Ludwigshafen

DEAG - Dauerein- und Ausfuhrgenehmigung

Personen, die im Besitz eines Dauerausweises für die BASF sind und für die Ausführung der Arbeiten am Standort Transfergüter benötigen, müssen diese elektronisch auf Ihrem Ausweis hinterlegen.

D.h. firmeneigene Gegenstände, die wiederholt ein- und / oder ausgeführt werden, müssen im System erfasst werden. 

Hier finden Sie die notwendigen Informationen zur Pflege Ihrer DEAG's:

Da es sich um personenbezogene Daten handelt, muss jeder Mitarbeitende, der im Besitz eines Dauerausweises für die BASF SE ist, die Dauerein- und ausfuhrgenehmigung (kurz: DEAG) selbst im Portal "Security System" eingeben. Eine Bearbeitung durch den zuständigen Disponenten ist nicht möglich.

 

Wurde bisher kein Userprofil erstellt, können Sie dieses nachträglich beantragen.

Nutzen Sie hierfür die E-Mailvorlage - Bitte füllen Sie diese vollständig aus und senden Sie diese per E-Mail an:  ausweisstelle-lu@basf.com

Hallo

Bitte hinterlegen Sie diese E-Mailadresse bei folgender externen Person (damit diese eine Registrierungsmail zum Self Service Portal von Security System erhält, um z.B. eine Dauerein-/Ausfuhrgenehmigung systemtechnisch hinterlegen zu können).

Personalnummer:

Nachname:

Vorname:

Firma:

E-Mail-Adresse:

Vielen Dank.

 

Hinweis: Die Bearbeitung kann 2-3 Werktage in Anspruch nehmen.

 

Hier gelangen Sie zum Portal: Smart ID Self-Service (basf.com)

Nachdem Sie die Mail von external-profile-management@basf.com erhalten haben, dass Ihr Zugriff eingerichtet wurde, können Sie diesen bei der Anmeldung im Portal "Security System" verwenden.

Wenn Sie die Anweisungen in dieser Registrierungsmail befolgen, erhalten Sie Zugang zu Portal „Smart ID Self-Service (basf.com)“.

Hinweise:

  • Da es sich um personenbezogene Daten handelt, muss jeder Mitarbeitende, der im Besitz eines Dauerausweises für die BASF SE ist, die Dauerein- und ausfuhrgenehmigung (kurz: DEAG) selbst im Portal "Security System" eingeben.
    Eine Bearbeitung durch den zuständigen Disponenten ist nicht möglich.
  • Alle rot gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder. Falls nicht alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden, kann der Antrag nicht zum zuständigen Genehmiger weitergeleitet werden. 
  • Als Identifikationsnummer ist die Inventar- oder Seriennummer bzw. die Service-TAG des Gerätes anzugeben.
    Diese Nummer dient der Nachvollziehbarkeit bei der Kontrolle an einem der besetzten Werkstore. Die Angabe einer Nummer ist ausreichend. 
  • Der Antrag muss immer an den zuständigen Genehmiger, welcher im Formular ausgewählt werden kann, weitergeleitet werden.
    Im besten Fall ist Ihnen der Ansprechpartner bekannt (BASF-Kontraktorenpate / Auftraggeber).  
  • Die angelegte DEAG ist für externe Personen 2 Jahre gültig ab dem Genehmigungsdatum.

Sofern Sie bereits eine DEAG im System erfasst haben, ist diese für externe Personen 2 Jahre gültig ab dem Tag der Antragstellung. Voraussetzung für die Gültigkeit ist die Genehmigung durch die verantwortliche Person  (BASF-Kontraktorenpate / Auftraggeber).

 

Hinweise

  • Da es sich um personenbezogene Daten handelt, muss jeder Mitarbeitende, der im Besitz eines Dauerausweises für die BASF SE ist, die Dauerein- und ausfuhrgenehmigung (kurz: DEAG) selbst im Portal "Security System" eingeben.
    Eine Bearbeitung durch den zuständigen Disponenten ist nicht möglich.
  • Bei Verlängerungen, Ergänzungen sowie Änderungen muss die Gehmigung von der gleichen Person geleistet werden, die bereits den Neuantrag genehmigt hat.
  • Sollte sich der zuständige Genehmiger allerdings geändert haben, ist die Genehmigung zeitnah anzupassen.
  • Der Antragsteller als auch der Genehmiger erhalten rechtzeitig vor Ablauf der Genehmigung eine automatisierte Mail mit dem Hinweis, die Genehmigung zu verlängern.

Ist der Einsatz des Mitarbeitenden auf dem Werksgelände früher beendet oder hat der Mitarbeitende das Arbeitsverhältnis gekündigt, kann die DEAG durch den User selbst im System gelöscht werden. 

Sobald der Ausweis durch den Disponenten der Firma auf "inaktiv" gesetzt wurde, werden alle Rechte entzogen und die Bearbeitung ist nicht mehr möglich

Alle Personen, die nur einen Besucher- oder Temporärausweis besitzen, haben ihre Transfergüter, die zur Arbeitsausführung benötigt werden, grundsätzlich anzumelden. Nutzen Sie hierfür das entsprechende Formular: hier (Material-, Maschinen- und Werkzeugliste).
Die Anmeldung und Prüfung der aufgeführten Güter erfolgt beim Eingang an einem unserer besetzten Werkstore. 

Für den Fall, dass nicht-persönliche Gegenstände ausgeführt werden müssen, benötigen Sie verpflichtend einen Passier- oder Transferschein. Diesen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Ansprechpartner der BASF SE.

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Im Falle von Anwendungsfehlern oder technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den IS Service Desk für das Portal "Security System" in Ludwigshafen unter +49 621 60 77577 –> Auswahl 3 –>  Auswahl 6

Gerne stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Standortsicherheit bei allgemeinen Fragen zur Verfügung.

Senden Sie einfach eine Mail an: standortsicherheit@basf.com

Für Fragen, z.B. für die Beantragung von Temporär- und  Dauerausweisen, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Empfangsstellen zur Verfügung. Gern auch per Email an ausweisstelle-lu@basf.com.