Nachhaltigkeit
Faire Arbeitsbedingungen
Faire Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende und ein respektvoller Umgang am Arbeitsplatz sind für BASF fundamentale Bestandteile unserer Geschäftsaktivitäten.
Daher verpflichtet sich BASF, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die sich an international anerkannten Arbeitsstandards orientieren sowie die geltenden gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Dieser Anspruch ist im BASF-Verhaltenskodex und in der Menschenrechtsposition der BASF-Gruppe verankert.
Um dies weltweit einheitlich umzusetzen, hat BASF global gültige Prinzipien definiert. Sie orientieren sich an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD- Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie den Kernarbeitsnormen und der Dreigliedrigen Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Arbeitsorganisation.
Die folgenden Prinzipien für faire Arbeitsbedingungen gelten bei BASF:
1. Keine Kinderarbeit
BASF lehnt jede Form von Kinderarbeit strikt ab und schließt Tätigkeiten, die die Bildung, Entwicklung oder das Wohlbefinden von Kindern beeinträchtigen oder ihre Gesundheit und Sicherheit gefährden, konsequent aus.
2. Keine Zwangsarbeit
BASF lehnt jede Form von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel entschieden ab.
BASF fördert Arbeitsbedingungen, die Würde und Sicherheit bewahren, und richtet sich nach anerkannten menschenrechtlichen Maßstäben.
3. Keine Diskriminierung und Belästigung
BASF setzt sich für ein respektvolles Miteinander ein, das Chancengerechtigkeit stärkt. Jede Form von Diskriminierung oder Herabwürdigung – einschließlich Belästigung verstößt gegen unseren global gültigen Verhaltenskodex.
Weitere Informationen zu Vielfalt, Chancengerechtigkeit und Einbeziehung bei BASF finden Sie hier.

4. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
BASF respektiert das Recht seiner Beschäftigten, sich zu organisieren und kollektiv zu verhandeln – im Rahmen geltender Gesetze und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen.
Rund 90 % der BASF-Mitarbeitenden sind bei einer Gesellschaft beschäftigt, deren Arbeitsbedingungen auf einem Kollektivabkommen mit Gewerkschaften oder Vereinbarungen mit einer betriebsinternen Arbeitnehmervertretung basieren. BASF bekennt sich auch in Ländern zum sozialen Dialog mit Arbeitnehmervertretungen, in denen nach nationalem Recht die Koalitionsfreiheit nicht in gleichem Maße wie in europäischen Rechtsordnungen gewährleistet wird.
Weitere Informationen zu Arbeitnehmervertretungen finden Sie hier.

5. Klar definierte Arbeitsbedingungen
Es ist uns wichtig, dass die Beschäftigungsverhältnisse bei BASF auf freiwilliger Zustimmung, klaren Regelungen und offener Kommunikation beruhen. So wird ein Arbeitsumfeld geschaffen, das Orientierung gibt, Vertrauen stärkt und Missverständnissen vorbeugt.
6. Faire Vergütung
Die Vergütung folgt globalen Prinzipien, orientiert sich an Position, Markt und Leistung – ergänzt durch wettbewerbsfähige Zusatzleistungen.
BASF bekennt sich zu dem Ziel des UN Global Compact, bis 2030 Mitarbeitenden einen Lohn zu zahlen, der ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglicht („Living Wage“). Dazu überprüfen wir regelmäßig,
ob Mitarbeitende weltweit unter den jeweiligen Rahmenbedingungen einen Lohn erhalten, der für die Deckung ihrer grundlegenden Lebenshaltungskosten sowie die ihrer Familien ausreicht. Sollten hierbei Lücken festgestellt werden, arbeitet BASF daran, diese zu schließen.
7. Angemessene Arbeitszeiten sowie Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Wir verpflichten uns, geltende Gesetze und Tarifregelungen zu beachten und verstehen, dass Erholungsphasen und flexible Arbeitsweisen zum Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden beitragen.
Da gesetzliche und betriebliche Rahmenbedingungen weltweit unterschiedlich sind, können flexible Arbeitsmodelle wie mobiles Arbeiten, Arbeiten in Teilzeit oder Auszeiten je nach Standort und Tätigkeit variieren.
Weitere Informationen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben finden Sie hier.

8. Faire Disziplinarmaßnahmen
Wir wollen verantwortungsvoll mit Fehlverhalten umgehen und unsere Maßnahmen verhältnismäßig,
respektvoll und nachvollziehbar gestalten – mit Blick auf die individuelle Situation und geltendes Recht.
9. Faire Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Wenn Trennungen notwendig werden, wollen wir transparent und respektvoll handeln –
orientiert an anerkannten Grundsätzen und unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Betroffene.
10. Schutz vulnerabler Gruppen
Wir fördern ein inklusives, sicheres Arbeitsumfeld, dass besonders schutzbedürftige
Gruppen gleichberechtigten Zugang zu fairen Arbeitsbedingungen bietet.
