigene Werkausweis wieder entsperrt werden?

Dritte am Standort und externe Firmen können ihren Werkausweis über folgende Wege reaktivieren:

  1. Über das Self-Service-Portal (Login - BASF Self-Service), sofern ein Zugriff auf das Portal besteht.
  2. In den Ausweis- und Empfangsstellen der BASF SE
  3. Durch den Werkschutz, an jedem mit Werkschutzpersonal besetzten Werkzugang

    Der Zutritt auf das Werksgelände mit dem Dauerausweis muss am gleichen Tag wie die Reaktivierung erfolgen.
4. Verliert man mit der Sperrung des Werkausweises auch IT-Berechtigungen?

Nein, es wird lediglich der Werkausweis gesperrt. IT-Berechtigungen können weiterhin genutzt werden und sind hiervon nicht betroffen

5. Kann ich auch ohne Zugang zum Portal "Security System" meinen Werkausweis eigenständig entsperren?

Nein, eine eigenständige Entsperrung des eigenen Werkausweises ist ohne den Zugang zum Portal "Security System" nicht möglich.

6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Zugang zum Self-Service-Portal zu erhalten?
  1. Die Person muss im Besitz eines BASF-Werkausweises sein
  2. Im Portal "Security System" muss eine persönliche Firmen-E-Mail-Adresse hinterlegt sein

    Weitere Informationen hier: Onboarding von Externen (Schritt 3-1, Beantragung des Zugangs zum Portal „Security System“ für Mitarbeitende)
7. Kann der Disponent einer Firma die Werksausweise seiner Mitarbeitenden über das Poral "Security System" entsperren?

Nein, jeder Mitarbeitende kann seinen Werkausweis nur selbst im BASF Self Service Portal entsperren. Eine Entsperrung von einem oder mehreren Werkausweisen durch den Disponenten ist nicht möglich.

8. Was muss ich tun, wenn die Schlüsselfunktion meines Werksausweises nicht mehr geht?

Der Werksausweis funktioniert an Türen und Bereichen, die nur von bestimmten Personen betreten werden dürfen, wie ein Schlüssel. Diese sogenannten „Offline-Berechtigungen“, die auf dem Ausweis gespeichert sind, laufen künftig nach 45 Tagen statt bisher 99 Tagen ab.

Um die ‚Schlüssel-Funktion‘ aktiv zu halten oder nach Ablauf des 45-Tage-Zeitfensters wieder auf den Ausweis zu spielen, muss der Ausweis an einem Betankungsleser ‚betankt‘ werden. Das passiert im Regelfall sozusagen „im Vorbeigehen“, denn die Betankungsfunktion ist oftmals an dem Leser integriert, der beispielsweise einen abgesicherten Bereich öffnet. Alternativ nutzen Sie bitte den Leser, an dem die Berechtigung zum ersten Mal aufgespielt wurde.

Die Kolleginnen und Kollegen des Gebäudemanagements können Auskunft zur Lage der Betankungsleser geben. Außerdem hilft bei weitergehenden Fragen zutritt-lu@basf.com.

9. Wenn der Ausweis deaktiviert ist - kann man den BASF-Parkplatz mit Schranke weiterhin nutzen?

Nein, der Ausweis wird auch für die Parkflächen gesperrt.

Schritt 1