Nachhaltigkeit

Unser Bekenntnis und Ansatz zu Menschenrechten

Menschenrechte schützen die Würde eines jeden Menschen. Die Achtung der Menschenrechte sowohl im eigenen Unternehmen als auch in unseren Geschäftsbeziehungen bildet die Grundlage unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Wir verhalten uns Mitarbeitenden und der Gesellschaft gegenüber wertschätzend und respektvoll.

 

Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern, ist für BASF ein grundlegendes Anliegen. Wir stehen seit vielen Jahren mit Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen, anderen Unternehmen sowie Multi-Stakeholder-Initiativen im Austausch zum Thema Menschenrechte, um unterschiedliche Perspektiven besser zu verstehen und Zielkonflikte zu adressieren. Als Gründungsmitglied des Global Compact der Vereinten Nationen haben uns unsere langjährigen freiwilligen Selbstverpflichtungen bei unserem Engagement für Menschenrechte geleitet. In unserem Verhaltenskodex und unserer Menschenrechtsposition verpflichten wir uns dazu, international anerkannte Menschenrechte in unseren eigenen Unternehmensaktivitäten zu respektieren und deren Einhaltung in unseren Beziehungen mit Geschäftspartnern entlang der Wertschöpfungskette zu fördern. Wir setzen uns kontinuierlich dafür ein, diesen Anspruch in die Tat umzusetzen.

Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ist eine kontinuierliche Aufgabe. Wir können nur gemeinsam erfolgreich sein, als Team und in Zusammenarbeit mit unseren Partnern. Wir fördern eine Kultur der Integrität und der verantwortlichen Entscheidungsfindungen und wollen jede und jeden dazu ermutigen, Bedenken offen anzusprechen, wenn sich etwas nicht richtig anfühlt.
Vorsitzender des Vorstands: Legal, Taxes, Insurance & Intellectual Property; Corporate Development; Corporate Communications & Government Relations; Senior Executive Human Resources; Investor Relations; Compliance; BASF 4.0; Corporate Technology & Operational Excellence; Digitalization in Research & Development; Innovation Management

Dr. Martin Brudermüller

Vorstandsvorsitzender BASF SE

Als international tätiges Unternehmen sind wir integraler Bestandteil vieler Gesellschaften weltweit und arbeiten mit zahlreichen Geschäftspartnern auf der ganzen Welt zusammen. Wir setzen uns Tag für Tag dafür ein, Menschenrechte in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unseren Beziehungen zu Geschäftspartnern entlang der Wertschöpfungskette zu stärken.

Als Mitglied der Global Business Initiative on Human Rights (GBI), einer Gruppe global agierender Unternehmen aus verschiedenen Branchen, engagieren wir uns für einen konstruktiven Dialog mit anderen Stakeholdern rund um das Thema Menschenrechte. Die Initiative hat das Ziel, die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sicherzustellen. Daneben treiben wir auch weitere Initiativen aktiv voran, die Nachhaltigkeit in der Lieferkette fördern, darunter Together for Sustainability (TfS) und Responsible Care®.

 

Wir setzen auf einen systematischen, integrierten und risikobasierten Ansatz sowie bewährte Monitoring- und Managementsysteme, um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden. Da wir die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als eine kontinuierliche Aufgabe begreifen, überprüfen wir unsere Prozesse und Maßnahmen regelmäßig und passen sie an, wenn dies erforderlich ist. Unser Menschenrechtsbeauftragter überwacht das BASF-Risikomanagement für Menschenrechte und berichtet direkt an den Vorstand.

 

Unsere Compliance-Organisation steuert das Thema Menschenrechte und koordiniert die Zusammenarbeit der einheitsübergreifenden Human Rights Expert Working Group. In dieser Gruppe arbeiten Mitarbeitende aus unterschiedlichen Facheinheiten (wie z. B. Einkauf, Recht, Personalwesen, Gesundheit, Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Standortsicherheit, Lieferkette, Kommunikation und Regierungsbeziehungen) sowie aus den Unternehmensbereichen eng zusammen. Die Expertengruppe unterstützt bei der Weiterentwicklung interner Prozesse, bei der Erarbeitung von Informations- und Schulungsangeboten und berät in herausfordernden Situationen. Durch diese bereichsübergreifende Zusammenarbeit kommen wir unserer Sorgfaltspflicht rund um das Thema Menschenrechte ganzheitlich nach und fördern einen kontinuierlichen Prozess der Verbesserung.

 

Über unseren unabhängigen Human Rights Advisory Council stellen wir sicher, dass wir auch externe Expertise zu menschenrechtlichen Fragen miteinbeziehen. Ihm gehören unabhängige internationale Menschenrechtsexperten an. Der vertrauensvolle und konstruktive Austausch zu Menschenrechten hilft uns, verschiedene Perspektiven besser zu verstehen und offener mit kritischen Situationen umzugehen. Gleichzeitig zeigen uns die renommierten Experten Verbesserungspotenziale auf und helfen uns, unsere Stärken im Umgang mit Menschenrechten auszubauen.

Im Human Rights Advisory Council beraten wir BASF zu komplexen Menschenrechtsthemen und -heraus­forderungen, die sich bei ihren Aktivitäten und entlang ihrer Wertschöpfungsketten weltweit ergeben. Die Vielfalt der Mitglieder und ihre beruflichen Erfahrungen sind von größter Bedeutung, um BASF ganzheitlich dabei zu unterstützen, durchdachte und fundierte Lösungen zu entwickeln, insbesondere in transnationalen Lieferketten und herausfordernden kulturellen Kontexten. BASF nimmt diese Herausforderungen sehr ernst.
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Prof. Dr. Birgit Spießhofer

Europe Chief Sustainability & Governance Counsel, Dentons, und Professorin an der Universität Bremen

Eine stärkere Achtung der Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungsketten gelingt uns nur in Zusammenarbeit mit unseren Partnern. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie Menschenrechte respektieren und ihre Verantwortung diesbezüglich ernst nehmen. Dies legen wir auch in unserer Positionierung zu obligatorischer Sorgfaltspflicht (Englisch) dar.

Bitte klicken Sie auf die Kategorien unten, um zu erfahren, wie wir unsere Verantwortung für Menschenrechte konkret wahrnehmen.

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