Grenzach

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten rund um die Altablagerung Kesslergrube und die Sanierung des Perimeters 2 durch BASF. 

Die Kesslergrube besteht aus zusammenhängenden Kiesgruben in Grenzach, die nach der Kiesförderung aufgefüllt wurden. So entstand von den 1950er-Jahren bis 1976 eine Mischdeponie, in der mit Genehmigung der Behörden sowohl Siedlungsabfälle, Aushub und Bauschutt, als auch Industrie-, Gewerbe- und Chemieabfälle deponiert wurden. Verfüllt wurden die Gruben durch ortsansässige Industriebetriebe, Müllfuhrunternehmen und die Standortgemeinde.
Aufgrund von Untersuchungen lässt sich der Anteil an Chemierückständen im BASF-Anteil der Kesslergrube (Perimeter 2) auf 2 bis 3 % abschätzen. Dabei handelt es sich unter anderem um feste, nicht brennbare Rückstände wie Filterhilfsmittel, Metallsalze, Bauschutt, Aschen, Schlacken und Filtrationsrückstände.

Nein. Die ehemalige Mischdeponie Kesslergrube zählt zu den am besten untersuchten Altablagerungen in der Region. Durch ständiges Abpumpen des Grundwassers wird eine Verunreinigung des Rheins und der Trinkwasserfassungen zuverlässig verhindert. Dies bestätigen auch umfangreiche und detaillierte Untersuchungen.

Die Altablagerung Kesslergrube wurde seit 1991 intensiv durch verschiedene Ingenieurbüros untersucht. Um langfristige Umweltgefährdungen auszuschließen, hat das Landratsamt Lörrach auf Basis der Beurteilung der Altlastenbewertungskommission des Landes Baden-Württemberg im Juli 2011 festgelegt, dass die Grube sanierungsbedürftig ist.
Das Grundwasser unterhalb der Kesslergrube ist durch Schadstoffe aus den Ablagerungen belastet. Die Zentren der Schadstoffbelastungen konzentrieren sich dabei auf zwei Teilbereiche, die ehemaligen Ablagerungsbereiche «Roche-Grube» (Perimeter 1), sowie auf die «Geigy-Grube» (Perimeter 2) im östlichen Teil der Altlastfläche. Umfangreiche und detaillierte Untersuchungen bestätigen, dass bei dem heutigen Verfahren mit konstantem Abpumpen von Grundwasser von der Altablagerung Kesslergrube keine Gefahr für Mensch und Umwelt, insbesondere für die Trinkwasserfassungen im Umfeld der Deponie und den Rhein, ausgegangen ist bzw. derzeit ausgeht.

BASF hat sich – nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom Juni 2023 – dafür entschieden, die geplante Einkapselung ihres Anteils der Kesslergrube zu stoppen, und wird zunächst eine ergebnisoffene Neubewertung des Sanierungsvorgehens durchführen.

Aufgrund des Urteils des BVerwG muss der von BASF ausgearbeitete Sanierungsplan erneut vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt werden. Somit ist unklar, wann die endgültige Rechtssicherheit erreicht werden wird. Die verfügbare Zeit wird BASF jetzt dazu nutzen, das Vorgehen bei der Sanierung ihres Anteils der Kesslergrube zu überprüfen.

Seit der Einreichung des Sanierungsplans sind rund zehn Jahre vergangen, in denen sich die Rahmenbedingungen geändert haben. Dazu zählen ein positiver Trend bei der Grundwassersituation, Weiterentwicklungen der Sanierungsmethoden und Änderungen im Umweltrecht. Zugleich lässt sich die tatsächliche Belastung des BASF-Anteils nach Abschluss der Roche-Sanierung nun erstmals spezifisch erfassen. Mit der ergebnisoffenen Neubewertung des Sanierungsvorgehens will BASF weiterhin einen nachhaltigen Beitrag für das gesamte Umfeld der Kesslergrube leisten.

Die Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Behörden, wie auch mit der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, ist für BASF sehr wichtig.
Die Ausarbeitung der bislang geplanten Einkapselung erfolgte transparent und in Übereinstimmung mit der fachlichen und rechtlichen Einschätzung der zuständigen Behörden und Landesämter. Die Fachleute der Bewertungskommission für Bodenschutz und Altlasten des Landes Baden-Württemberg haben dem Sanierungsplan ebenfalls zugestimmt.
Im Rahmen der Neubewertung des Sanierungsvorgehens wird BASF nochmals alle geeigneten Methoden evaluieren. Dabei werden auch Kriterien der geänderten Umwelt- und Klimaschutzgesetzgebung, insbesondere CO2-Emissionen und der Einsatz fossiler Brennstoffe, berücksichtigt. BASF wird das weitere Vorgehen in den kommenden Monaten erarbeiten und mit dem Landratsamt Lörrach als zuständiger Behörde abstimmen. Über die nächsten Schritte wird die Öffentlichkeit fortlaufend informiert.