Ludwigshafen

Das Kontraktorenmanagement der BASF

Partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe und höchste Ansprüche an Sicherheit und Qualität zeichnen das Kontraktorenmanagement der BASF aus.

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Kontraktoren sind für BASF wichtige Leistungsträger und unverzichtbar für den störungsfreien Betriebsablauf. Für eine gelungene und wertschätzende Zusammenarbeit der internen Betriebe und Facheinheiten mit den externen Firmen stellt das Kontraktorenmanagement den Firmen eigene Kontraktorenpaten zur Seite. Die Mitarbeitenden des Kontraktorenmanagements beraten Kontraktoren, verbessern Prozesse kontinuierlich und sorgen für eine transparente Leistungsbeurteilung, damit sich die Arbeit der Kontraktoren stetig verbessert.

Oberste Priorität bei der Zusammenarbeit der BASF mit den Kontraktoren haben Qualität und Sicherheit. Unfälle müssen vermieden werden, damit jeder Kontraktor- und BASF-Mitarbeitende gesund und unversehrt von der Arbeit wieder nach Hause kommt.

 

Alle Unterlagen, die Sie benötigen, um auf der Ausweisstelle J660 Ihren Dauerausweis erstellen zu lassen, Einfahrtsgenehmigungen zu beantragen finden unter Ausweise und Berechtigungen.

Unter Onboarding von Externen finden Sie Informationen zur Erstellung von Werkszugängen und Ausweisen für neue Kontraktoren und Mitarbeitenden. Dort steht Ihnen ebenfalls das aktuelle Formular zur Firmenanlage und die Selbsterklärung zur Verfügung.

 

Um den Kontraktoren bei BASF die Arbeit zu erleichtern, stehen Ihnen BASF-Beauftragte bzw. Paten mit Rat und Tat zur Seite. Auf Seiten der Kontraktoren wiederum sorgen deren Beauftragte für eine effiziente Zusammenarbeit.

BASF-Beauftragte sind benannte Mitarbeiter der BASF, die berechtigt sind, Aufträge an Kontraktor-Beauftragte zu erteilen, die Ausführung zu überwachen, Leistungen abzunehmen, Aufmaße und Leistungsnachweise nach deren Prüfung technisch freizugeben.

Bei den Paten handelt es sich um erfahrene Mitarbeitende des Kontraktorenmanagements der BASF. Sie begleiten die Kontraktoren vom ersten Tag an und in ihrer weiteren Entwicklung. Sie sind Vermittler zwischen der BASF und den Kontraktoren, beurteilen deren Qualifikation und fördern sie bei der Weiterentwicklung - vor allem im Hinblick auf die Anforderungen der BASF an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.

Die Kontraktorenbeauftragten sind Mitarbeiter der Kontraktoren, die zur Entgegennahme von Aufträgen berechtigt sind. Die Kontraktorenbeauftragten weisen auch eigene Mitarbeiter ein und überwachen deren Arbeit. Dies gilt ebenso für die Mitarbeiter von Subunternehmen. Die Kontraktorenbeauftragten sind somit die Hauptansprechpartner für die Auftraggeber seitens der BASF und für die BASF-Paten.

 

Kontraktorenstützpunkte

Die Kontraktoren können auf dem Gelände der BASF eigene Stützpunkte einrichten. Die meisten Stützpunkte sind Werkstätten, Läger, Büros oder Sozialräume. Die Kontraktoren können Flächen für die Einrichtung von Stützpunkten bei der BASF je nach Verfügbarkeit anmieten.

Die Paten begehen regelmäßig diese Stützpunkte und achten darauf, dass die Kontraktoren an ihren Stützpunkten die für sie notwendige Infrastruktur vorfinden und entsprechend der BASF-Vorgaben arbeiten.

 

Sicherheit hat bei BASF oberste Priorität. Arbeiten am Standort sind daher nur mit einem gültigen Erlaubnisschein durchzuführen. Im Erlaubnisschein sind besondere betriebliche Gefährdungen und Maßnahmen zu deren Beherrschung vermerkt. 

Bitte informieren Sie sich daher ausführlich über das Erlaubnisscheinsystem. Dies dient Ihrer Sicherheit und der Sicherheit aller. Ergänzende Dokumente wie Formular und Hilfen zu Erlaubnisscheinen, Unterweisungen sowie sonstige Dokumente finden Sie im Infocenter (Anmeldung erforderlich).

