BASF Stiftung

Wir unterstützen

Die BASF Stiftung unterstützt Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Sowohl Mitarbeitende der BASF als auch andere bedürftige Personen können hierfür eine Beihilfe beantragen. Mitarbeitende können auch zinsfreie Darlehen beantragen.

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Wir sind der BASF Stiftung sehr dankbar für die Unterstützung bei dem behindertengerechten Umbau unseres Hauses. Ohne sie hätten wir das nicht geschafft! Toll zu wissen, dass die BASF Stiftung für Menschen in der Region mit Rat UND Tat da ist!
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Daniel Fleischmann

Eine Beihilfe ist eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung in einer Notlage. Ein Antrag auf eine Beihilfe wird durch eine Kommission der BASF Stiftung geprüft und entschieden. Es ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. 

Wenn Sie zum Beispiel finanzielle Unterstützung für einen behindertengerechten Umbau Ihres Autos brauchen um wieder mobil zu werden oder infolge langer Krankheit einen Verdienstausfall hatten und dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können Sie sich an uns wenden.

supporting@basf-stiftung.org

Mitarbeitende, deren Angehörige sowie Personen außerhalb der BASF können einen Antrag auf eine Beihilfe stellen, sofern eine finanzielle Notlage besteht und andere Sozialleistungen bereits ausgeschöpft wurden

Beihilfen können von Einzelpersonen beantragt werden, nicht von Vereinen oder Organisationen.

Eine Unterstützung setzt eine finanzielle Notlage und Bedürftigkeit voraus. Ein konkreter Anlass und damit Unterstützungszweck ist nachzuweisen. Erst wenn die Möglichkeiten öffentlicher Unterstützung, beispielsweise durch Sozialleistungsträger, ausgeschöpft sind, können Sie einen Antrag auf Beihilfe stellen. Eine Kommission der BASF Stiftung prüft und entscheidet über den Antrag.

Mitarbeitende der BASF SE und deutscher Gruppengesellschaften können einen Antrag auf ein zinsfreies Unterstützungsdarlehen stellen.
Da es sich um ein Angebot für BASF Mitarbeitende handelt, finden Sie weiter Informationen dazu im Intranet