Wir unterstützen
Die BASF Stiftung unterstützt Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind. Sowohl Mitarbeitende der BASF als auch andere bedürftige Personen können hierfür eine Beihilfe beantragen. Mitarbeitende können auch zinsfreie Darlehen beantragen.
Eine Beihilfe ist eine zweckgebundene finanzielle Unterstützung in einer Notlage. Ein Antrag auf eine Beihilfe wird durch eine Kommission der BASF Stiftung geprüft und entschieden. Es ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Wenn Sie zum Beispiel finanzielle Unterstützung für einen behindertengerechten Umbau Ihres Autos brauchen um wieder mobil zu werden oder infolge langer Krankheit einen Verdienstausfall hatten und dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können Sie sich an uns wenden.
Mitarbeitende, deren Angehörige sowie Personen außerhalb der BASF können einen Antrag auf eine Beihilfe stellen, sofern eine finanzielle Notlage besteht und andere Sozialleistungen bereits ausgeschöpft wurden.
Beihilfen können von Einzelpersonen beantragt werden, nicht von Vereinen oder Organisationen.
Eine Unterstützung setzt eine finanzielle Notlage und Bedürftigkeit voraus. Ein konkreter Anlass und damit Unterstützungszweck ist nachzuweisen. Erst wenn die Möglichkeiten öffentlicher Unterstützung, beispielsweise durch Sozialleistungsträger, ausgeschöpft sind, können Sie einen Antrag auf Beihilfe stellen. Eine Kommission der BASF Stiftung prüft und entscheidet über den Antrag.
Mitarbeitende der BASF SE und deutscher Gruppengesellschaften können einen Antrag auf ein zinsfreies Unterstützungsdarlehen stellen.
Da es sich um ein Angebot für BASF Mitarbeitende handelt, finden Sie weiter Informationen dazu im Intranet.