Grenzach

Altablagerung Kesslergrube

Bei der Altablagerung Kesslergrube handelt es sich um eine Mischdeponie. Mehrere, zusammenhängende Kiesgruben, die in Grenzach zwischen 1913 und 1969 angelegt und betrieben worden waren, wurden ab den 1950er-Jahren bis 1976 mit Bewilligung der Behörden wieder aufgefüllt. Dabei wurden in der Deponie Erdaushub, Bauschutt, Hausmüll und Abfälle der chemisch-pharmazeutischen Industrie in unterschiedlichen Anteilen abgelagert. Der Anteil an Abfällen aus der chemischen Produktion lässt sich im BASF-Anteil aufgrund historischer Recherchen und Untersuchungen auf 2 bis 3 % abschätzen. Verfüllt wurden die Gruben durch ortsansässige Industriebetriebe, Müllfuhrunternehmen und die Standortgemeinde.

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Die Altablagerung Kesslergrube (alle Perimeter) erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 52.000 Quadratmetern und weist ein Ablagerungsvolumen von ca. 310.000 Kubikmetern auf. Die Auffüllungstiefen liegen im Durchschnitt bei 6 Metern, die Maximaltiefe ist 13 Meter. Es werden drei Ablagerungsbereiche unterschieden: Die «Roche-Grube» (Perimeter 1), die «Geigy-Grube» (Perimeter 2) und der weniger belastete Perimeter 3. Ca. 75 % der Fläche ist heute Brachfläche, die restlichen 25 % sind mit Industriegebäuden von BASF und einer Kläranlage, die durch die Gemeinde Grenzach-Wyhlen und BASF gemeinsam genutzt wird, überbaut. Die bebaute Zone befindet sich auf dem Perimeter 2, für dessen Sanierung BASF verantwortlich ist.

Die Altablagerung Kesslergrube wurde seit 1991 intensiv durch verschiedene Ingenieurbüros untersucht. Um langfristige Umweltgefährdungen auszuschließen, hat das Landratsamt Lörrach auf Basis der Beurteilung der Altlastenbewertungskommission des Landes Baden-Württemberg im Juli 2011 festgelegt, dass die Grube sanierungsbedürftig ist.

Die Gesamtfläche des Perimeters 2 (siehe Illustration), für den BASF die Verantwortung innehat, beträgt 32.000 Quadratmeter, rund die Hälfte davon ist bebaut. Aufgrund von Untersuchungen lässt sich der Anteil an Chemierückständen im BASF-Anteil der Kesslergrube (Perimeter 2) auf 2 bis 3 %abschätzen.

BASF hat im Juli 2023 entschieden, die geplante Einkapselung ihres Anteils der Kesslergrube in Grenzach-Wyhlen zu stoppen und eine ergebnisoffene Neubewertung des Sanierungsvorgehens durchzuführen. Auf Basis des erweiterten Untersuchungsumfangs der vergangenen Jahre wurden nun teils neue, fortschrittliche Sanierungsmaßnahmen für den BASF-Perimeter evaluiert.  

 

Zudem haben sich das Landratsamt Lörrach und BASF in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag darauf geeinigt, die Verbindlichkeitserklärung der ursprünglich geplanten Einkapselung aufzuheben. Dabei bleibt die Sanierungspflicht für den BASF-Perimeter bestehen, zugleich wird der Weg für andere Lösungen auf Basis der aktuell laufenden Neubewertung frei. 

Als BASF stehen wir zu unserer Verantwortung. Unsere Zielsetzung ist die nachhaltige, rechtlich und technisch anerkannte Sanierung unseres Anteils der Kesslergrube.“
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George Basrawi

Standortleiter Grenzach

Die Rahmenbedingungen für die Sanierung des BASF-Perimeters haben sich während der rund zehn Jahre, die seit Einreichen des Sanierungsplans für die Einkapselung vergangen sind, deutlich geändert. Dazu zählen ein positiver Trend bei der Grundwassersituation, technologische Fortschritte bei den verfügbaren Sanierungsmethoden sowie Änderungen im Umweltrecht. 

Nach Abschluss der Roche-Sanierung im Jahr 2023 war es erstmals möglich, spezifische, auf den BASF-Anteil der Kesslergrube ausgerichtete Sanierungsuntersuchungen durchzuführen und eine ausschließlich auf den BASF-Anteil fokussierte Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. So zeigen erste zusätzliche Analysen des Grundwassers, insbesondere der im November 2023 vorgelegte Bericht zum Grundwasser-Monitoring, dass nicht nur die Belastung eine abnehmende Tendenz aufweist. Auch geben die Analysen Hinweise auf einen Belastungsschwerpunkt, der sich in einem Teilbereich des BASF-Perimeters in der Nähe der Klärbecken von BASF und teilweise darunter befindet, während die Belastung in den übrigen Bereichen des Perimeters wesentlich geringer ausfällt.

Auf Basis der Ergebnisse haben Experten unterschiedlicher, auf Altlasten spezialisierter Ingenieurbüros an einem Ideenwettbewerb teilgenommen. Dabei wurden mögliche, teils neue und fortschrittliche Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen. Als vorläufige Vorzugsvariante hat sich dabei die Wärmebehandlung zur Entfernung von Schadstoffen aus Boden und Grundwasser erwiesen. Diese vorläufige Vorzugsvariante wird nun in weiteren detaillierten Untersuchungen validiert. Das Vorgehen sowie die vorläufige Vorzugsvariante werden vom Landratsamt Lörrach als zuständiger Genehmigungsbehörde unterstützt.