Die dazugehörigen Filme und Lernvideos finden Sie hier (Anmeldung erforderlich).

 

Sicherheit hat bei BASF oberste Priorität. Wir geben Sicherheit immer Vorrang und übernehmen Verantwortung für unser persönliches Wohlergehen, das unserer Kollegen und das unseres Umfeldes. Deshalb arbeiten wir am Standort Ludwigshafen bereits seit Jahrzehnten mit grundlegenden Sicherheitsregeln, die nicht verhandelbar sind: den Lebensrettenden Regeln.

 

Obwohl die Regeln schon sehr lange Bestandteil der Sicherheitskultur von BASF sind, kommt es dennoch immer wieder zu Verstößen.

Um das Bewusstsein für Sicherheit weiter zu stärken und unserem Ziel „Null Unfälle“ wieder einen Schritt näher zu kommen, verfolgen wir die Einhaltung dieser Regeln seit Februar 2017 noch konsequenter.

 

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  • Das Verbot gilt auf dem gesamten Werksgelände.
  • Das Verbot umfasst auch
    • jegliche Einrichtung von Kontraktoren, beispielsweise Kontraktoren-Stützpunkte.
    • das Rauchen und offene Flammen in Fahrzeugen.
  • Bitte beachten Sie, dass das Rauchverbot auch für E-Zigaretten gilt.
  • Unter den Begriff „offene Flammen“ fallen auch technische Verfahren, bei denen es zu Funkenflug kommen kann.
  • Die Ausnahme: Rauchen in gekennzeichneten Bereichen ist erlaubt.
  • Im Agrarzentrum in Limburgerhof gilt das Rauchverbot in Gebäuden und gekennzeichneten Gefahrenzonen.
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  • Das Einführen, der Konsum und der Handel mit alkoholischen Getränken und Drogen ist auf dem Werksgelände verboten.
  • Sie verstoßen auch gegen diese Regel, wenn Sie unter der Wirkung von Drogen bzw. alkoholisiert in einem Zustand, der Ihre Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, auf das Werksgelände kommen. Beachten Sie, dass Sie auch nach länger zurückliegendem Konsum noch beeinträchtigt sein können. Die Feststellung der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit erfolgt durch einen Werksarzt.
  • Weiterhin gilt zu beachten: Auch Medikamente können zu einer starken Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führen. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte einen Arzt.

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  • Gekennzeichnete Gefahrbereiche sind unter anderem
    • abgesperrte Betriebsbereiche
    • Sicherheitskammern
    • Einsatzbereiche, die bei Notfalleinsätzen gekennzeichnet sind beispielsweise durch Einsatzkräfte oder „Notfalltafeln“
    • entsprechend gekennzeichnete Dachflächen
  • Die Ausnahme: Sie dürfen gekennzeichnete Gefahrbereiche mit einer entsprechenden Freigabe betreten oder befahren. Holen Sie sich im Zweifelsfall eine betriebliche Auskunft ein, zum Beispiel in der Meldestelle.
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  • Sicherheitseinrichtungen sind unter anderem
    • Eingriffsschutz
    • Zweihandbedienung
    • Lichtschranken
    • Sicherheitsschalter
    • Absperrungen
    • Schlösser und Plomben
    • Sicherheitstüren.
  • Das Umgehen von Sicherheitseinrichtungen beispielsweise bei Reparaturarbeiten ist nur mit einer entsprechenden betrieblichen Gefährdungsbeurteilung, z.B. durch einen Erlaubnisschein möglich.

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  • Beim Vorliegen von betrieblichen Gefahren ist mindestens einer der folgenden Erlaubnisscheine erforderlich: Arbeitserlaubnisschein, Befahrerlaubnisschein, Feuererlaubnisschein, Erlaubnisschein für Erdarbeiten, Kranerlaubnisschein für Mobilkrane.
  • Die Erlaubnisscheine müssen dem Ausführenden vor Beginn der Arbeit vollständig ausgefüllt vorliegen und vom Betrieb unterzeichnet sein.
  • Bei Arbeiten mit Erlaubnisschein muss der berechtigte Ausführende immer vor Ort sein. nIm Sonderfall „Betriebsanweisung“ gilt (ausschließlich für Mitarbeiter eines Betriebes): Bei Arbeiten, die der Aufrechterhaltung des normalen Betriebsablaufes dienen und regelmäßig durch Mitarbeiter des Betriebes ausgeführt werden, kann die Arbeitserlaubnis durch eine Betriebsanweisung ersetzt werden (Voraussetzung: eine regelmäßige Unterweisung ist sichergestellt).
  • Das Erlaubnisschein-System der BASF ist in dem SGU Regelwerk geregelt.
  • Liegen keine betrieblichen Gefahren vor, ist dies vom Betrieb nachvollziehbar zu dokumentieren.

