Wir bestätigen für die Dauer der Vertragsdurchführung auf dem Standort der BASF über ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) zu verfügen, welches die Mindestanforderungen gem. Richtlinie „LU-R-OSA 002 Anlage 4 - Sicherheit beim Einsatz von Kontraktoren“ erfüllt. Die LU-R-OSA 002 erhalten Sie, sobald Sie Zugriff auf das Global Technical Extranet haben, sofern Sie diese nicht vorab schon erhalten haben. Für Standortpartner gelten andere entsprechende Regelungen / Regelwerke.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass im Einzelfall weitergehende Anforderungen an das AMS (z. B. eine bestimmte Zertifizierung) vereinbart oder sonst erforderlich sein können.
Alle Subunternehmen und Personaldienstleister, die wir zur Vertragsdurchführung einbinden und den Standort der BASF betreten, sind in unser Sicherheitskonzept eingebunden und verfügen ebenfalls über ein entsprechendes AMS.
Wir bestätigen auf Aufforderung jederzeit die Vorlage entsprechender Nachweise zu erbringen.