Münster

Auftragsvergabe

An den Standorten gilt die jeweilige Standortordnung, in der die Grundregeln für einen sicheren und reibungslosen Betrieb des Standortes beschrieben sind. Die Auftragnehmer stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter sowie die von ihnen eingesetzten Subkontraktoren einschließlich deren Mitarbeiter die Standortordnung kennen und einhalten.

 

Auftragsvergabe

Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen erfolgt durch den Einkauf der BASF Coatings GmbH bzw. bei delegierten Einkaufsfunktionen durch die zuständigen Fachabteilungen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, werden mit Auftragsannahme diese Richtlinien und die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der BASF SE in ihrer jeweiligen aktuellen Internetfassung Vertragsbestandteil.

Die BASF Coatings GmbH benennt zu jedem Auftrag einen Auftragsverantwortlichen; gegenüber dem Kontraktor ist dieser in fachlichen und sicherheitstechnischen Fragen weisungsberechtigt. Der Auftragsverantwortliche bildet die Schnittstelle zu allen internen Einheiten und Fachstellen. Alle Abweichungen des Leistungsumfanges, wie z. B. Defekte, Abweichungen von diesem Kontraktorenmanagement, aber insbesondere auch Unfälle, Sicherheits- und Gesundheitsschutzmängel, usw., sind dem Auftragsverantwortlichen unverzüglich (ggf. auch schriftlich) mitzuteilen.

Kontraktoren-Informationspflicht

Der Auftragnehmer füllt vor Auftragserteilung die Kontraktoren-/Subkontraktorenanmeldung aus und schickt diese unterschrieben (spätestens vor Arbeitsaufnahme) an den Technischen Einkauf der BASF Coatings GmbH. Der Auftragnehmer teilt dem Technischen Einkauf auch mit, wer für den Auftrag als verantwortlicher Ansprechpartner des Auftragnehmers vor Ort zuständig ist. Änderungen sowie sonstige Meldungen aus diesem Konzept, dem Anhang und deren Aktualisierungen sind ebenfalls schriftlich an den Technischen Einkauf zu richten.

Subkontraktoren

Der Einsatz von Subkontraktoren bedarf grundsätzlich der vorherigen und schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die zum Einsatz kommenden Subkontraktoren müssen über die für deren Gewerk erforderlichen Sicherheitszertifikate verfügen (siehe „Zertifizierung von Kontraktoren“ und Anlage Kontraktoren-/Subkontraktorenanmeldung).

Der Aufrageber behält sich das Recht vor, jederzeit bei Vorliegen sachlicher Gründe und zur Wahrnehmung berechtigter Interessen dem Einsatz des Subkontraktors zu widersprechen.

Die jeweiligen Regeln und Richtlinien der BASF Coatings GmbH sind auch im vollen Umfang für Subkontraktoren verpflichtend. Der Aufragnehmer ist verpflichtet, seine Subkontraktoren schriftlich vor dem Einsatz bei der BASF Coatings GmbH hinsichtlich der Einhaltung dieses Kontraktormanagements zu verpflichten und auf die Einhaltung hinzuwirken. 

Subkontraktoren sind keine Vertragspartner des Auftragsgebers.

Gesetze und Vorschriften

Alle für seinen Leistungsumfang jeweils anwendbaren Gesetze, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften sind von dem Auftragnehmer einzuhalten.

Interne Sicherheitsrichtlinien und Betriebsanweisungen

Neben den genannten Vorschriften können im Bedarfsfall weitere Regelungen wie standortbezogene Sicherheitsrichtlinien und Betriebsanweisungen nach Information durch den Auftragsverantwortlichen zur Anwendung kommen.

Versicherungsschutz

Der Kontraktor haftet vorbehaltlich gesonderter einzelvertraglicher Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kontraktor unterhält während der Durchführung des Auftrages sowie für die Zeit der Nachhaftung eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung auf Basis marktüblicher Bedingungen, die die Haftpflichtrisiken des Auftraggebers in Zusammenhang mit dem Auftrag abdecken.

Die Deckungssumme beträgt mindestens EUR 5.000.000,- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall und steht für alle Versicherungsfälle eines Jahres zweimal zur Verfügung.

Der Kontraktor weist den Versicherungsschutz vor Beginn der Arbeiten durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung seines Haftpflichtversicherers nach.