Nachhaltigkeit

Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (Substances of Very High Concern, SVHC)

REACH etabliert ein besonderes Zulassungsverfahren (Authorisation) für Stoffe, die nach wissenschaftlicher Bewertung besonders Besorgnis erregend sind.

Das Zulassungsverfahren ist unter REACH klar geregelt und verläuft über mehrere Stufen.

Kandidatenliste

Aufnahme eines Stoffes in die „Kandidatenliste“ nach Artikel 59(1) von REACH löst eine Reihe von Verpflichtungen aus.

substances-globule_2_3.jpg
  • Artikel 31(1) von REACH verpflichtet unter anderem den Lieferanten eines Stoffes, der in die „Kandidatenliste“ aufgenommen wurde, seinem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung zu stellen. 
  • Weiterhin verpflichtet Artikel 33 von REACH den Lieferanten eines Erzeugnisses, das einen Stoff aus der „Kandidatenliste“ in einer Konzentration von mehr als 0,1 % (w/w) enthält, seinem Abnehmer mindestens den Namen des betreffenden Stoffes anzugeben. Um unseren Kunden zu ermöglichen dieser Verpflichtung nachzukommen, überprüfen wir bei jeder Aufnahme neuer Stoffe in die „Kandidatenliste“, ob unsere Produkte solche Stoffe oberhalb der genannten Schwelle enthalten. Sollte dies der Fall sein, so ist es unser Ziel, innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung der neuen Liste einen entsprechenden Hinweis in die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter aufzunehmen. Die aktualisierten Versionen versenden wir automatisch an alle Kunden, die diese Produkte in den vergangenen zwölf Monaten von uns bezogen haben.

Annex XIV

Sollten im weiteren Verlauf von der BASF produzierte oder importierte Substanzen in den so genannten Anhang XIV von REACH aufgenommen werden – und damit deren Verwendung einer Zulassungspflicht unterliegen – beabsichtigt die BASF dazu direkt mit den Kunden in Kontakt zu treten.

Mit dieser Vorgehensweise informieren wir Sie umgehend und umfassend. Sie brauchen daher keine eigenen Anfragen zu stellen.