Nachhaltigkeit

Presse-Information vom 9. Februar 2024
BASF wird Anteile an ihren beiden Joint Ventures in Korla, China, verkaufen

Im vierten Quartal 2023 hat BASF den Prozess zum Verkauf ihrer Anteile an den beiden Joint-Venture-Unternehmen BASF Markor Chemical Manufacturing (Xinjiang) Co., Ltd. und Markor Meiou Chemical (Xinjiang) Co., Ltd. in Korla, China, eingeleitet. Im Rahmen der globalen BASF-Strategie für 1,4-Butandiol (BDO) hat BASF das Marktumfeld und den CO2-Fußabdruck von BDO und den nachgelagerten Produkten an verschiedenen Produktionsstandorten weltweit untersucht. Die BDO-Wertschöpfungsketten stehen unter erhöhtem Wettbewerbsdruck und sind durch weltweite Überkapazitäten gekennzeichnet. Darüber hinaus weisen das in Korla hergestellte kohlebasierte BDO und Polytetrahydrofuran einen deutlich höheren CO2-Fußabdruck auf, denn dort wird Kohle als Rohstoff eingesetzt, und der Produktionsprozess ist energieintensiv. Zukünftig wird BASF ihr weltweites Portfolio an BDO und verwandten nachgelagerten Produkten anpassen, um wettbewerbsfähige Angebote mit niedrigem CO2-Fußabdruck zu machen.

Die Situation in der Region Xinjiang war stets Teil der BASF-Gesamtbeurteilung ihrer Joint Ventures in Korla. Regelmäßige Sorgfaltsmaßnahmen, einschließlich interner und externer Audits, haben keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen in den beiden Joint Ventures ergeben. Dennoch enthalten kürzlich veröffentlichte Berichte über den Joint-Venture-Partner schwerwiegende Vorwürfe, die auf Aktivitäten hinweisen, die nicht mit den Werten von BASF vereinbar sind. Daher wird BASF den laufenden Prozess zur Veräußerung ihrer Anteile an den beiden Joint Ventures in Korla beschleunigen, vorbehaltlich der Verhandlungen und der erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden.

Festzuhalten ist, dass BASF auch im Zusammenhang mit den veröffentlichten Berichten keine Hinweise darauf hat, dass Mitarbeitende der beiden Joint Ventures in Korla an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren. Die jüngsten Berichte beziehen sich auf den Joint-Venture-Partner von BASF, an dem BASF keine Anteile hält.

Die BASF-Präsenz in China bleibt ansonsten unverändert, und das Unternehmen hält an seinen Geschäftsaktivitäten und geplanten Investitionen in China in vollem Umfang fest. Schon heute entfällt rund die Hälfte der weltweiten Chemieproduktion auf die Region Greater China. Das weltweite Wachstum der Chemieproduktion bis 2030 wird von Greater China getrieben, auf das rund 80 Prozent des Gesamtwachstums im Zeitraum von 2022 bis 2030 entfallen werden.

Stellungnahme zur Berichterstattung in den deutschen Medien Der SPIEGEL (Printausgabe Nr. 6, 3. Februar 2024) und ZDF (heute journal, 2. Februar 2024)

BASF ist nicht an Xinjiang Markor Chemical Industry Co., Ltd. (Markor Chemical) beteiligt, sondern im Rahmen von zwei Joint Ventures an BASF Markor Chemical Manufacturing (Xinjiang) Co., Ltd. und Markor Meiou Chemical (Xinjiang) Co., Ltd.

Die Berichte, die der zitierte deutsche Anthropologe recherchiert hat, stammen von der Webseite von Markor Chemical, nicht von einer Webseite unserer Joint Ventures. Wir haben derzeit keine Hinweise darauf, dass Mitarbeitende aus unseren Joint Ventures an den beschriebenen Maßnahmen beteiligt waren. Unabhängig davon nehmen wir die derzeitigen Hinweise sehr ernst und werden ihnen weiter nachgehen und in unserer Bewertung der Geschäftsbeziehungen berücksichtigen.

