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Vergütungssystem für den Vorstand und Hauptversammlungsbeschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungssystem für den Vorstand (§ 120a Abs. 1 und 2 AktG)

Das ab dem 1. Januar 2024 geltende Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands wurde der Hauptversammlung am 25. April 2024 unter Tagesordnungspunkt 8 vorgelegt und von dieser mit einer Mehrheit von 77,27% gebilligt. 

Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist in den Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 8 (System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder ab 2024) wiedergegeben.

Hauptversammlungsbeschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats (§ 113 Abs. 3 AktG)

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung festgesetzt und ist eine reine Festvergütung mit der zusätzlichen Verpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder, mit einem Teil der Festvergütung Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese Aktien bis zum Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat zu halten. Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung vom 25. April 2024 unter Tagesordnungspunkt 9 vorgeschlagen, diese Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat zu bestätigen sowie die weitere Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses ab dem Geschäftsjahr 2024 von 50.000 € auf 75.000 € zu erhöhen.

Die Hauptversammlung vom 25. April 2024 hat die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat unter Tagesordnungspunkt 9 einschließlich der Erhöhung der weiteren Vergütung der Mitglieder des Prüfungsausschusses mit einer Mehrheit von 97,20% bestätigt.

Danach lautet die Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat (§ 14 der Satzung) wie folgt: 
Download § 14 der Satzung

Letzte Aktualisierung 17. Mai 2024