Münster

Zertifizierung

Abhängig von dem Gefährdungspotenzial der zu erbringenden Leistungen sind unterschiedliche Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU)-Zertifikate nachzuweisen. Die Form des nachzuweisenden Zertifikates richtet sich nach dem Risikopotenzial der zu erbringenden Leistung und dem Gefährdungspotenzial des Ortes, an dem die Leistung erbracht werden soll. 

Die Festlegung der erforderlichen Zertifikate, bezogen auf die zu erbringenden Gewerke, ist aus der BASF Zertifizierungsmatrix ersichtlich. Die einzelnen genaueren Festlegungen werden bei der Ausschreibung verbindlich geregelt. Für Festlegungen und Abweichungen von diesem Regelwerk, ist der Arbeitskreis Zertifizierung zuständig. Bei der Ausführung mehrerer Gewerke ist das höchste angeforderte Zertifikat erforderlich. Eventuell eingesetzte Subkontraktoren müssen die für deren Gewerk erforderlichen Zertifikate ebenfalls nachweisen.

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) wird von Auftragnehmern nicht benötigt, wenn Gegenstand der Bestellung ausschließlich kaufmännische oder beratende Dienst- oder Werkleistungen sind (z. B. IT-Dienstleistungen, Beratung, Brief- und Paketzustellungen), die in Betriebsbereichen erbracht werden sollen, in denen für die kaufmännisch oder beratend tätigen Mitarbeiter keine persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorgeschrieben ist.

Ebenfalls benötigen „Spezialmonteure“ (Personen mit Spezialkenntnissen) kein AMS, die kurzfristig und zeitgleich begrenzt für spezielle Aufgaben (z. B. Inbetriebnahme, Reparatur, Wartung und Pflege von gelieferten Apparaten und Anlagen u.s.w.) objektbezogen eingesetzt und durch die auftraggebende Einheit betreut werden.

Ist für die Auftragsvergabe kein Arbeitsschutzmanagementsystem (SCC, AMS, ISO 45001) erforderlich, hat der Auftragnehmer dann grundsätzlich eine Kontraktoren-Selbsterklärung zum Arbeitsschutzmanagement seines Unternehmens vorzulegen.

Die BASF Coatings GmbH behält sich vor, die Kontraktoren nach Ankündigung durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Experten zu auditieren. 

Zertifizierungsmatrix
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  • Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC**) uneingeschränktes Zertifikat
    (> 35 MA und Einsatz von Subunternehmern)
  • Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC*) eingeschränktes Zertifikat
    (< 35 MA und ohne Einsatz von Subunternehmern)
  • Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister (SCP), ISO 45001 Arbeits- und Gesundheitsschutz-Management

Eine SCC-zertifizierte Firma erfüllt die Voraussetzungen und Standards gemäß der BASF-Richtlinien und ist für Werkverträge und Projektarbeit mit hohem Risikopotenzial Voraussetzung.

(Beispiele: Anlageninstandhaltung, Feuerlöschanlagen und -geräte, Hochspannungsanlagen, Industriereinigung technologische Industriedienstleistungen, Isolier- und Dämmarbeiten an Anlagen, Rohrleitungsbau, Lüftung-, Klimaanlagenbau, Niederspannungsanlagen, Bewachung/ Security, Entsorger, Gebäudereinigung Glas-, Fassadenreinigung)

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  • Arbeitsschutz-Management-System der Berufsgenossenschaften
  • SMS Safety Management System Audits oder BASF Systemaudit

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben bei der BASF höchste Priorität, daher werden bei der Vergabe von Aufträgen an Unternehmen und deren Subunternehmer nur Firmen angefragt bzw. bevorzugt beauftragt, die ein Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz-Managementsystem in Ihrem Unternehmen eingeführt haben und die Bescheinigung vorlegen.

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  • Kontraktor-Selbsterklärung

Bei Aufträgen mit wenig Gefährdungspotenzial und niedrigen Gefahren vor Ort kann die Auftragsvergabe ohne eine AMS-Zertifikat erfolgen. Dann muss aber der Auftragnehmer eine Kontraktor-Selbsterklärung zum Sicherheitsstandard in seinem Unternehmen angeben.