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  • Arbeiten in Höhe sind zum Beispiel Arbeiten an Absturzkanten, Ersteigen eines Mastes, Arbeiten auf Hubarbeitsbühnen oder Arbeiten auf nichtbegehbaren Dächern und Lichtkuppeln
  • Für Arbeitsstätten sind Maßnahmen gegen Absturz grundsätzlich bei einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter erforderlich. Bei Arbeiten an und über dem Wasser müssen Sie immer Maßnahmen gegen Absturz ergreifen, unabhängig von der Absturzhöhe.
  • Schützen Sie sich vor einem Absturz durch den Einsatz von
    • einer Absturzsicherung (z.B. Schutzgerüst, Schutzgeländer)
    • einer Auffangeinrichtung (z.B. Fangnetze) oder
    • einer Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz.
  • Arbeiten auf Leitern können ohne Absturzsicherung durchgeführt werden, wenn keine Absturzgefahr besteht. Dies ist der Fall, wenn unter Beachtung der 3-Punkt-Regel (zwei Füße und eine Hand bzw. ein Fuß und zwei Hände an der Leiter) leichte Arbeiten ausgeführt werden. Leichte Arbeiten sind zum Beispiel Wechsel von Leuchtmitteln, Einbringen von Isolierung. Grundsätzlich sind die Regeln zur sicheren Benutzung für Leitern einzuhalten, berücksichtigen Sie dazu bitte auch die Sicherheitsregeln für handwerkliche Arbeiten.(Anmeldung erforderlich)
  • Arbeiten auf Ladeflächen von Lastenaufliegern (z.B. Ladungssicherung anbringen, Anschlagen, Einweisen, Absetzen und Aufnehmen der Last) mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern dürfen ohne Absturzsicherung durchgeführt werden. Es muss hierfür eine Steighilfe genutzt werden. Die Mitarbeiter sind für diese Tätigkeit zu besonderer Achtsamkeit angehalten, körperliche Beanspruchung bei den Mitarbeitern ist zu vermeiden.
  • Ausnahme: Arbeiten auf Ladeflächen von Lastenaufliegern (z.B. Ladungssicherung anbringen, Anschlagen, Einweisen, Absetzen und Aufnehmen der Last) mit einer Höhe zwischen 1 und 2 Metern dürfen ohne Absturzsicherung durchgeführt werden. Um auf die Ladefläche zu kommen muss eine Steighilfe genutzt werden. Die Mitarbeiter sind für diese Tätigkeit zu besonderer Achtsamkeit angehalten, körperliche Beanspruchung bei den Mitarbeitern ist zu vermeiden.
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Es gibt kein höheres Gut als unsere Gesundheit und körperliche Unversehrtheit. Deshalb befolgen Sie die Lebensrettenden Regeln und achten Sie auf deren Einhaltung in Ihrem Umfeld.

Kommunizieren Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen und an Ihre Sub-Unternehmen und stellen Sie sicher, dass sie auch von Ihrem Umfeld zu jedem Zeitpunkt befolgt werden. Greifen Sie ein, wenn Sie sehen, dass Arbeiten nicht sicher durchgeführt werden oder Ihre Kollegen oder Mitarbeiter von BASF gegen die Sicherheitsregeln verstoßen. Fragen Sie sich vor Arbeitsbeginn und während Ihrer Tätigkeit immer, ob Sie Ihre Arbeit sicher erledigen können. Wenn nicht, stoppen Sie die Arbeit oder beginnen Sie diese erst gar nicht.

Einen Verstoß gegen eine der Lebensrettenden Regeln werden wir mit einem Werksverbot von mindestens einem Jahr für den betroffenen Kontraktoren-Mitarbeiter ahnden. 
Der Standort Ludwigshafen muss Vorbild in der chemischen Industrie sein – auch beim Thema Sicherheit. Das erfordert unser gemeinsames Engagement. Sie sind ein Teil davon.

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