Münster

Werkzutritt, Einfahrt

Werkzutritt

Grundsätzlich müssen alle Werkfremden an den Toren durch ein amtliches Dokument/Pass ihre Identität nachweisen. Genauso müssen sich alle Werkfremden über die internen Sicherheitsvorschriften informieren und diese einhalten. Alle Werkfremden erklären sich durch den Werkzutritt auch damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gespeichert werden. Darüber hinaus erklären sie sich auch mit den Kontrollmaßnahmen des externen Wachdienstes, die durch interne Dienstanweisungen geregelt werden, einverstanden. 

Tore

Für die Besucher ist das Tor 1 mit dem gegenüberliegenden Besucherparkplatz offen. Der gesamte Schwerlast- und LKW-Verkehr und der Kontraktorenzugang erfolgen am Tor 2. Mitarbeiter mit Dauerausweisen können genauso wie BASF-Mitarbeiter zu den Öffnungszeiten Tor 3 und Tor 4 benutzen.

Besucher

Besucher müssen über das interne Besucheranmeldesystem vorab durch den Besuchten angemeldet werden. 

Kontraktoren

Kontraktoren, egal ob Haupt-oder Subkontraktor, müssen über die internen Fachstellen nach Vorlage der entsprechenden Zertifikate am Tor vorangemeldet sein. Nach erfolgreicher Voranmeldung können deren Mitarbeiter mit einem temporären Ausweis das Werkgelände betreten. Spätestens nach vier Wochen müssen diese Mitarbeiter sich einen Dauerausweis einholen. Diese Ausweise werden in der Ausweisstelle E401 oder F301 erstellt. Für die Ausweiserstellung muss ein aktuell durchgeführtes E-Learning-Dokument und ein Antragsformular für einen Fremdfirmenausweis mitgebracht werden. Aufgrund dieser Formulare wird dann ein Ausweis bis zum Ablauf des Kalenderjahres (31.12.) ausgestellt. Die Ausweisverlängerung für das Folgejahr erfolgt immer in den Monaten November und Dezember. Für die Verlängerung müssen ein aktuell gültiges E-Learning-Dokument (November/Dezember), ein Antrag auf einen Fremdfirmenausweis mit den aktuellen persönlichen Daten am Tor 1 und Tor 2 eingereicht werden. 

Für die jährliche Ausweiserstellung können die beide Dokumente auch digital an folgende Mailadresse geschickt werden: Ausweiserstellung-BCD-Muenster@basf.com.

Einfahrt

Parken

Grundsätzlich ist die Einfahrt und das Parken auf dem Gelände nur für Fahrzeuge erlaubt, die direkt für die Leistungserstellung erforderlich sind oder gesonderte Einfahrgenehmigung haben. 

An- und Abholverkehr, Lieferverkehr

Kontraktoren-Warenverkehr: 
Der Kontraktor hat vorab den externen Wachdienst am Tor 2 über derartige Verkehrsaufkommen zu informieren. 

BASF-Warenverkehr: 
Die Warenanlieferung für die BASF erfolgt über den Wareneingang. Die Abholung/Verladung erfolgt über die BASF-Ladenummer. Alle anderen Ein- und Ausfahrten müssen über die internen Fachstellen vorangemeldet werden.