Global
Grenzach

Altablagerung Kesslergrube

Bei der Altablagerung Kesslergrube handelt es sich um eine Mischdeponie. Mehrere, zusammenhängende Kiesgruben, die in Grenzach zwischen 1913 und 1969 angelegt und betrieben worden waren, wurden ab den 1950er-Jahren bis 1976 mit Bewilligung der Behörden wieder aufgefüllt. Dabei wurden in der Deponie Erdaushub, Bauschutt, Hausmüll und Abfälle der chemisch-pharmazeutischen Industrie in unterschiedlichen Anteilen vermischt. Der Anteil an Abfällen aus der chemischen Produktion lässt sich im BASF-Anteil aufgrund historischer Recherchen und Untersuchungen auf 2 bis 3 % abschätzen. Verfüllt wurden die Gruben durch ortsansässige Industriebetriebe, Müllfuhrunternehmen und die Standortgemeinde.

140603_LUD_Kessler_Aufsicht.jpg

Die Altablagerung Kesslergrube (alle Perimeter) erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 52.000 Quadratmetern und weist ein Ablagerungsvolumen von ca. 310.000 Kubikmetern auf. Die Auffüllungstiefen liegen im Durchschnitt bei 6 Metern, die Maximaltiefe ist 13 Meter. Es werden drei Ablagerungsbereiche unterschieden: Die «Roche-Grube» (Perimeter 1), die «Geigy-Grube» (Perimeter 2) und der weniger belastete Perimeter 3. Ca. 75 % der Fläche ist heute Brachfläche, die restlichen 25 % sind mit Industriegebäuden von BASF und einer Kläranlage, die durch die Gemeinde Grenzach-Wyhlen und BASF gemeinsam genutzt wird, überbaut. Die bebaute Zone befindet sich auf dem Perimeter 2, für dessen Sanierung BASF verantwortlich ist.

Die Altablagerung Kesslergrube wurde seit 1991 intensiv durch verschiedene Ingenieurbüros untersucht. Um langfristige Umweltgefährdungen auszuschließen, hat das Landratsamt Lörrach auf Basis der Beurteilung der Altlastenbewertungskommission des Landes Baden-Württemberg im Juli 2011 festgelegt, dass die Grube sanierungsbedürftig ist.

Die Gesamtfläche des Perimeters 2 (siehe Illustration), für den BASF die Verantwortung innehat, beträgt 32.000 Quadratmeter, rund die Hälfte davon ist bebaut. Aufgrund von Untersuchungen lässt sich der Anteil an Chemierückständen im BASF-Anteil der Kesslergrube (Perimeter 2) auf 2 bis 3 %abschätzen.

Das Landratsamt Lörrach hat den Sanierungsplan der BASF für den Perimeter 2 der Kesslergrube im Dezember 2014 für verbindlich erklärt. Damit hat die zuständige Behörde die Sanierungsvariante „Einkapselung“ genehmigt.

Für die Sanierung wählte BASF eine aus vier Elementen bestehende Methode, die bewährte und zielführende Verfahren kombiniert: Die Ablagerung sollte mit einer umfassenden unterirdischen Dichtwand umschlossen und mit einer Oberflächenabdichtung versiegelt werden. Ein Entwässerungs- und Reinigungssystem sollte sicherstellen, dass keine Schadstoffe in die Umwelt gelangen. Nach unten sorgt eine kompakte Felsschicht für eine natürliche Abdichtung. Gegen diese Entscheidung haben der Umweltverband BUND Baden-Württemberg e.V. und die Gemeinde Grenzach-Wyhlen Rechtsmittel eingelegt.

Die Widersprüche gegen die Verbindlicherklärung des Sanierungsplans wurden vom Regierungspräsidium Freiburg im Jahr 2017 abgewiesen. Im Dezember 2019 hat das Verwaltungsgericht Freiburg sowie im Juli 2021 der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, die Verfügung des Landratsamts ebenfalls vollumfänglich bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Juni 2023 über die Revision des BUND Baden-Württemberg e.V. entschieden. Mit seinem Urteil erkennt das Bundesverwaltungsgericht erstmalig das Recht eines anerkannten Umweltverbands an, gegen einen von der zuständigen Behörde für verbindlich erklärten Sanierungsplan zu klagen. Gleichzeitig hat das Bundesverwaltungsgericht über einen weiteren Antrag des BUND beraten und rechtskräftig entschieden, dass kein Sanierungspflichtiger von einem Umweltverband zur Umsetzung einer von einem Dritten vorgegebenen Sanierungsmaßnahme – z.B. Aushub – verpflichtet werden kann. Zur Frage der Rechtmäßigkeit des Sanierungsplans von BASF hat das Bundesverwaltungsgericht keine Entscheidung getroffen. Diese Frage wurde zur erneuten Prüfung an die Vorinstanz, den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, zurückverwiesen.

Als BASF stehen wir zu unserer Verantwortung. Unsere Zielsetzung ist die nachhaltige, rechtlich und technisch anerkannte Sanierung unseres Anteils der Kesslergrube.“
2020_BASRAWI George_m.jpg

George Basrawi

Standortleiter Grenzach

BASF hat sich – nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom Juni 2023 – dafür entschieden, die geplante Einkapselung ihres Anteils der Kesslergrube zu stoppen, und wird zunächst eine ergebnisoffene Neubewertung des Sanierungsvorgehens durchführen.

Aufgrund des Urteils des BVerwG muss der von BASF ausgearbeitete Sanierungsplan erneut vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verhandelt werden. Somit ist unklar, wann die endgültige Rechtssicherheit erreicht werden wird. Die verfügbare Zeit wird BASF jetzt dazu nutzen, das Vorgehen bei der Sanierung ihres Anteils der Kesslergrube zu überprüfen.

Mit der ergebnisoffenen Neubewertung des Sanierungsvorgehens will BASF weiterhin einen nachhaltigen Beitrag für das gesamte Umfeld der Kesslergrube leisten.

Mehr