Stellungnahme zu Audits von Joint Ventures in Xinjiang/China

BASF ist sich der Situation in der Region Xinjiang bewusst. Wir verfolgen die Medienberichte und Studien zur Situation der Minderheiten in Xinjiang und die politischen Diskussionen aufmerksam.

Seit 2016 betreibt BASF in dieser Region zwei Produktions-Joint-Ventures, in denen wir zwei Chemikalien – Butandiol und Poly-THF – in technisch fortschrittlichen Anlagen herstellen. Insgesamt sind in den beiden Joint Ventures in Korla rund 120 Mitarbeitende beschäftigt, davon rund 40 bei dem Joint Venture BASF Markor Chemical Manufacturing (Xinjiang) Company Limited, das sich im Mehrheitsbesitz von BASF befindet.

BASF achtet die Menschenrechte als Grundlage ihrer gesellschaftlichen Verantwortung in ihren Geschäfts­aktivitäten und Beziehungen. Unser Verhaltenskodex gilt an allen unseren Standorten weltweit, auch in China. Er regelt die Verhaltens­anforderungen an alle BASF-Mitarbeitenden in der Zusammenarbeit mit Geschäfts­­partnern, Behörden, Kollegen und der Gesellschaft, einschließlich Menschen­rechten, Arbeits- und Sozialstandards. Auch in den Beziehungen zu unseren Geschäfts­partnern entlang der Wert­schöpfungs­kette übernehmen wir Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte. BASF hält sich bei ihrer globalen Geschäftstätigkeit an die geltenden Gesetze zu Menschen­rechten, Arbeits- und Sozial­standards der Vereinten Nationen, Deutschlands, der Europäischen Union, der USA, des Vereinigten Königreichs und anderer Länder weltweit. Dazu gehört auch der US Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA).

In den beiden Joint Ventures in Korla hat BASF präventive Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung ihres globalen Verhaltenskodex sicherzustellen. Ein Bekenntnis zum BASF-Verhaltenskodex einschließlich einer Nicht-Diskriminierungs­politik bei der Einstellung von Joint-Venture-Personal wurde in die Joint-Venture-Verträge aufgenommen.

Die Joint Ventures haben außerdem von allen wichtigen Zulieferern, einschließlich unseres Joint-Venture-Partners, eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass sie unseren neuen Verhaltenskodex für Lieferanten akzeptieren, der sich speziell mit den Anforderungen an die Einhaltung der Menschen­rechte in der Lieferkette befasst. Darüber hinaus werden bei den Zulieferern unserer Joint Ventures in Korla regelmäßig Hintergrund­überprüfungen durchgeführt, soweit dies rechtlich möglich ist. Parallel dazu werden Maßnahmen vorbereitet, um die Transparenz in der Lieferkette weiter zu erhöhen.

Wir überprüfen die Arbeits­beziehungen an den Standorten unserer Joint Ventures in Korla regelmäßig. Nach früheren Audits in den Jahren 2019 (intern) und 2020 (extern) wurde Anfang 2023 ein internes Audit unserer Joint-Venture-Betriebe durchgeführt. Zudem stehen wir in konkreten Gesprächen mit einer renommierten Prüfungs­gesellschaft zur Erneuerung unseres externen Joint-Venture-Audits im Jahr 2024.

Im Ergebnis können wir feststellen, dass bei keiner dieser Überprüfungen Hinweise auf Zwangsarbeit oder andere Menschenrechts­verletzungen in unseren Joint Ventures gefunden wurden.

Da wir die menschen­rechtliche Sorgfaltspflicht als fortlaufende Aufgabe sehen, werden wir die Situation weiterhin analysieren und entsprechende Maßnahmen ableiten, einschließlich risikobasierter Kontrollen wie Audits und Gutachten. Wir stehen außerdem mit Vertretern von Nichtregierungs­organisationen im Austausch, um weitere Informationen für unsere Überprüfung zu sammeln.